Überwachung der Autos:Die Resozialisierung des Ministers Maas

Es muss neben der Straßenverkehrs- auch eine Datenverkehrsordnung geben.

Von Heribert Prantl

Fahrzeuge verbrauchen immer weniger Kraftstoff und produzieren immer mehr Daten. Sie sind rollende Datensammelmaschinen. Computer dirigieren Antiblockier- und Assistenzsysteme und vieles andere mehr. In baldiger Zukunft sollen die Computer, so wünscht sich das die Autoindustrie, das ganze Auto steuern. Und es werden die Daten vernetzt werden, die die Autos produzieren. Wer darf das und zu welchem Zweck?

Wer hat die Datenherrschaft? Wer das alles für geklärt hält, täuscht sich. Nichts ist geklärt. Der Bundesjustizminister, der soeben gefordert hat, dass der Mensch auch im intelligenten Auto die Hoheit über seine Daten behalten müsse, weiß das selbst am besten. Und er weiß auch, dass es nicht reicht, Autohersteller zur Datensparsamkeit zu ermahnen. So wie es die Straßenverkehrsordnung gibt, muss es eine Datenverkehrsordnung geben. Es wird darin gut geregelt werden müssen, wer die Herrschaft über die technischen und persönlichen Daten hat, die mit der Mobilität zu tun haben. Das ist eine Art Resozialisierungsaufgabe für den Bundesjustizminister, der jüngst der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat.

Die digitale Meldung eines Unfalls an Rettungsdienste ist gut. Die Meldung des Fahrverhaltens an Versicherungen, der Fahrtrouten an die Urlaubsindustrie, gar von Bewegungsbildern an die Behörden ist ein Albtraum. Vernetzte Mobilität darf nicht der Generalüberwachung dienen.

© SZ vom 14.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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