Urteil der Verfassungsrichter:Karlsruhe kippt Rauchverbote

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Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig: Damit darf in kleinen Eckkneipen wieder geraucht werden. Auch andere Bundesländer müssen nun ihre Gesetze überarbeiten.

Von Heribert Prantl

Die geltenden Rauchverbote in kleinen Kneipen verstoßen in den meisten Bundesländern gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat die in Berlin und Baden-Württemberg geltenden Regelungen für Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt.

Viele Raucher werden sich freuen: Die geltenden Rauchverbote in kleinen Kneipen verstoßen in den meisten Bundesländern gegen das Grundgesetz. (Foto: Foto: AP)

In kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin darf damit ab sofort wieder geraucht werden. Zwar gelten die Gesetze vorerst weiter, die Länder müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen.

Den "Gastwirten der getränkegeprägten Kleingastronomie" ist es, so sagt es das Bundesverfassungsgericht, "nicht zuzumuten", die besonderen Belastungen, "die für sie durch das Rauchverbot geschaffen werden, hinzunehmen". Eine Gaststätte "mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum" kann daher künftig vom Wirt mit einem Schild am Eingang zur Raucherkneipe erklärt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen aber dort nicht hinein.

Auch für Diskotheken hat das höchstrichterliche Urteil Konsequenzen: Wenn das Landesgesetz es zulässt, dass in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten geraucht werden darf, dann muss diese Ausnahmeregelung sich auch auf Diskotheken erstrecken; in diesen Nebenräumen darf aber nicht getanzt werden.

Sieg für Rauchereckkneipen

Das ist unter dem Strich das Ergebnis des mit großer Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Der Erste Senat des Gerichts mit Präsident Papier an der Spitze hat zwar nur über Verfassungsbeschwerden aus Baden-Württemberg, also nur über das dortige "Landesnichtraucherschutzgesetz" entschieden.

Verfassungsbeschwerden aus anderen Bundesländern werden künftig von einer Kammer des Gerichts, also in kleinerer Besetzung, nach Maßgabe dieses Urteils entschieden werden.

Das bedeutet aber schon jetzt: Rauchereckkneipen werden in allen Bundesländern zugelassen werden müssen - wohl auch in Bayern, das das strengste Nichtrauchergesetz erlassen hat. Denn auch dort sind Ausnahmen vom grundsätzlichen Rauchverbot für "geschlossene Veranstaltungen" vorgesehen, eine Vorschrift, die von Gastwirten vielfältig ausgenutzt und ausgelegt wird.

Wenn aber, und das ist der Kern der Argumentation des Gerichts, durch Ausnahmevorschriften die Bedeutung des vom Gesetz an sich verfolgten Gesundheitsschutzes relativiert wird, dann muss auch die Kleingastronomie von diesen Ausnahmen profitieren.

Karlsruhe hatte über drei exemplarisch ausgewählte Beschwerden von zwei Gastronomen aus Baden-Württemberg und einem aus Berlin zu entscheiden. Die Wirte zweier Kneipen und einer Diskothek sehen sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht.

Die Befürworter der Verbote verweisen dagegen auf den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern und hohe Zustimmungsquoten in Umfragen. Seit 1. Juli sind in allen Bundesländern Rauchverbote in Kraft. In mehreren Ländern sind die Vorschriften durch Gerichtsentscheide aber bereits wieder gelockert worden.

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