Verfassungsklage gegen Vertrag von Lissabon:Auf zum letzten Gefecht - diesmal in Karlsruhe

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Der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler will mit einer Verfassungsklage das Inkrafttreten des EU-Reformwerks verhindern - mit der Entscheidung urteilt das Bundesverfassungsgericht auch über seine eigene Entmachtung.

Heribert Prantl

Der Bundestag hat dem EU-Reformvertrag von Lissabon schon vor einem Monat zugestimmt; der Bundesrat hat es soeben getan. Von deutscher Seite steht also dem gewaltigen Vertragswerk, das der Europäischen Union mehr Kraft und mehr Macht gibt, eigentlich nichts mehr im Wege.

Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler (Archivfoto) klagt gegen den Vertrag von Lissabon (Foto: Foto: dpa)

Eigentlich. Peter Gauweiler, CSU-Abgeordneter im Bundestag, einst der politische Ziehsohn von Franz Josef Strauß, ist nämlich eigentlich ein Nichts neben dem Heer von EU-Beamten, die diesen Vertrag ausgearbeitet, neben der Phalanx von Regierungschefs, die diesen Vertrag besiegelt hat und neben den geballten Interessen, die hinter diesem Vertrag stehen. Aber dieser streitbare politische Außenseiter Peter Gauweiler ruft eine Instanz zu Hilfe, die ein letztes, ein allerletztes Mal die Kompetenz hat, in die europäischen Dinge einzugreifen - das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Der Vertrag von Lissabon, der Vertrag also, gegen den Gauweiler klagt, nimmt nämlich dem Gericht diese Kompetenz. Die Klage, die seit Freitagmittag in Karlsruhe liegt, ist für dieses Gericht also die letzte Chance, seine eigene Entmachtung zu verhindern. Vorderhand wird das höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf wie ein Stück Zucker im Kaffee.

Das, so behauptet Gauweiler, sei nämlich die Folge des Lissabonner Vertrages. Gleichzeitig wird das Gericht jedoch quasi auch in eigener Sache entscheiden - darüber nämlich, ob die Herrlichkeit des Karlsruher Gerichts samt dem finalen Grundrechtsschutz, der ihm bisher anvertraut ist, weitgehend nach Luxemburg übergeht, zum Europäischen Gerichtshof. Das ist der Grund, warum die Klage Gauweilers Sprengkraft hat.

Der Lissabonner Vertrag ist der großenteils identische, noch etwas kompliziertere Ersatz für die gescheiterte EU-Verfassung; auch gegen diese hatte Gauweiler schon in Karlsruhe Klage eingereicht. Als aber wegen der ablehnenden Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden die EU-Verfassung ohnehin nicht in Kraft treten konnte, ließ das Gericht Gauweilers Klage "ruhen".

Mit dieser Ruhe ist es nun vorbei: In Karlsruhe steht ein juristischer Großkampf an; die Verfassungsrichter werden sich diesem Kampf kaum entziehen können und auch nicht entziehen wollen. Es geht um Elementarfragen des Staats- und Verfassungsrechts, es geht um den Fortbestand deutscher Souveränität, es geht darum, ob die EU wirklich politische und juristische Omnipotenz haben darf.

Nicht ohne Grund zitieren die Klageschrift und das Gutachten, die Gauweiler eingereicht hat, Aufsätze derzeitiger und früherer Verfassungsrichter, die eine enorme Skepsis gegenüber den europäischen Entwicklungen erkennen lassen. Verfassungsrichter Siegfried Broß hat in einem Festschrift-Beitrag festgestellt, dass sich die deutsche Souveränität nur noch auf marginale Bereiche erstrecke.

Gegen den Vertrag, der dies alles noch weiter forciert, bietet Gauweiler alle juristischen Instrumente auf, die es gibt: Organklage, Verfassungsbeschwerde, Antrag auf einstweilige Anordnung; dem Bundespräsidenten soll untersagt werden, das Vertragswerk zu unterzeichnen, die Bundesregierung soll daran gehindert werden, die deutsche Zustimmung am Vertragsort zu hinterlegen, wie das zum Inkrafttreten des Werks notwendig wäre. Aussichtslos ist das alles nicht. Schon bei Gauweilers Klage gegen die EU-Verfassung hatte Bundespräsident Köhler angekündigt, das deutsche Zustimmungsgesetz erst zu unterzeichnen, wenn Karlsruhe entschieden hat.

