Verfassungsgericht:SPD zieht Kandidatur von Dreier zurück

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Das Gezerre um Horst Dreiers umstrittene Kandidatur als Verfassungsrichter hat ein Ende: Die SPD hat nachgegeben und will am Freitag einen anderen Kandidaten vorschlagen.

Die SPD hat ihren umstrittenen Verfassungsrichter-Kandidaten Horst Dreier zurückgezogen, weil er von der Union im Bundesrat nicht mitgetragen wurde. Die SPD traf die Entscheidung, nachdem der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) dem Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) den Widerspruch der unionsgeführten Länder übermittelt hatte, wie Böhrnsen-Sprecher Hermann Kleen am Donnerstag mitteilte.

Horst Dreier, Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht (Foto: Foto: dpa)

Er bestätigte damit eine Meldung der Neuen Osnabrücker Zeitung. Böhrnsen wird nach Angaben seines Sprechers voraussichtlich schon am Freitag den neuen SPD-Kandidaten offiziell benennen, der sich dann am 25. April im Bundesrat zur Wahl stellen werde.

Wie der Kölner Stadtanzeiger unter Berufung auf "führende Parteikreise" berichtete, ist nun der 56-jährige Joachim Wieland von der Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer für die Stelle im Gespräch.

Er soll Nachfolger des aus Altersgründen ausscheidenden Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, werden. Wieland lebt in Bonn und ist Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen.

Dreier war von den unionsgeführten Ländern abgelehnt worden, weil er als Mitglied des Nationalen Ethikrats für eine Liberalisierung der Forschung mit embryonalen Stammzellen eingetreten war. In dem Schreiben an Böhrnsen betonte Oettinger laut Sprecher Kleen zwar, dass die von der Union geführten Länder die "herausragenden wissenschaftlichen Leistungen" des Professors nicht verkennen würden. Doch er vertrete Positionen, die es der Union unmöglich machten, seine Wahl mitzutragen. Gleichwohl wolle die Union durch die Ablehnung Dreiers das Wahlverfahren insgesamt nicht in Frage stellen.

Nach dem Grundgesetz werden die Verfassungshüter abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Parteien sind deshalb auf gegenseitige Zustimmung angewiesen.

Die Kandidatenauswahl findet jedoch in den Hinterzimmern der Parteien statt. Union und SPD achten dabei darauf, im regelmäßigen Wechsel ihre jeweiligen "Nahesteher" in Amt und Würden zu bringen.

© AFP/bavo/mb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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