Das BKA-Gesetz macht heimliche Grundrechtseingriffe möglich - gegen die sich der betroffene Bürger nicht wehren kann.
Einer der größten, wichtigsten, ja fundamentalsten Sätze des Grundgesetzes steht in Artikel 19 Absatz 4: Dieser Satz garantiert jedem Menschen, der von "von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt" wird, dass ihm "der Rechtsweg offen" steht. Der Satz war, als er vor sechzig Jahren ins Grundgesetz geschrieben wurde, ein kühner Satz. Der große Staatsrechtler Richard Thoma bezeichnete ihn als den "Schlussstein in dem Gewölbe des Rechtsstaats".
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Die Heimlichkeit der Computer-Durchsuchung, des Späh- und des Lauschangriffs und der Telefonüberwachung ist ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie. (© Foto: AP)
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Ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie
Das neue BKA-Gesetz reißt diesen Schlussstein aus dem Gewölbe. Es ersetzt ihn durch einen Laib löchrigen Käse., der eingewickelt ist in den Satz: Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß. Das neue Gesetz gibt nämlich der obersten Bundespolizeibehörde, also der öffentlichen Gewalt, die Macht zu allen möglichen Grundrechtseingriffen - von denen aber der betroffene Bürger nichts erfährt; also kann er sich auch nicht dagegen wehren.
Das Kennzeichen der Computer-Durchsuchung, des Späh- und des Lauschangriffs sowie der Telefonüberwachung ist die Heimlichkeit. Und die Voraussetzungen für diese Heimlichkeiten sind zum Teil so vage, dass sie ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie sind. Der Bürger erfährt von all diesen Grundrechtseingriffen nichts, er wird nicht informiert.
Das ist nur dann erträglich, wenn die heimlichen Überwachungsmaßnahmen erstens absolute Ausnahmen bleiben, wenn also davor ganz, ganz große Hürden stehen - und wenn zweitens Möglichkeiten gefunden werden, mit denen der fehlende Rechtsschutz halbwegs ausgeglichen werden kann. Das BKA-Gesetz erfüllt keine dieser Forderungen.
Eine grundrechtsgefährliche Erosion
Natürlich gibt es Fälle, bei denen der Betroffene nicht sofort informiert werden kann, weil sonst die Überwachung sinnlos würde. Das liegt in der Natur der Sache. Man könnte aber, zum Beispiel, eine unabhängige Kommission oder Person mit der Wahrnehmung der Rechtes des Betroffenen beauftragen. Ein solcher Bürgeranwalt müsste von der Polizei umfassend eingeweiht werden - und könnte dann an Stelle des unwissenden Betroffenen dessen Rechte wahrnehmen.
Er müsste bei den Datenerhebungen, Computerdurchsuchungen, Späh- und Lauschangriffen von Anfang an eingeschaltet werden. Das Vertrauen der Allgemeinheit in eine grundrechtsschonende Überwachungspraxis würde so wieder ein wenig gestärkt.
Die große Koalition hat über so etwas nicht nachgedacht; ihr Rechtsschutzbewusstsein erodiert. Es ist dies eine grundrechtsgefährliche Erosion. Sie ist so gefährlich wie die Erosion auf den Weltfinanzmärkten - ja, sie ist noch gefährlicher, weil die Regierung Merkel und die Parteien, die diese Regierung stützen, diese Zerstörung selbst betreiben.
"Recht sichert Freiheit"
Die Rechts- und Innenpolitiker der großen Parteien berufen sich, um ihr Handeln zu rechtfertigen, auf ein ungeschriebenes Grundrecht der Bürger auf Sicherheit. Es kann aber nicht sein, dass unter Berufung auf ein solches "Grundrecht auf Sicherheit" die Sicherheit der Bürger im Recht gefährdet wird.
"Recht sichert Freiheit" hieß früher der Leitspruch auf den rechtspolitischen Kongressen der CDU/CSU. Der Satz ist und bleibt richtig. Recht sichert Freiheit - nicht immer mehr Rechts- und Grundrechtseinschränkung. Sicherheit ist kein abstrakter Wert, sie ist keine ominöse Staatssicherheit. Sie ist die Sicherheit der Menschen im Recht. Das BKA-Gesetz schadet dieser Sicherheit.
