Terrorist Weinrich:Freigesprochen und doch in Haft

Bereits 2000 ist Johannes Weinrich wegen seiner Beteiligung an Sprengstoffanschlägen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In einem davon unabhängigen zweiten Prozess hat das Landgericht Berlin den Ex-Komplizen des Top-Terroristen "Carlos" vom Vorwurf des Mordes freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. In Haft bleibt er trotzdem.

Richter Ralph Ehestädt sagte, die Beweise reichten zu einer Verurteilung nicht aus. Das Aktenmaterial sei unvollständig. Vermutungen oder Glauben reichten nicht für eine Verurteilung.

Musste sich wegen sechsfachen Mordes verantworten: Johannes Weinrich (Foto: Foto: AP)

Der ehemalige Komplize des in Frankreich inhaftierten Top-Terroristen Carlos musste sich wegen sechsfachen Mordes bei drei Sprengstoffanschlägen 1982 und 1983 in Frankreich verantworten.

Weinrich war schon im Jahr 2000 vom Berliner Landgericht wegen des Sprengstoffanschlags auf das französische Kulturzentrum Maison de France 1983 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Der zweite Prozess gegen Weinrich ebenfalls vor dem Landgericht Berlin hatte vor 17 Monaten begonnen. Eigentlich hätte das Urteil bereits im Juli fallen sollen.

Aber die Nebenklage, die 13 Opfer des Bombenterrors vertritt, hatte noch einen letzten Versuch unternommen, den Terror-Chef "Carlos", der mit richtigem Namen Ilich Ramirez Sanchez heißt, per Video-Konferenz aus seinem Hochsicherheitsgefängnis bei Paris zur Zeugenbefragung zuschalten zu lassen.

Der Venezolaner, der gern persönlich nach Berlin gekommen wäre, verweigerte aber seine Zustimmung. Das persönliche Erscheinen des "Schakals", wie Carlos auch genannt wurde, war von den deutschen Behörden aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: