Das Verfassungsgericht hat ein neues "Computer-Grundrecht" eingeführt und sehr hohe Hürden für Online-Durchsuchungen aufgestellt. Innenminister Schäuble will dem BKA Online-Durchschungen erlauben.
Das Bundesverfassungsgericht lässt das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. "Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsbegründung am Mittwoch in Karlsruhe.
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Die sogenannte Online-Durchsuchung sei daher bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates zulässig. Voraussetzung sei allerdings, dass ein Richter die Maßnahme anordne und intime Daten geschützt blieben oder bei der Auswertung sofort gelöscht würden. (Az.: 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07)
Im konkreten Fall erklärten die Richter ein Landesgesetz für nichtig, das dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz das Ausspähen von Computern erlaubte. Das Gesetz genüge den strengen Anforderungen zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen nicht, entschieden die Richter in dem 106 Seiten starken Urteil.
In ihrem 106 Seiten starken Urteil erließen die Richter Leitlinien für den Umgang mit der Online-Durchsuchung. So könne das Instrument zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung eingesetzt werden, sagte Papier. Es müsse sich jedoch um eine existenzielle Bedrohung handeln, die auch weiter in der Zukunft liegen könne. Zum Schutz weniger wichtiger Rechtsgüter müsse der Staat sich mit anderen Ermittlungsmethoden behelfen.
Ein Gesetz zur Online-Durchsuchung müsse außerdem sicherstellen, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschont werde, sagte Papier. Die Ermittler müssten daher alle technischen Sicherungen nutzen, um diese Daten auszusparen. Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste privaten Dateien sofort gelöscht werden.
Das Karlsruher Urteil macht auch den Weg frei für Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erklärte in einer ersten Stellungnahme, an seinen Plänen zum heimlichen Ausspähen von Computern festzuhalten.
Schäuble erlaubt BKA Online-Durchsuchungen
Das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt, erklärte der CDU-Politiker. Die Entscheidungsgründe des Karlsruher Senats würden nun sorgfältig analysiert und bei der geplanten Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes berücksichtigt.
Schäuble betonte, dass die Online-Durchsuchung nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen solle. Die in Deutschland vereitelten Anschläge belegten die anhaltend hohe Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. "Um die Bürger wirksam schützen zu können, müssen die Sicherheitsbehörden mit der technischen Entwicklung der Täter - Einsatz modernisierter IT-Technologie, professionell verschlüsselte Kommunikation - Schritt halten. Dazu sind sie auf die Maßnahme der Online-Durchsuchung angewiesen", erklärte Schäuble.
Die SPD hatte das neue BKA-Gesetz bisher mit Verweis auf die unklare Rechtslage blockiert. Die Sozialdemokraten stellten allerdings ihre Zustimmung in Aussicht, sobald es Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema gebe.
Die Karlsruher Richter gaben mit ihrem Urteil dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), zwei weiteren Anwälten, einer Journalistin und einem Mitglied der Linken recht, die gegen das Landesgesetz geklagt hatten. Nach der jetzt gekippten Regelung durfte der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren.
(sueddeutsche.de/Reuters/bosw)
Bundespräsident Gauck
Es ist mit Sicherheit nicht zu kurz gegriffen, Schäble immer wider anzugreifen. Er hat sich wiederholt als Ignorant von Entscheidungen des BVerfG erwiesen. Ich halte ihn für gefährlich. Er ist - ebenso wie Schily - geradezu versessen darauf, immer schärfere Gesetze zu verfassen. Wenn er erst einmal ein fertiges Konzept vorlegt (und dafür hat er ja seine Leute im Innenministerium ,die seinen Vorgaben zu folgen haben), ist es schwierig, einzelne Dinge rauszunehmen, weil dann argumentiert wird, dann stimme das Konzept nicht mehr. Daher (und das empfinde ich als gute, von anderer Seite installierte Bremse aufgrund vorheriger Alleingänge des Herrn) ist es immerhin ein Fortschritt, daß ein neues Gesetz von Innen- UND Justizminister entwickelt werden soll. So wird auf Arbeitsebene bereits dafür gesorgt, daß Extrempositionen nicht in den Entwurf kommen. Wenn etwas erst in der plitischen Diskussion ist, geht es für die Politiker nicht mehr um die Inhalte, sondern darum, "die andere Seite" als ... abzustempeln, Wahlkämpfe vorzubereiten und zu fürhen.
I.ü. glaube ich, daß Schäuble aus Frust "Extremist" geworden ist, weil er immer wieder erleben mußte, persönliche Ziele nicht erreicht zu haben.
Ich finde es etwas unfruchtbar sich an Schäuble festzubeißen.
Die Grundlagen, die das Verfassungsgericht jetzt aufgestellt hat, werden auch für spätere Innenminister gelten.
Außerdem sehen wir es doch nüchtern: die Anwendung (und im Extremfall auch die Überschreitung) von Gesetzen entscheidet darüber, ob ein Minister stark oder schwach erscheint. Wer sich immer ganz penibel an den Rahmen halten will, ist praktisch handlungsunfähig, aus Angst etwas falsch zu machen.
Schäuble ist in jedem Fall ein starker Innenminister, auch wenn das fast zwangsläufig heißt, dass der Rechtsstaat ein gutes Stück weit vor dem Mann geschützt werden muss.
Schäuble wird auch nach diesem Urteil (ebenso wie nach dem Urteil zum flugzeugabschuß) etwas Anderes wollen. Er wird weiterhin nach dem Motto "der Zweck heuligt die Mittel" bei seinem "Kampf dem Terror" vorgehen wollen. Vielleicht wird er dieses Mal nicht am gleichen Tag ankündigen, das Bundesverfassungsgericht ignorieren zu wollen (wie bei dem Urteil zum Flugezugabschuß), aber er offenbart weiterhin verfassungsfeindliche Bestrebungen und gehört entlassen. Entweder ist er krank oder ein Verfassungsfeind. In beiden Fällen kann er nicht Innenminister bleiben.
Es ist schon erstaunlich, daß es ein ehemaliger Innenpolitiker der FDP ist, der den derzeitigen Innenminister immer wieder stoppen muß. Worum kümmern sich eigentlich die jetzt aktiven Politiker, wofür bezahlen wir sie?
Da haben Sie vielleicht recht.
Tatsächlich ist die Entscheidung des Gerichtes, glaube ich, schon so präzise, dass das entsprechende Gesetz weitgehend dem Wortlaut der maßgeblichen Passagen folgen wird.
mit der Ausgestaltung aber wird entsprechend verfahren. Qualitativ ist der Tenor etc schon "mehr", aber der Hintergrund ist doch klar.
Paging