Unterhaltsrecht:Schmutzige Tricks

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Zwei Drittel aller geschiedenen Väter zahlen ihren Kindern und der Ex-Frau nicht den Unterhalt, der ihnen zustünde. Wie viele von ihnen sich vorsätzlich drücken, ist umstritten.

Matthias Drobinski

Mal kommt das Geld, mal nicht. Sie verklagt ihn: Vor Gericht belegt er, dass er arbeits- und mittellos ist - so geht das Jahr um Jahr. Die Waffe der Frauen im Scheidungskrieg sind die Kinder; Männer entziehen sich ihren Unterhaltspflichten.

Schmutzige Tricks gibt es genug: Selbständige haben dramatische Einnahme-Einbrüche, Angestellte sind plötzlich arbeitslos. Geld oder Immobilien verschenkt der Unterhaltsflüchtige an die neue Partnerin, andere ziehen um und hinterlassen keine Adresse. Gerade alleinerziehende Frauen zermürbt der Kampf ums Geld; Kinder fühlen sich als ungeliebte Last.

Einige Untersuchungen gehen davon aus, dass jeder dritte Geschiedene sich seinen Unterhaltspflichten zu entziehen sucht - ein Delikt, das mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

"Flucht in die Arbeitslosigkeit"

Eine Studie der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2003 geht davon aus, dass jeder achte Mann nach der Trennung seine Erwerbsarbeit verringert; eine "Flucht in die Arbeitslosigkeit" gebe es aber nicht. Zehn bis 20 Prozent seien nicht oder nur eingeschränkt zahlungsfähig; insgesamt attestieren die Forscher Männern eine schlechte Zahlungsmoral.

Für die säumigen Väter (es gibt vereinzelt auch säumige Mütter) müssen die Kommunen in Vorlage gehen. Bundesweit kostet das die Städte und Gemeinden mehr als 800 Millionen Euro im Jahr.

Verständlich ist, dass die Sozialbehörden und Jugendämter den Unterhaltsflüchtlingen Druck machen und mit dem Gericht drohen.

Der Erfolg ist allerdings begrenzt: In München kommt zwar immerhin ein Drittel des von der Stadt vorgelegten Geldes wieder herein, in Hamburg dagegen nur 15 Prozent.

Wenig oder gar nichts

Mehr sei nicht drin, heißt es aus den Städten: Mal sei der Aufenthaltsort der Männer nicht zu ermitteln, häufiger aber seien sie schlicht zahlungsunfähig. 1000 Euro darf ein geschiedener Hauptverdiener von seinem Einkommen für sich behalten, bei vielen bleibt da für Ex-Frau und Kinder wenig oder gar nichts übrig.

Je weniger Geld zu verteilen ist, desto bitterer werden die Kämpfe darum, lautet die traurige Formel. Die Studie aus Bielefeld empfiehlt dennoch eine einigermaßen erfolgversprechende Methode zur Verbesserung väterlicher Zahlungsmoral: den regelmäßigen Kontakt zu den Kindern.

"Es besteht ein Zusammenhang zwischen gutem Kindeskontakt und gutem Zahlungsverhalten sowie zwischen mangelndem Kontakt und ausbleibendem Unterhalt'', schreiben die Forscher; "unterhaltspflichtige Väter entziehen sich den Zahlungen besonders häufig in den Fällen, in denen kein oder nur wenig Kontakt (mehr) zu ihrem Kind besteht."

© SZ vom 21.03.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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