Der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler will mit einer Verfassungsklage das Inkrafttreten des EU-Reformwerks verhindern - mit der Entscheidung urteilt das Bundesverfassungsgericht auch über seine eigene Entmachtung.
Der Bundestag hat dem EU-Reformvertrag von Lissabon schon vor einem Monat zugestimmt; der Bundesrat hat es soeben getan. Von deutscher Seite steht also dem gewaltigen Vertragswerk, das der Europäischen Union mehr Kraft und mehr Macht gibt, eigentlich nichts mehr im Wege.
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Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler (Archivfoto) klagt gegen den Vertrag von Lissabon (© Foto: dpa)
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Eigentlich. Peter Gauweiler, CSU-Abgeordneter im Bundestag, einst der politische Ziehsohn von Franz Josef Strauß, ist nämlich eigentlich ein Nichts neben dem Heer von EU-Beamten, die diesen Vertrag ausgearbeitet, neben der Phalanx von Regierungschefs, die diesen Vertrag besiegelt hat und neben den geballten Interessen, die hinter diesem Vertrag stehen. Aber dieser streitbare politische Außenseiter Peter Gauweiler ruft eine Instanz zu Hilfe, die ein letztes, ein allerletztes Mal die Kompetenz hat, in die europäischen Dinge einzugreifen - das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Der Vertrag von Lissabon, der Vertrag also, gegen den Gauweiler klagt, nimmt nämlich dem Gericht diese Kompetenz. Die Klage, die seit Freitagmittag in Karlsruhe liegt, ist für dieses Gericht also die letzte Chance, seine eigene Entmachtung zu verhindern. Vorderhand wird das höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf wie ein Stück Zucker im Kaffee.
Das, so behauptet Gauweiler, sei nämlich die Folge des Lissabonner Vertrages. Gleichzeitig wird das Gericht jedoch quasi auch in eigener Sache entscheiden - darüber nämlich, ob die Herrlichkeit des Karlsruher Gerichts samt dem finalen Grundrechtsschutz, der ihm bisher anvertraut ist, weitgehend nach Luxemburg übergeht, zum Europäischen Gerichtshof. Das ist der Grund, warum die Klage Gauweilers Sprengkraft hat.
Der Lissabonner Vertrag ist der großenteils identische, noch etwas kompliziertere Ersatz für die gescheiterte EU-Verfassung; auch gegen diese hatte Gauweiler schon in Karlsruhe Klage eingereicht. Als aber wegen der ablehnenden Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden die EU-Verfassung ohnehin nicht in Kraft treten konnte, ließ das Gericht Gauweilers Klage "ruhen".
Mit dieser Ruhe ist es nun vorbei: In Karlsruhe steht ein juristischer Großkampf an; die Verfassungsrichter werden sich diesem Kampf kaum entziehen können und auch nicht entziehen wollen. Es geht um Elementarfragen des Staats- und Verfassungsrechts, es geht um den Fortbestand deutscher Souveränität, es geht darum, ob die EU wirklich politische und juristische Omnipotenz haben darf.
Nicht ohne Grund zitieren die Klageschrift und das Gutachten, die Gauweiler eingereicht hat, Aufsätze derzeitiger und früherer Verfassungsrichter, die eine enorme Skepsis gegenüber den europäischen Entwicklungen erkennen lassen. Verfassungsrichter Siegfried Broß hat in einem Festschrift-Beitrag festgestellt, dass sich die deutsche Souveränität nur noch auf marginale Bereiche erstrecke.
Gegen den Vertrag, der dies alles noch weiter forciert, bietet Gauweiler alle juristischen Instrumente auf, die es gibt: Organklage, Verfassungsbeschwerde, Antrag auf einstweilige Anordnung; dem Bundespräsidenten soll untersagt werden, das Vertragswerk zu unterzeichnen, die Bundesregierung soll daran gehindert werden, die deutsche Zustimmung am Vertragsort zu hinterlegen, wie das zum Inkrafttreten des Werks notwendig wäre. Aussichtslos ist das alles nicht. Schon bei Gauweilers Klage gegen die EU-Verfassung hatte Bundespräsident Köhler angekündigt, das deutsche Zustimmungsgesetz erst zu unterzeichnen, wenn Karlsruhe entschieden hat.
