Videokolumne:Danke, Internet

Wie Richter über Emojis urteilen.

Taugt das Dizzy-Eyes-Emoji dazu, strafmildernde Umstände geltend zu machen? Kolja Haaf über den juristischen Umgang mit Emojis.

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© SZ vom 16.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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