Gehört George W. Bush vor Gericht? Ein ehemaliger US-Staatsanwalt plädiert dafür. So einfach ist das nicht.
George W. Bush hat noch nicht einmal das Weiße Haus verlassen und schon schwingen seine Gegner das scharfe Schwert des Strafrechts, um mit seiner Präsidentschaft abzurechnen.
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Ein Herz für die Truppen: Der Irak-Einsatz amerikanischer Soldaten könnte George W. Bush jedoch zum Verhängnis werden. (© Foto: Reuters)
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Hierzulande ist vor allem das Buch des pensionierten US-Staatsanwalts Vincent Bugliosi "Anklage wegen Mordes gegen George W. Bush" bekannt geworden.
Für Bugliosi, der einst die Anklage gegen den Bandenchef Charles Manson vertat, hat Bush unter Irreführung des US-Kongresses und der Bevölkerung den Einmarsch in den Irak befohlen und damit den Tod Tausender US-Soldaten in strafrechtlich relevanter Weise veranlasst.
Juristisch ist daran nur die Prämisse richtig: nämlich dass in den USA nach einem schon 1882 vom Obersten Gerichtshof fixierten Grundsatz "niemand über dem Gesetz steht" und deshalb eben auch ein Präsident verfolgt werden kann, wenn er erst einmal sein Amt aufgegeben hat.
Nachgerade abenteuerlich ist aber die Konstruktion, mit der Bugliosi den Präsidenten zur Verantwortung ziehen will: Ein Politiker, der seine Soldaten in einen Krieg schickt, mag politisch und moralisch für ihren Tod verantwortlich sein - strafrechtlich ist er es grundsätzlich nicht. Ein bloß naturalistischer Zusammenhang zwischen einer Handlung (dem Marschbefehl des Präsidenten) und einem Ergebnis (dem Tod der in Marsch gesetzten Soldaten) reicht für eine strafrechtliche Zurechnung nicht aus.
Diese Zurechnung kann schon dadurch abwegig sein, dass der Militäreinsatz vom innerstaatlichen und vom internationalen Recht gedeckt, juristisch also erlaubt war. Daran kann man zwar beim Irak-Krieg mit guten Gründen Zweifel haben. Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich die Soldaten einer Berufsarmee freiwillig der Gefahr eines Militäreinsatzes aussetzen und dass die dort auftretenden Gefahren für Leib und Leben eben nicht von ihrem Oberbefehlshaber, sondern vom Gegner ausgehen - und damit auch diesem zuzurechnen sind.
Das gilt besonders, wenn sich dieser, wie al Qaida oder die Taliban, nicht an das humanitäre Völkerrecht gebunden fühlt, sondern jedes noch so hinterhältige Mittel gebraucht, um den Feind zu vernichten. Einfacher gesagt: Man kann Bush nicht für den Tod eigener Soldaten verantwortlich machen, wenn dieser durch den militärischen Gegner verursacht wird.
Auch sonst sähe sich eine Strafverfolgung Bushs mit schwierigen Problemen konfrontiert. Ein internationales Tribunal ist für Taten, die ihm eventuell vorzuwerfen wären, nicht zuständig.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist für völkerrechtliche Kernverbrechen wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen von Staatsangehörigen der USA nur dann zuständig, wenn solche Verbrechen sich auf dem Hoheitsgebiet eines Staates ereignet haben, der zur Zeit der Taten Vertragspartei des Gerichtshofs gewesen ist.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, in welchen Staaten Bush für die besagten Verbrechen zu Rechenschaft gezogen werden könnte.
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Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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der Artikel führt meinungsbildend und emotional vom Verfasser ausgewählte Sichtweisen auf - die faktischen Möglichkeiten werden nicht im Ansatz erwähnt.
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Sind/Waren denn nach westlichen Standards nicht alle vor dem Gesetzte gleich... Oder gilt/galt das Gesetz bis zum eigenen Verbrechen und dann "anulee"??? Daß das, so war wußten alle nicht "Holzköpfe dieser Welt, nun wird's unübersehbar...
Ich muß sagen.... Da sind andere "Mörder" für wenige Tote schon an den Galgen geschickt worden! Siehe Milosevic, Sattim, Idiamin etc...
Wenn der sog. Westen, die Greko-Romanischen Demokratieerben noch etwas Galube, Vertrauen von den großen zilvilisierten Nationen dieser Welt erwarten wollen, sollten Sie den Weg für Einen Prozeß für diesen Man ebnen... Klar! Ich/Wir wissen!? es wird nicht passieren... Aber wenigstens den Versuch wäre man vielleicht den unschuldig getötteten schuldig! Ich möchte sogar ein Schrit weitergehen und sagen, daß auch diejenigen, die dieses Blutvergießen unterstützt haben, bestraft werden sollten, genauso wie Alle Vasallen des Adis in Europa! OK! Daswird auch nicht Geschehehen! Darum kann ich sagen! Weg mit UNO, Nato, Weg mit IMF, Weg mit EU... Denn Sie haben alle Blut in den Fingern... Es müssen unschuldige neue Organisationen, mit neuen Vertrauenswürdihen Mensachen erschaffen werden! UTOPIE!? Jawohl, meine Damen und Herren! Es ist leider Eine Utopie! Aber wie Lange noch!? ICh bin Überzeugt, daß am Ende die obigen Organisationen sich selber zerfleischen wedeen! Leider! DIe ersten Anzeichen sind schon da! LEIDER! ZURÜCK in Die ZUKUNFT!
...und erst einmal international nachdrücklich darauf hinwirken, daß die USA dem Internationalen Strafgerichtshof rechtsgültig beitreten durch Ratifizierung des Vertrags...
Zitat aus dem obigen Artikel:
"Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist für völkerrechtliche Kernverbrechen wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen von Staatsangehörigen der USA nur dann zuständig, wenn solche Verbrechen sich auf dem Hoheitsgebiet eines Staates ereignet haben, der zur Zeit der Taten Vertragspartei des Gerichtshofs gewesen ist."
Da liegt ja schon der eigentliche Skandal.Die Nicht-Ratifizierung des internationalen Vertrags durch die USA zeigt ja deutlich, woher der juristische Wind in den USA weht...Die USA befinden sich dabei in guter Gesellschaft. U.a. haben sich auch Rußland, Indien, Pakistan, die Volksrepublik China, Israel und der Iran an diesem Vertrag nicht beteiligt. Weshalb wohl? Nachtigall, ick hör Dir trapsen...
P.S. Auch vom Rundumerneuerer Obama kein Wörtchen, daß er die längst überfällige Ratifizierung des Vertrags betreiben will...Neuer Wein in alten Schläuchen...Alles wie gehabt.
Herr Bugliosi sollte seine Energien vielleicht lieber für einen Feldzug in dieser Sache einsetzen.Obwohl ich persönlich nichts dagegen hätte, Herrn GWB, auch wenn es juristisch aussichtslos wäre, den "verdienten Ruhestand daheim auf der Ranch" wenigstens etwas zu vergällen...u.a. durch unangenehme Befragungen.
Also für ein "Rechts"system, das solche Perlen wie die Doctrine of strict liability hervorgebracht hat sollte das eigentlich nicht das Problem sein.
Paging