328 Seiten Klageschrift
328 Seiten lang ist die Klageschrift, die der Nürnberger Ordinarius Karl Albrecht Schachtschneider erstellt hat; beigepackt ist ein hochkritisches 125-seitiges Gutachten über den "Vertrag von Lissabon und das Grundgesetz", das Gauweiler von Dietrich Murswiek, Freiburger Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, hat ausarbeiten lassen.
Es handelt sich um schwergewichtige juristische Argumentation. Schachtschneiders Gedankengang kennt man partiell schon aus seiner Klageschrift gegen die EU-Verfassung: Er beklagt die Entstaatlichung Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante Demokratiedefizite. Murswiek stützt das alles mit furiosen Ausführungen, die das Klagerecht Gauweilers unter anderem auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes stützen.
In diesem Artikel ist das sogenannte Widerstandsrecht formuliert: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Dieses Recht "auf andere Abhilfe" fordert der Wissenschaftler beim höchsten deutschen Gericht ein.
Murswiek beruft sich dabei nicht auf das Widerstandsrecht als solches, sondern auf das diesem "vorgelagerte Recht auf Unterlassung von Handlungen, die eine Widerstandslage herbeiführen". Der Beschwerdeführer Gauweiler habe ein Recht auf "Verteidigung der objektiven Verfassungsordnung mittels Verfassungsbeschwerde".
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Diese Geschichte mit dem Vorrang des EU Rechts ist nichts Neues; der Vertrag von Lissabon ändert hier gar nichts. Dieser Vorrang besteht seit den Römer Verträgen von 1957 !
Dies wurde vom EUGH in den 60er Jahren klargestellt ... in Kombination mit den 'Solange Als' Urteilen aus Karlsruhe: bislang wurde der Vorrang von EU Recht auch vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert, solange der EUGH seine Hausaufgaben macht, und die EU Gesetze kontrolliert - aus diesem Anlass hat der EUGH ja die Grundprinzipien des EU Rechts herausgemeisselt (damit ein Massstab besteht, mit dem man diese Gültigkeit feststellen kann). Diese Urteile sind dann in der Charta der Grundrechte zusammengefasst wiederholt worden (die Charta selber mag nicht verbindlich sein; ihr Inhalt ist es aber).
Wo nichts verändert wird, brauch man auch nicht gegen zu klagen ...und was ist an dieser Arbeitsteilung falsch ?
Nichts steht einer Prüfung DEUTSCHER Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht im Weg - der EUGH streubt sich aber, wenn nationale Gericht die Gültigkeit von EU Gesetzen (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen) entscheiden wollen, da dann manche Mitgliedstaaten JA, andere NEIN sagen könnten und dann gilt EU Recht nicht mehr gleichmässig in der EU. Daher der Vorrang von EU Recht im Falle einer Kollision
Ich nehme an, dass viele diese EUGH Urteile verschlafen haben. In den 80er Jahren brachte es der EUGH noch einmal auf den Punkt: Bitte also das Factortame Urteil lesen bevor hier die EU kritisiert wird.
Hier der Link zum Urteil: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...9J0213:DE:HTML
Falls nicht der komplette URL wiedergegeben wird, kann man sich von hier aus 'durchkämpfen':
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
Dann auf 'Rechtsprechung' (linker Bildrand) klicken und bei der nächsten Seite ganz unten unter "Verzeichnis der Rechtssachen (nach Nummern)"
das Jahr 1989 und die Nummer 213 eingeben. Dann sollte folgendes Urteil erscheinen:
URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 19. JUNI 1990. - THE QUEEN GEGEN SECRETARY OF STATE FOR TRANSPORT, EX PARTE FACTORTAME LTD UND ANDERE.
...
RECHTSSACHE C-213/89
Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-02433
Sie haben durchaus recht. Es gibt Staatsrechtler, die die Urteile des EUGH höchst kritisch sehen. Stellenweise ist auch von der Aushebelung unseres Grundgesetzes die Rede.
u.a. nachtzulesen unter dem Link
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/?em_cnt=1338957
Herr Prantl sollte sein persönliches Urteil nicht zu voreilig fällen - zumindest tendenziös kann man herauslesen, dass er der Auffassung ist, dass der Gauweiler-Schritt eher von Erfolg als von Misserfolg gekrönt sein wird.
