Die Zahl der gerichtlich angeordneten Telefonüberwachungen ist im Jahr 2007 um 8,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Zumeist hörte der Staat bei Handy-Gesprächen mit.

Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, wurden 44.278 Telefone abgehört, überwiegend Handys. Das Abhören von Telefonen ist nach der Strafprozessordnung in Fällen besonders schwerer Kriminalität auf richterliche Anordnung zulässig.

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Nach den Angaben der Bundesnetzagentur stieg im vergangenen Jahr vor allem die Zahl der abgehörten Handys um fast 9,5 Prozent auf 39.200 Rufnummern. Dies hänge aber auch mit der Zunahme der Zahl der Mobilfunknutzer im Jahr 2007 um 13 Prozent zusammen, erklärte die Behörde. Die Zahl der abgehörten Festnetzanschlüsse ging dagegen leicht um 0,41 Prozent auf 5078 Anschlüsse zurück.

Seit 1998 hat sich nach den Angaben der Bundesnetzagentur die Zahl der abgehörten Mobiltelefone von 6391 auf 39.200 Rufnummern mehr als verfünffacht. Im Festnetz stieg die Zahl der Anordnungen um 14,5 Prozent von 4437 auf 5078. Insgesamt wuchs die Zahl der Abhörmaßnahmen nach der Strafprozessordnung um fast 309 Prozent von 10.828 auf 44.278.

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(AP/odg/woja)