Das Bundesverwaltungsgericht hat die Überwachung einer Vielzahl von Telefonanschlüssen nach den Anschlägen vom 11. September für rechtsmäßig befunden.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf die Telefonate von Terrorverdächtigen abhören, auch wenn für Deutschland selbst keine konkrete Gefahr besteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die strategische Telefonüberwachung wurde gesetzlich angeordnet. (© Foto: AP)
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Wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, erklärte das Gericht damit die sogenannte strategische Überwachung der Telekommunikation für rechtmäßig. Damit blieb die Klage eines islamistischen Terroristen erfolglos, der unmittelbar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA ins Visier des Geheimdienstes geraten war.
Der 43-Jährige war im Oktober 2005 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden und befindet sich in Köln im Gefängnis.
Bei der strategischen Überwachung wird eine Vielzahl von Telefonverbindungen, in denen bestimmte Suchbegriffe vorkommen, erfasst. In ausgesuchten Fällen erfolgt eine Auswertung beispielsweise durch das Bundeskriminalamt.
Nach Angaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) gab es im Jahr 2005 rund 24 400 derartiger Maßnahmen. In 83 Fällen kam es zu einer Auswertung, 21 wurden schließlich als nachrichtendienstlich relevant eingestuft.
Aus Sicht der Leipziger Richter dient die telefonische Überwachung der Sammlung von Informationen, die erforderlich sind, um die Gefahr terroristischer Anschläge rechtzeitig zu erkennen und so verhindern zu können. Leben Verdächtige in Deutschland, bestehe ein unmittelbarer Bezug zur Bundesrepublik.
Der Kläger lebte seinerzeit im Ruhrgebiet und gehörte der El-Tawhid-Gruppe an, die zum Netzwerk der al-Qaida gezählt wird. Bei seiner Verurteilung im Oktober 2005 spielte ein als "Märtyrer-Telefonat" bezeichnetes Gespräch eine Rolle, in dem sich der Palästinenser als Selbstmordattentäter angeboten haben soll.
Aus Sicht des Klägers war das Abhören seiner Telefonate im Oktober und November 2001 rechtswidrig. Allein der Verweis auf die internationale Terrorgefahr reiche nicht aus, sagte sein Anwalt Jens Dieckmann. Nach der Niederlage in Leipzig erwägt der Jurist eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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(dpa/AFP/beu/bica/bavo)
Die Ärzte in München
ich lehne den Überwachungsstaat ab.
Auch bei den Kritikern des aufziehenden Überwachungsstaates wird es kaum jemanden geben, der die Überwachung - incl. Telefonüberwachung - kategorisch ablehnt -zumindest niemanden, den man ernst nehmen müsste. Wo Gerichte auf der Basis gesicherter Erkenntnisse über Terror- und schwerster Gewalttaten "das volle Programm" anordnen, da kann auch kein Demokrat etwas dagegen haben, und das scheint ja hier der Fall gewesen zu sein - ABER:
Wenn, wie es in der Vergangenheit mehrfach geschehen ist, der 129a "mal eben" verwendet wird, um kritisch (aber völlig legal) denkende und agierende Menschen und ihr soziales Umfeld monatelang großflächig ausforschen, wo groß angelegte Razzien mit entsprechender Medienöffentlichkeit unliebsame (G8-) Kritiker einschüchtern sollen (was das BVerfG im Nachinein (!) als illegale Praxis bezeichnet hat) und wo der Rechtsstaat seine Sorgfaltspflicht bzgl. des absolut geschützten Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung aufgibt, gehört den Verantwortlichen in den Innenministerien schmerzhaft auf die Finger gehauen. Daran ändert auch dieses Urteil nichts.
Leider mussten in der jüngsten Vergangenheit unsere höchsten Gerichte viel zu oft illegale/verfassungswidrige Gesetze von Herrn Schäuble und anderen Politikern am Rande des Rechtsstaates einkassieren. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Politik nun nicht auf den Holzweg begibt, und im BGH und BVerfG Richter implementiert, die der falschen Priorisierung von Sicherheit über Freiheit das Wort reden.
Unsere Verfassungsväter wussten, warum sie der Freiheit und eben nicht der Sicherheit Verfassungsrang einräumten: Man kann eben demagogisch mit immer neuen Forderungen nach mehr Sicherheit einen demokratischen Staat in einen Polizieistaat und von da aus in eine Diktatur transformieren - und die Fakten aus "dem Hause Schäuble" belegen dies leider nur zu deutlich. Selbstverständlich wird er das abstreiten und nur die edelsten Ziele als Motive für sein Handeln nennen, Aber seien wir ehrlich: Nur die wenigsten Diktatoren geben freiwillig und zu Amtszeit zu, ihr Volk zu unterdrücken und auszubeuten.
F. Mayer
wasser auf die mühlen der überwachungs-befürwortern ..........