Helmut Kramer, ein früherer Richter am Oberlandesgericht, hat solche Fälle zusammengetragen in einem Beitrag für das soeben erschienene "Schwarzbuch Deutschland", Untertitel: "Das Handbuch der vermissten Informationen".

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Dort finden sich auch die Urteile, die belegen, wie man die Großen laufen lässt. Die Großen sind beileibe nicht nur die Ackermänner aus der Wirtschaft.

In der brandenburgischen Trennungsgeldaffäre etwa, bei der Richter und Beamte aus dem Westen (unter anderem fünf einstige Minister und Staatssekretäre) insgesamt mindestens zwei Millionen Euro Trennungsgeld zu Unrecht bezogen hatten, begnügte man sich zumeist mit der Rückzahlung der eingeheimsten Gelder.

Es gab 269 Verdachtsfälle allein im Bereich der Justiz, also bei Richtern und Staatsanwälten - aber nur eine einzige Verurteilung.

Und das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität der Richter, Staatsanwälte und Beamten, das bei Supermarktkassiererinnen, Bäckerei-Filialleitern und Versicherungs-Kundenbetreuern so wichtig ist, war hier offenbar nicht nachhaltig beschädigt.

Massenfälle hier, Sonderfälle dort

Der frühere Oberlandesrichter Kramer analysiert auch eine ganze Reihe von Ladendiebstahls- und Schwarzfahrer-Fällen und kommt zu dem Schluss: "Was einfachen Bürgern vorenthalten wird, nämlich Verständnis für situativ bedingte Ausnahmesituationen, wird gutbetuchten Beschuldigten nicht selten großzügig zuteil."

Der frühere Postchef Klaus Zumwinkel erhielt für Steuerhinterziehung in Höhe von fast einer Million Euro eine Bewährungsstrafe. Das Strafmaß war hier, wenn man es mit anderen Steuerstraftaten vergleicht, nicht zu beanstanden; die Justiz konnte Zumwinkel nicht schärfer anfassen als andere Steuerstraftäter.

Die Strafzumessungspraxis bei Wirtschaftsstraftaten erscheint einem freilich einigermaßen makaber, wenn man sie damit vergleicht, wie die Justiz bisweilen auf Bagatellstraftaten kleiner Leute reagiert.

Die Strafmaßunterschiede bei U-Bahn-Schwarzfahrern einerseits und bei Steuerhinterziehung oder Korruption andererseits sind krass: Massenfälle hier, Sonderfälle dort. Strafrecht gilt deshalb in besseren Kreisen immer noch als Spezialrechtsgebiet gegen das Prekariat und den unteren Mittelstand.

Das Recht ist auch für die Schwachen da. Das ist ein selbstverständlicher Satz. Aber das Selbstverständliche ist leider nicht selbstverständlich.

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(sueddeutsche.de/odg)