Zu verteidigen sei der "unantastbare Kern" des Grundgesetzes. Das liest sich zwar durchaus abenteuerlich, und wer die Verfassungsklage studiert, fühlt sich da und dort erinnert an die deutschen Heldensagen und den tapferen Helden Roland, der im Tal von Roncevall als einsamer Kämpfer gegen die Übermacht steht. Roland besaß ein gewaltiges Horn namens Olifant, um damit die Seinen zu warnen. Gauweilers Verfassungsklage ist Olifant auf Juristisch. Der Recke Roland ging bekanntlich trotz seines heldenhaften Mutes unter - das könnte dazu verleiten, Gauweilers Klage nicht richtig ernst zu nehmen. Das wäre ein Fehler.

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Der Verfassungsrichter Udo di Fabio hat schon 1993 die unwiderrufliche Übertragung wesentlicher Staatsaufgaben an die EU für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Und Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat im Februar an der Berliner Humboldt-Universität einen Vortrag zum Lissabonner Vertrag gehalten, in dem er die Rolle der nationalen Parlamente im sogenannten Subsidiaritätskontrollverfahren für "völlig unzureichend" hielt. Vor allem aber kann sich Gauweilers Klage auf das Urteil des höchsten Gerichts zum Maastricht-Vertrag stützten; mit diesem Vertrag war unter anderem der Euro erschaffen worden.

Bis hierher und nicht weiter

Damals, im Jahr 1993, hatte das Gericht ein Urteil gesprochen, das so ähnlich klang wie "Bis hierher und (ohne Volksabstimmung) nicht weiter" - und sich die Kontrolle über "ausbrechende Rechtsakte" der EU vorbehalten. Diesen Karlsruher Vorbehalt aber erklärt nun der Vertrag von Lissabon für erledigt.

Wenn das Gericht nun gegen diesen Vertrag nicht einschreitet, wäre das die Zustimmung zu seiner juristischen Kastration. In Karlsruhe steht ein deutsch-europäischer High Noon bevor. Man kann gespannt sein, welche Bedeutung das Gericht der Präambel des Grundgesetzes gibt: Dort steht, dass die Deutschen "von dem Willen beseelt" seien, als "gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen".

Die Klärung all dieser Fragen wird dem Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler zu verdanken sein, der von Nebenberuf Rechtsanwalt ist - und für seine Klagen in Karlsruhe ein Vermögen einsetzen muss. Es zeigt sich: Man kann sich also mit seinen Nebenverdiensten durchaus Verdienste erwerben.

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  1. Auf zum letzten Gefecht - diesmal in Karlsruhe
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(SZ vom 24.05.2008/aho)