Urteil zu Terrorverdächtigem:Zu Unrecht in Guantanamo

Zum ersten Mal hat sich ein Guantanamo-Häftling erfolgreich gegen seine Einstufung als "feindlicher Kämpfer" gewehrt - möglicherweise ein Präzedenzfall.

Ein seit sechs Jahren im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba einsitzender Terrorverdächtigter darf nach dem Urteil eines US-Berufungsgerichts dort nicht länger als "feindlicher Kämpfer" festgehalten werden. Das Gericht in Washington ordnete in einem Urteil an, dass der aus China stammende 37-jährige Mann freigelassen, in eine andere Haftanstalt überstellt oder dass sein Fall nochmals aufgerollt werden muss.

Terrorverdächtige können sich nun gegen ihre Klassifizierung als "feindlicher Kämpfer" wehren. (Foto: Foto: dpa (Archivfoto))

Wie die Zeitung Washington Post berichtete, ist es das erste erfolgreiche Vorgehen eines Guantanamo-Häftlings gegen die umstrittene Einstufung als "feindlicher Kämpfer" durch die US-Militärs.

Die Folgen des Urteils für die Klagen anderer Gefangener seien allerdings noch nicht absehbar, hieß es. Bei dem Häftling handele es sich einen gebürtigen Chinesen von der muslimischen Volksgruppe der Uiguren aus Westchina. Es gebe noch weitere 16 Uiguren in Guantanamo, berichtete die Zeitung. Der 37-Jährige sei in den ersten Tagen des Afghanistan-Krieges Ende 2001 von US-Truppen gefangen genommen und später als Terrorverdächtigter nach Guantanamo gebracht worden.

Im Straflager von Guantanamo, das die US-Regierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 einrichtete, sind seit Jahren Hunderte verdächtige Terroristen als "feindliche Kämpfer" inhaftiert, denen die in den USA geltenden Rechtsmittel verwehrt werden. Einige stehen derzeit vor einem umstrittenen Militärsondergericht, vor dem sie weniger Rechte als vor anderen US-Gerichten haben.

Zahlreiche Staaten und Menschenrechtsgruppen kritisieren die Behandlung der Gefangenen. Das oberste US-Gericht hat den Guantanamo-Häftlingen erst kürzlich das Recht eingeräumt, vor US-Gerichten gegen ihre Inhaftierung auf der Karibikinsel vorzugehen.

© dpa/bavo/gdo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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