Vermittlungsausschuss:Weg frei für das BKA-Gesetz

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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das neue BKA-Gesetz gebilligt. Die Opposition bleibt bei ihrer Ablehnung. Bei Kindergeld und Einwanderung gab es jedoch einheitliche Beschlüsse.

Der Weg für das umstrittene BKA-Gesetz ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte am Mittwoch einen bereits zuvor von der großen Koalition gefundenen Kompromiss.

Einigkeit beim BKA-Gesetz: Online-Durchsuchungen von Computern müssen auch in Eilfällen von einem Richter genehmigt werden. (Foto: Foto: dpa)

Die Unterhändler beider Seiten verständigten sich auch über die Zuwanderungsregeln für qualifizierte ausländische Fachkräfte sowie ein höheres Kindergeld und weitere Leistungen für die Familien. Nach Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, gab es "eine Einigung auf der ganzen Linie". Sein Kollege Norbert Röttgen von der Unionsfraktion sprach von drei klaren Ergebnissen.

Bei den umstrittenen neuen Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Terrorismus wurde zuvor schon von der großen Koalition ausgehandelte Kompromiss bestätigt. Danach ist für Online-Durchsuchungen von Computern auch in Eilfällen die Erlaubnis eines Richters nötig. Außerdem werden die Kompetenzen von Bund und Ländern klarer abgegrenzt.

Die Vermittlungsergebnisse sollen noch bis Ende der Woche von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Beim BKA-Gesetz bleiben FDP, Grüne und Linke bei ihrer Ablehnung. Die von ihnen mitregierten Länder werden sich deshalb am Freitag im Bundesrat enthalten. Stimmen jedoch alle SPD-Landespolitiker mit, ist eine knappe Mehrheit gesichert.

Noch kurz vor der Entscheidung des Vermittlungsausschusses war erneut Kritik an Innenminister Schäubles Plänen lautgeworden. So bekräftigte Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue, SPD, im Gespräch mit sueddeutsche.de ihre Bedenken. "Wir glauben, dass das BKA-Gesetz die Freiheitsrechte zu stark einschränkt", sagte sie. Berlins Senatssprecher Richard Meng hatte bereits am Dienstag angekündigt, dass das Land Berlin im Bundesrat mit Nein stimmen werde, wenn nicht noch ganz wesentliche Bedenken ausgeräumt würden.

Beim Kindergeld bleibt es bei der von den Ländern monierten Kostenverteilung. Danach übernimmt der Bund 74 Prozent von 2,1 Milliarden Euro. Als Ausgleich wird der Bund den Ländern für die nächsten drei Jahre aber 923 Millionen Euro überweisen.

Bei der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte werden die Hürden für die Niederlassung von Selbstständigen noch weiter abgesenkt. Existenzgründer sollen sich leichter in Deutschland niederlassen können.

Die Summe, die sie investieren müssen, wird von 500.000 auf 250.000 Euro gesenkt. Bei den Einkommensgrenzen für Fachkräfte gibt es dagegen keine Änderung. Nach der Gesetzesvorlage der Bundesregierung soll eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wer im Jahr 63.600 Euro verdient. Bisher waren es 86.400. Die Länder wollten diese Grenze auf 53.400 Euro senken.

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