Die Generalversammlung entscheidet über den Haushalt der UN sowie über die Verwaltung. Zudem wählt die Generalversammlung die Mitglieder aller Beratungsgremien, insbesondere die nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats.
Grundsätzlich kann sie zu allen Fragen und Angelegenheiten, die unter die Charta fallen, Empfehlungen abgeben.
Allerdings ist ihre Zuständigkeit begrenzt. Solange sich der Sicherheitsrat mit dem gleichen Problem befasst, darf die Generalversammlung zu dieser Streitigkeit oder Situation keine Empfehlung abgeben - es sei denn der Sicherheitsrat bittet sie darum.
Da die Generalversammmlung oft mehr als 150 Tagesordnungspunkte abzuhandeln hat, wird sie von sechs Hauptausschüssen unterstützt.
Die Reformvorschläge:
Ziel einer Reform der Generalversammlung soll ein effektiver arbeitendes Gremium sein. So soll das Arbeitsprogramm abgespeckt und der Entscheidungsprozess beschleunigt werden.
Oft beschäftigt sich die Versammmlung mit sich überschneidenden Problemen, die von einer Sitzungsperiode zur nächsten mitgeschleppt werden. Eine reformierte Generalversammlung soll sich künftig nur auf die wesentlichen Tagesordnungspunkte konzentrieren.