Sicherlich wird das BVerfG wieder neue Leitlinien in seinem Urteil bekanntgeben und die eine oder andere Kritik üben, an welcher man sich in Zukunft auf EU-Ebene orientieren wird, da man nicht das Ziel verfolgt, einen Vertrag in Deutschland am Verfassungsgericht scheitern zu sehen. Aber der Vertrag von Lissabon wird aller Wahrscheinlichkeit nach wie geschmiert durchgehen, da er zwar durchaus viel Neues und Wichtiges bringt, aber an den Grundlagen und Grundprinzipien gegenüber dem Ist-Zustand keine so wesentliche Veränderung bringt, dass man im Vertrag aus verfassungsrechtlicher Sicht einen "Umbruch" verzeichnen müsste.
Im Übrigen konnte ich eine Aussage von Herrn Papier darüber, dass er das "Subsidiaritätskontrollverfahren für 'völlig unzureichend'" halte, nirgends finden. Auf welches der beiden Verfahren soll sich das Zitat überhaupt bezogen haben? Ich kenne dagegen einige Zitate von Papier zum Verfassungsvertrag und erneut zum Reformvertrag, die zwar auch Kritikpunkte enthalten, aber bei weitem nicht niederschmetternd sind. Eine Sammlung habe ich hier erstellt:
http://doiop.com/papier
Allein die Tatsache, dass man (bis hierher) keinen einzigen ablehnenden Kommentar lesen kann, legt mehr als nahe, dass sich unsere Regierung maximal vom vom Willen des Volkes entfernt hat. Es bleibt also ernstlich zu fragen, wessen Interessen die aktuelle (und natürlich auch die vorangegangene) Regierung vertritt!?
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Interessen großer (multinationaler) Unternehmen absoluter Vorrang eingeräumt wird. Dies bedeutet folgerichtig also auch die maximale Ausgestaltung des Wettbewerbs auf Kosten sozialer Verantwortung und demokratischer Freiheitsrechte.
Wollen wir wirklich ein Europa, das sich ausschließlich an wirtschaftlichen Interessen orientiert?
Dr. Peter Gauweiler erwirbt sich höchste Anerkennung für die Verteidigung unserer Verfassung gegen augenscheinlich rücksichtslose Lobbypolitik.
Nach meiner Überzeugung kann man Heribert Prantl nicht dankbar genug für seinen Kommentar sein. Hatte ich bisher als Staatsbürger nur ein diffuses Unbehagen gegenüber diesem " Vertrag", so erkenne ich, dass dieses Unbehagen wohlbegründet ist. Oder, wie es Franz Josef Strauß im Bundestag einmal formulierte: Es handelt sich um den Ausverkauf Deutscher Interessen". Dies hat niemals mehr gestimmt als heute. Dies wurde mir endgültig klar, als ich Herrn Prantl exzellenten Kommentar gelesen habe. Hinzu kommt, dass Herr Prantl für jeden Leser begreifbar geschrieben hat, wie sich unsere souveränen Interessen dramatisch verschlechtern.
Noch sehr viel dramatischer ist für meine Begriffe, dass der Bundestag in Erkenntnis dieser Tatsache das Vertragswerk gebilligt hat und sowohl Schröder und Merkel maßgeblich an dessen Zustandekommen mitgewirkt haben.
Wenn ich dazu die Formel für den Amtseid im GG lese, dann kann ich nicht anders, als zu behaupten, dass beide Personen ihren Amtseid gebrochen haben.
Schlimmer noch; um nicht ihr Gesicht zu verlieren, wäre sogar denkbar, dass die große Koalition noch ganz schnell das Grundgesetz ändert, wegen ihrer erdrückenden Mehrheit wäre das möglich.
Noch bedrückender ist indes, dass es nur Herr Gauweiler - dem man ebenfalls nur danken kann - ist, der den Mut hat, das BVG anzurufen.
Ich wünsche mir inständig, dass er dort obsiegt!!!!
Paging