Urteil gegen Journalisten:20 Jahre Haft für afghanischen Reporter

Der Todesstrafe entgangen: Ein Journalismus-Student ist zu 20 Jahren hinter Gitter verurteilt worden. Er hatte sich mit Frauenrechten im Islam kritisch auseinandergesetzt.

Ein afghanisches Berufungsgericht hat eine Todesstrafe wegen Gotteslästerung gegen einen Journalisten in 20 Jahre Haft umgewandelt. Gegen die Entscheidung könne der Beschuldigte noch Rechtsmittel einlegen, sagte Richter Abdul Salaam Kasisada am Dienstag.

Eine Frau demonstriert im Februar in Afghanistan gegen das Todesurteil, das ein Gericht gegen Parwez Kaambakhsh verhängt hatte. (Foto: Foto: AP)

Dem 24-jährigen Studenten und Reporter Sayed Parwez Kaambakhsh wird die Verbreitung eines Artikels zur Last gelegt, in dem dem islamischen Propheten Mohammed die Missachtung von Frauenrechten vorgeworfen wurde. Den aus dem Iran stammenden Text hatte er aus dem Internet geladen und an Freunde verteilt. In dem Artikel wurde etwa die Frage aufgeworfen, warum Männer vier Ehefrauen haben können - aber Frauen nicht vier Ehemänner.

Die drei Richter trafen ihre Entscheidung am Dienstag nach einem eintägigen Prozess. Dabei wurden die Verteidiger des 24-jährigen Studenten und Zeugen der Anklage gehört.

Parwez Kaambakhsh wurde im Oktober 2007 verhaftet. Er studierte damals Journalismus an der Balch-Universität in der nordafghanischen Stadt Masar-i-Sharif und verfasste Artikel für Lokalzeitungen. Die Staatsanwälte beschuldigten ihn unter anderem, er habe den Unterricht gestört, indem er Fragen zu den Frauenrechten im Islam gestellt habe.

Ende Januar hatte ein Gericht in Masar-i-Sharif Kaambakhsh zum Tode verurteilt. Das Urteil hatte Proteste in afghanischen Medien sowie von Menschenrechtsgruppen und dem Ausland ausgelöst. Das Oberhaus des afghanischen Parlaments sprach sich dagegen für die Vollstreckung der Strafe aus.

Afghanistans Präsident Hamid Karsai hatte sich daraufhin besorgt über das Urteil geäußert. Im Februar dieses Jahres kündigte er an, er werde erst einschreiten, wenn die afghanischen Gerichte ein abschließendes Urteil gefällt hätten.

© sueddeutsche.de/Reuters/AP/hai/gba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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