U-Bahn-Treter:Strafe auf dem Fuße

Die Stärke des Staats zeigt sich hier nicht im allgemeinen Lamento.

Von Heribert Prantl

Strafe ist dann am wirksamsten, wenn sie der Tat nicht erst in zwei Jahren, sondern auf dem Fuße folgt. Wenn Strafrecht oft so wenig Effekt hat, dann deswegen, weil die Justiz es nicht schafft, diesem Grundsatz zur Geltung zu verhelfen. Im Fall des Berliner U-Bahn-Treters sollte sie das schaffen: Dem brutalen Fußtritt muss die Strafe auf dem Fuße folgen. Die Tat ist auf Video gut dokumentiert, der Täter ist gefasst, die Tatfolgen stehen fest. Er gehört wegen Fluchtgefahr in U-Haft und dann möglichst schnell vor den Strafrichter.

Die Tat heißt gefährliche Körperverletzung. Und der Strafrahmen ist nicht läppisch: Er reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das ist ausreichend. Da muss die Justiz nicht noch monatelang prüfen, ob es sich vielleicht auch um einen Totschlagsversuch handeln könnte. Die Tat war roh, sie war hinterlistig, sie war gemein und brutal. Der Täter hat eine junge Frau von hinten unvermittelt die U-Bahn-Treppe hinuntergetreten, wie selbstverständlich, so wie man einen Pappbecher wegkickt. Es ist die beiläufige Rohheit, die einen an dieser Tat so erschreckt; das zufriedene Weiterschlendern des Täters, so als ob nichts wäre. Verletzt wurde erstens eine junge Frau, zweitens die innere Sicherheit der Bürger.

Die Stärke eines Staates zeigt sich in so einem Fall nicht im allgemeinen Lamento, sondern in der Schnelligkeit des Strafurteils.

© SZ vom 19.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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