Verfahren eröffnet:Kartellamt geht gegen Facebook vor

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Die Behörde prüft, ob das soziale Netzwerk seine Marktmacht missbraucht, wenn es Daten seiner Nutzer sammelt. Facebook reagiert auf den Vorstoß mit einem Statement, das nur aus einem Satz besteht.

Von Michael Bauchmüller, Helmut Martin-Jung, Berlin

Das globale soziale Netzwerk Facebook bekommt Ärger mit den deutschen Wettbewerbshütern. Das Bundeskartellamt eröffnete am Mittwoch ein Verfahren gegen den US-Konzern und seine Tochterfirmen in Irland und Deutschland. Es bestehe der Verdacht, dass das soziale Netzwerk seine Marktmacht ausnutze, um Daten seiner Benutzer zusammenzutragen, möglicherweise ohne hinreichend darüber aufzuklären, wie genau und wofür die Daten erhoben werden.

Im Zentrum der Nachforschungen stehen die komplizierten Nutzungsbedingungen von Facebook. Wer sich bei dem Netzwerk registrieren will, muss diesen Bedingungen zustimmen; wer dies tut, akzeptiert damit auch, dass Facebook persönliche Daten erhebt und verwendet. Für die Nutzer sei der Umfang dieser Einwilligung aber nur schwer nachzuvollziehen, beklagt die Kartellbehörde. Es bestünden "erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht". Viele Nutzer willigten in solche Bedingungen ein, ohne sie gelesen zu haben.

Dass die Kartellbehörde überhaupt tätig werden kann, ergibt sich erst aus der "marktbeherrschenden Stellung" des Unternehmens. Facebook ist das größte soziale Netzwerk der Welt, weltweit nutzen es täglich mehr als eine Milliarde Menschen, etwa 1,6 Milliarden Menschen schauen mindestens einmal pro Monat vorbei. In Deutschland sind etwa 28 Millionen Menschen Mitglied bei Facebook. Die meisten davon sind zwischen 18 und 44 Jahre alt - ein für die Werbewirtschaft sehr attraktives Alter. "Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Frage sei, ob Verbraucher über den Umfang der Datenerhebung genügend erfahren. Schon seit einiger Zeit richtet Mundt sein Augenmerk verstärkt auf Internetkonzerne. Gerade dort gebe es einen Trend zur Monopolisierung. Allerdings tut sich seine Behörde bei grenzüberschreitenden Unternehmen schwerer als bei hiesigen Firmen. Zunächst werde man nun Facebook kontaktieren. Die für Deutschland zuständige Tochter hat ihren Sitz in Irland. Das Kartellamt könnte, sollte sich der Verdacht erhärten, eine Änderung beanstandeter Klauseln verlangen.

Verbraucherschützer begrüßten die Initiative des Kartellamtes. "Verbraucher haben zu Facebook keine adäquate Alternative, ihre Nutzerdaten können sie nicht ohne Weiteres auf andere Portale übertragen", sagte Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Diese "Zwangslage" sei ähnlich kritisch zu sehen wie "unfaire Monopolpreise in der analogen Welt". Facebook selbst lehnte es ab, den Vorstoß der deutschen Behörde zu kommentieren. Der Internetkonzern ließ ein Statement verbreiten, das nur aus einem Satz besteht: "Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten."

© SZ vom 03.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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