Trauschein für Jugendliche:Regierung gegen Kinderehe

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Kinderehen ausnahmslos verbieten will. Auch im Ausland geschlossene Ehen von 16- bis 18-Jährigen sind grundsätzlich nichtig - außer in Härtefällen.

Die Bundesregierung will Kinderehen in Deutschland bekämpfen. Das Kabinett verabschiedete ein Gesetz, wonach im Ausland geschlossene Ehen von Kindern nach deutschem Recht nicht anerkannt werden. Ehen sollen dann nichtig sein, wenn beim Zeitpunkt der Hochzeit mindestens einer der Partner jünger als 16 Jahre war. Auch Auslandsehen von 16- bis 18-Jährigen sollen prinzipiell keinen Bestand haben, außer in Härtefällen. Die Entscheidung fällt das Familiengericht nach Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes. Bei ihrem Aufenthaltsrecht sollen Minderjährige keine Nachteile haben, wenn eine Ehe nicht anerkannt wird.

© SZ vom 06.04.2017 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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