Terrorabwehr:Telefonüberwachung war rechtens

Lesezeit: 1 min

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Überwachung einer Vielzahl von Telefonanschlüssen nach den Anschlägen vom 11. September für rechtsmäßig befunden.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf die Telefonate von Terrorverdächtigen abhören, auch wenn für Deutschland selbst keine konkrete Gefahr besteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die strategische Telefonüberwachung wurde gesetzlich angeordnet. (Foto: Foto: AP)

Wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, erklärte das Gericht damit die sogenannte strategische Überwachung der Telekommunikation für rechtmäßig. Damit blieb die Klage eines islamistischen Terroristen erfolglos, der unmittelbar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA ins Visier des Geheimdienstes geraten war.

Der 43-Jährige war im Oktober 2005 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden und befindet sich in Köln im Gefängnis.

Bei der strategischen Überwachung wird eine Vielzahl von Telefonverbindungen, in denen bestimmte Suchbegriffe vorkommen, erfasst. In ausgesuchten Fällen erfolgt eine Auswertung beispielsweise durch das Bundeskriminalamt.

Nach Angaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) gab es im Jahr 2005 rund 24 400 derartiger Maßnahmen. In 83 Fällen kam es zu einer Auswertung, 21 wurden schließlich als nachrichtendienstlich relevant eingestuft.

Aus Sicht der Leipziger Richter dient die telefonische Überwachung der Sammlung von Informationen, die erforderlich sind, um die Gefahr terroristischer Anschläge rechtzeitig zu erkennen und so verhindern zu können. Leben Verdächtige in Deutschland, bestehe ein unmittelbarer Bezug zur Bundesrepublik.

Der Kläger lebte seinerzeit im Ruhrgebiet und gehörte der El-Tawhid-Gruppe an, die zum Netzwerk der al-Qaida gezählt wird. Bei seiner Verurteilung im Oktober 2005 spielte ein als "Märtyrer-Telefonat" bezeichnetes Gespräch eine Rolle, in dem sich der Palästinenser als Selbstmordattentäter angeboten haben soll.

Aus Sicht des Klägers war das Abhören seiner Telefonate im Oktober und November 2001 rechtswidrig. Allein der Verweis auf die internationale Terrorgefahr reiche nicht aus, sagte sein Anwalt Jens Dieckmann. Nach der Niederlage in Leipzig erwägt der Jurist eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© dpa/AFP/beu/bica - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: