Veto des Bundespräsidenten:Flugsicherung darf nicht privatisiert werden

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Bundespräsident Horst Köhler hat sich geweigert, das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung zu unterschreiben. Er hält es für klar verfassungswidrig.

Bundespräsident Horst Köhler hat die Privatisierung der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung (DFS) gestoppt. Er stufte das Gesetz zur Neuregelung als nicht verfassungskonform ein und weigerte sich, es zu unterschreiben. Damit ist erstmals ein Gesetz der großen Koalition vom Staatsoberhaupt gestoppt worden.

Bundespräsident Köhler durchkreuzt erstmals ein Vorhaben der großen Koalition. (Foto: Foto: AP)

Bisher war der Verkauf von 74,9 Prozent des Bundesunternehmens an private Anteilseigner geplant. Der Bund hatte sich davon bis zu eine Milliarde Euro erhofft.

Zur "evidenten Verfassungswidrigkeit" hieß es in der Mitteilung des Präsidialamtes, eine kapitalprivatisierte Flugsicherung sei mit dem Erfordernis der bundeseigenen Verwaltung unvereinbar.

Dies betreffe auch die zeitliche Befristung der Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes. Aufgrund der Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent seien auch die gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten gering. Der Bund müsse aber weiter die Verantwortung für die Flugsicherung tragen können.

Die Flugsicherung sei eine sonderpolizeiliche Aufgabe und somit hoheitlich wahrzunehmen. Damit verbleibe die Aufgabenverantwortung unabhängig von der Ausgestaltung der Aufgabe rechtlich beim Bund.

Verkehrspoltiker erwägen Grundgesetzänderung

Die Entscheidung richte sich nicht grundsätzlich gegen die Privatisierung einer staatlichen Aufgabe, heißt es in einer Mitteilung des Bundespräsidialamtes weiter.

"Eine solche Privatisierung kann jedoch nur nach Maßgabe des geltenden Verfassungsrechts erfolgen. Dem Gesetzgeber ist es unbenommen, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für sein Vorhaben zu schaffen."

Verkehrspolitiker von Union und SPD hatten schon angekündigt, notfalls das Grundgesetz zu ändern, um eine Privatisierung zu ermöglichen. Auch die FDP zeigte sich überzeugt, dass notfalls eine Bundestagsmehrheit für eine Grundgesetzänderung stimme.

Regierung und Bundestag hatten die Privatisierung damit begründet, dass die DFS mehr Freiraum für unternehmerisches Handeln gewinnen müsse, um in Europa zu bestehen.

Viele Kaufinteressenten

Der europäische Luftraum wird 2007 für Wettbewerb geöffnet. 25,1 Prozent der DFS sollten als Sperrminorität in Staatshand bleiben. Ursprünglich sollte der Bieterprozess für das staatliche DFS-Aktienpaket im Herbst beginnen.

Interesse an dem Unternehmen mit Sitz im hessischen Langen hatten deutsche Fluggesellschaften wie die Lufthansa und Air Berlin, der Reise- und Schifffahrtskonzern TUI sowie Finanzinvestoren geäußert.

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