Zu verteidigen sei der "unantastbare Kern" des Grundgesetzes. Das liest sich zwar durchaus abenteuerlich, und wer die Verfassungsklage studiert, fühlt sich da und dort erinnert an die deutschen Heldensagen und den tapferen Helden Roland, der im Tal von Roncevall als einsamer Kämpfer gegen die Übermacht steht. Roland besaß ein gewaltiges Horn namens Olifant, um damit die Seinen zu warnen. Gauweilers Verfassungsklage ist Olifant auf Juristisch. Der Recke Roland ging bekanntlich trotz seines heldenhaften Mutes unter - das könnte dazu verleiten, Gauweilers Klage nicht richtig ernst zu nehmen. Das wäre ein Fehler.
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Der Verfassungsrichter Udo di Fabio hat schon 1993 die unwiderrufliche Übertragung wesentlicher Staatsaufgaben an die EU für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Und Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat im Februar an der Berliner Humboldt-Universität einen Vortrag zum Lissabonner Vertrag gehalten, in dem er die Rolle der nationalen Parlamente im sogenannten Subsidiaritätskontrollverfahren für "völlig unzureichend" hielt. Vor allem aber kann sich Gauweilers Klage auf das Urteil des höchsten Gerichts zum Maastricht-Vertrag stützten; mit diesem Vertrag war unter anderem der Euro erschaffen worden.
Bis hierher und nicht weiter
Damals, im Jahr 1993, hatte das Gericht ein Urteil gesprochen, das so ähnlich klang wie "Bis hierher und (ohne Volksabstimmung) nicht weiter" - und sich die Kontrolle über "ausbrechende Rechtsakte" der EU vorbehalten. Diesen Karlsruher Vorbehalt aber erklärt nun der Vertrag von Lissabon für erledigt.
Wenn das Gericht nun gegen diesen Vertrag nicht einschreitet, wäre das die Zustimmung zu seiner juristischen Kastration. In Karlsruhe steht ein deutsch-europäischer High Noon bevor. Man kann gespannt sein, welche Bedeutung das Gericht der Präambel des Grundgesetzes gibt: Dort steht, dass die Deutschen "von dem Willen beseelt" seien, als "gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen".
Die Klärung all dieser Fragen wird dem Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler zu verdanken sein, der von Nebenberuf Rechtsanwalt ist - und für seine Klagen in Karlsruhe ein Vermögen einsetzen muss. Es zeigt sich: Man kann sich also mit seinen Nebenverdiensten durchaus Verdienste erwerben.
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(SZ vom 24.05.2008/aho)
Szene München
Diese Geschichte mit dem Vorrang des EU Rechts ist nichts Neues; der Vertrag von Lissabon ändert hier gar nichts. Dieser Vorrang besteht seit den Römer Verträgen von 1957 !
Dies wurde vom EUGH in den 60er Jahren klargestellt ... in Kombination mit den 'Solange Als' Urteilen aus Karlsruhe: bislang wurde der Vorrang von EU Recht auch vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert, solange der EUGH seine Hausaufgaben macht, und die EU Gesetze kontrolliert - aus diesem Anlass hat der EUGH ja die Grundprinzipien des EU Rechts herausgemeisselt (damit ein Massstab besteht, mit dem man diese Gültigkeit feststellen kann). Diese Urteile sind dann in der Charta der Grundrechte zusammengefasst wiederholt worden (die Charta selber mag nicht verbindlich sein; ihr Inhalt ist es aber).
Wo nichts verändert wird, brauch man auch nicht gegen zu klagen ...und was ist an dieser Arbeitsteilung falsch ?
Nichts steht einer Prüfung DEUTSCHER Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht im Weg - der EUGH streubt sich aber, wenn nationale Gericht die Gültigkeit von EU Gesetzen (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen) entscheiden wollen, da dann manche Mitgliedstaaten JA, andere NEIN sagen könnten und dann gilt EU Recht nicht mehr gleichmässig in der EU. Daher der Vorrang von EU Recht im Falle einer Kollision
Ich nehme an, dass viele diese EUGH Urteile verschlafen haben. In den 80er Jahren brachte es der EUGH noch einmal auf den Punkt: Bitte also das Factortame Urteil lesen bevor hier die EU kritisiert wird.
Hier der Link zum Urteil: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...9J0213:DE:HTML
Falls nicht der komplette URL wiedergegeben wird, kann man sich von hier aus 'durchkämpfen':
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
Dann auf 'Rechtsprechung' (linker Bildrand) klicken und bei der nächsten Seite ganz unten unter "Verzeichnis der Rechtssachen (nach Nummern)"
das Jahr 1989 und die Nummer 213 eingeben. Dann sollte folgendes Urteil erscheinen:
URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 19. JUNI 1990. - THE QUEEN GEGEN SECRETARY OF STATE FOR TRANSPORT, EX PARTE FACTORTAME LTD UND ANDERE.