328 Seiten Klageschrift

328 Seiten lang ist die Klageschrift, die der Nürnberger Ordinarius Karl Albrecht Schachtschneider erstellt hat; beigepackt ist ein hochkritisches 125-seitiges Gutachten über den "Vertrag von Lissabon und das Grundgesetz", das Gauweiler von Dietrich Murswiek, Freiburger Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, hat ausarbeiten lassen.

Es handelt sich um schwergewichtige juristische Argumentation. Schachtschneiders Gedankengang kennt man partiell schon aus seiner Klageschrift gegen die EU-Verfassung: Er beklagt die Entstaatlichung Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante Demokratiedefizite. Murswiek stützt das alles mit furiosen Ausführungen, die das Klagerecht Gauweilers unter anderem auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes stützen.

In diesem Artikel ist das sogenannte Widerstandsrecht formuliert: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Dieses Recht "auf andere Abhilfe" fordert der Wissenschaftler beim höchsten deutschen Gericht ein.

Murswiek beruft sich dabei nicht auf das Widerstandsrecht als solches, sondern auf das diesem "vorgelagerte Recht auf Unterlassung von Handlungen, die eine Widerstandslage herbeiführen". Der Beschwerdeführer Gauweiler habe ein Recht auf "Verteidigung der objektiven Verfassungsordnung mittels Verfassungsbeschwerde".

Zu verteidigen sei der "unantastbare Kern" des Grundgesetzes. Das liest sich zwar durchaus abenteuerlich, und wer die Verfassungsklage studiert, fühlt sich da und dort erinnert an die deutschen Heldensagen und den tapferen Helden Roland, der im Tal von Roncevall als einsamer Kämpfer gegen die Übermacht steht. Roland besaß ein gewaltiges Horn namens Olifant, um damit die Seinen zu warnen. Gauweilers Verfassungsklage ist Olifant auf Juristisch. Der Recke Roland ging bekanntlich trotz seines heldenhaften Mutes unter - das könnte dazu verleiten, Gauweilers Klage nicht richtig ernst zu nehmen. Das wäre ein Fehler.

Der Verfassungsrichter Udo di Fabio hat schon 1993 die unwiderrufliche Übertragung wesentlicher Staatsaufgaben an die EU für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Und Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat im Februar an der Berliner Humboldt-Universität einen Vortrag zum Lissabonner Vertrag gehalten, in dem er die Rolle der nationalen Parlamente im sogenannten Subsidiaritätskontrollverfahren für "völlig unzureichend" hielt. Vor allem aber kann sich Gauweilers Klage auf das Urteil des höchsten Gerichts zum Maastricht-Vertrag stützten; mit diesem Vertrag war unter anderem der Euro erschaffen worden.

Bis hierher und nicht weiter

Damals, im Jahr 1993, hatte das Gericht ein Urteil gesprochen, das so ähnlich klang wie "Bis hierher und (ohne Volksabstimmung) nicht weiter" - und sich die Kontrolle über "ausbrechende Rechtsakte" der EU vorbehalten. Diesen Karlsruher Vorbehalt aber erklärt nun der Vertrag von Lissabon für erledigt.

Wenn das Gericht nun gegen diesen Vertrag nicht einschreitet, wäre das die Zustimmung zu seiner juristischen Kastration. In Karlsruhe steht ein deutsch-europäischer High Noon bevor. Man kann gespannt sein, welche Bedeutung das Gericht der Präambel des Grundgesetzes gibt: Dort steht, dass die Deutschen "von dem Willen beseelt" seien, als "gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen".

Die Klärung all dieser Fragen wird dem Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler zu verdanken sein, der von Nebenberuf Rechtsanwalt ist - und für seine Klagen in Karlsruhe ein Vermögen einsetzen muss. Es zeigt sich: Man kann sich also mit seinen Nebenverdiensten durchaus Verdienste erwerben.

© SZ vom 24.05.2008/aho - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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