...
RECHTSSACHE C-213/89
Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-02433
Sie haben durchaus recht. Es gibt Staatsrechtler, die die Urteile des EUGH höchst kritisch sehen. Stellenweise ist auch von der Aushebelung unseres Grundgesetzes die Rede.
u.a. nachtzulesen unter dem Link
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/?em_cnt=1338957
Herr Prantl sollte sein persönliches Urteil nicht zu voreilig fällen - zumindest tendenziös kann man herauslesen, dass er der Auffassung ist, dass der Gauweiler-Schritt eher von Erfolg als von Misserfolg gekrönt sein wird.
Sicherlich wird das BVerfG wieder neue Leitlinien in seinem Urteil bekanntgeben und die eine oder andere Kritik üben, an welcher man sich in Zukunft auf EU-Ebene orientieren wird, da man nicht das Ziel verfolgt, einen Vertrag in Deutschland am Verfassungsgericht scheitern zu sehen. Aber der Vertrag von Lissabon wird aller Wahrscheinlichkeit nach wie geschmiert durchgehen, da er zwar durchaus viel Neues und Wichtiges bringt, aber an den Grundlagen und Grundprinzipien gegenüber dem Ist-Zustand keine so wesentliche Veränderung bringt, dass man im Vertrag aus verfassungsrechtlicher Sicht einen "Umbruch" verzeichnen müsste.
Im Übrigen konnte ich eine Aussage von Herrn Papier darüber, dass er das "Subsidiaritätskontrollverfahren für 'völlig unzureichend'" halte, nirgends finden. Auf welches der beiden Verfahren soll sich das Zitat überhaupt bezogen haben? Ich kenne dagegen einige Zitate von Papier zum Verfassungsvertrag und erneut zum Reformvertrag, die zwar auch Kritikpunkte enthalten, aber bei weitem nicht niederschmetternd sind. Eine Sammlung habe ich hier erstellt:
http://doiop.com/papier
Allein die Tatsache, dass man (bis hierher) keinen einzigen ablehnenden Kommentar lesen kann, legt mehr als nahe, dass sich unsere Regierung maximal vom vom Willen des Volkes entfernt hat. Es bleibt also ernstlich zu fragen, wessen Interessen die aktuelle (und natürlich auch die vorangegangene) Regierung vertritt!?
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Interessen großer (multinationaler) Unternehmen absoluter Vorrang eingeräumt wird. Dies bedeutet folgerichtig also auch die maximale Ausgestaltung des Wettbewerbs auf Kosten sozialer Verantwortung und demokratischer Freiheitsrechte.
Wollen wir wirklich ein Europa, das sich ausschließlich an wirtschaftlichen Interessen orientiert?
Dr. Peter Gauweiler erwirbt sich höchste Anerkennung für die Verteidigung unserer Verfassung gegen augenscheinlich rücksichtslose Lobbypolitik.
Nach meiner Überzeugung kann man Heribert Prantl nicht dankbar genug für seinen Kommentar sein. Hatte ich bisher als Staatsbürger nur ein diffuses Unbehagen gegenüber diesem " Vertrag", so erkenne ich, dass dieses Unbehagen wohlbegründet ist. Oder, wie es Franz Josef Strauß im Bundestag einmal formulierte: Es handelt sich um den Ausverkauf Deutscher Interessen". Dies hat niemals mehr gestimmt als heute. Dies wurde mir endgültig klar, als ich Herrn Prantl exzellenten Kommentar gelesen habe. Hinzu kommt, dass Herr Prantl für jeden Leser begreifbar geschrieben hat, wie sich unsere souveränen Interessen dramatisch verschlechtern.
Noch sehr viel dramatischer ist für meine Begriffe, dass der Bundestag in Erkenntnis dieser Tatsache das Vertragswerk gebilligt hat und sowohl Schröder und Merkel maßgeblich an dessen Zustandekommen mitgewirkt haben.
Wenn ich dazu die Formel für den Amtseid im GG lese, dann kann ich nicht anders, als zu behaupten, dass beide Personen ihren Amtseid gebrochen haben.
Schlimmer noch; um nicht ihr Gesicht zu verlieren, wäre sogar denkbar, dass die große Koalition noch ganz schnell das Grundgesetz ändert, wegen ihrer erdrückenden Mehrheit wäre das möglich.
Noch bedrückender ist indes, dass es nur Herr Gauweiler - dem man ebenfalls nur danken kann - ist, der den Mut hat, das BVG anzurufen.
Ich wünsche mir inständig, dass er dort obsiegt!!!!
Paging