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(sueddeutsche.de/jkr)
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"Das Netz hat schon viel getan. Es hat aufgeklärt, es hat sich bemüht, die Fakten darzustellen, es hat zu friedlichen Protest aufgerufen. Aber wo waren die Zeitungen und Magazine? Wo war der Titel in Spiegel, Stern, Fokus, FAZ oder Zeit?
Mittlerweile haben Publikationen mit Artikeln nachgezogen. Das geschah nach der offiziellen Abstimmung im Bundestag. Warum sie nicht vorher...
Und heute? Spiegel.de? Nichts. Stern.de? Ein versteckter Hinweis auf einen mutlosen Artikel, wenn man lange und weit genug runterscrollt. Auf focus.de findet sich ein aus Agenturmaterial zusammengestückeltes Dings, dass den Namen "Artikel" nicht verdient, bei der Süddeutschen, ebenfalls sehr gut versteckt, hat man sein liberales Aushhängeschild namens Heribert Prantl was schreiben lassen, die FAZ hat gar nichts, die FR ebenfalls und bei der Zeit findet oben verlinkter Artikel, wenn man runterscrollt.
Das ist ein Armutszeugnis. "
(aus dem ach so verpönten INTERNET.Da geht die Post ab, aber leider nicht mehr bei den herkömmlichen Medien. Wieso bloß? )
Im Gegensatz zu einem diffusen "Grundrecht auf Sicherheit", das erst dann voll verwirklicht werden könnte, wenn wir alle im Wachkoma ruhiggestellt da liegen, gibt es ein genau ausformuliertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Für dieses Grundrecht sind vor ca. 25 Jahren engagierte Bürger auf die Strasse gegangen und haben z.B. gegen die Volkszählung demonstriert.
Leider ist dieses Selbst-Bewusstsein heute nicht mehr vorhanden. Zur Abwendung oder Aufklärung von Verbrechen gibt man reihenweise Speichelproben ab, duldet Kameras auf allen Strassen und Plätzen und lässt nun auch noch den PC untersuchen.
Wie schön wäre es, wenn es gegen dieses Gesetz wenigstens etwas sichtbaren Protest gäbe. Aber inzwischen scheinen wir derart verängstigt zu sein, dass mit Sicherheitserhöhung alles gerechtfertigt werden kann.
Die Diskussion wg. der Daten ist doch im Grunde scheinheilig. Hier wird über Datenspeicherung geschimpft, aber ich behaupte: Nahezu jeder, der sich über die Speicherung hier aufregt, hat seine Daten schon hundertmal im Internet bei Anmeldungen weitergegeben und damit der Speicherung zugestimmt. Die Gefahr, dass diese Daten in falsche Hände kommen, ist größer als bei der Datenspeicherung durch die Polizei. Aber das ist ja egal, hauptsache man kann meckern
Lieber Herr Prantl,
was Sie schreiben ist richtig, aber Sie hätten fortfahren müssen, denn es kommt noch doller.
Was aus diesen heimlichen Ermittlungen herausgeholt wird, sind ja selten Beweise sondern meistens nur Hinweise. Und was geschieht mit den ermittelten Informationen? Wo und wie werden sie weiterverwendet? Wem gegenüber werden sie erwähnt, um eventuell neue zusätzliche Informationen zu erhalten? Was da gesammelt wird, entwickelt schließlich seine eigene Dynamik, die niemand steuern kann.
Was soll also eine 'Kontaktperson', die einmal in solche Untersuchungen geraten ist, machen, wenn sie nach fünf Jahren Repressalien spürt, zum Beispiel vom Arbeitgeber unter einem Vorwand vor die Tür gesetzt wird? Sie kann gerne versuchen, Auskunft zu erhalten. Die Dienste werden höflich antworten, dass bei ihnen nichts gespeichert sei. Was dann auch stimmt, denn die Protokolldaten müssen spätestens nach 24 Monaten gelöscht werden.
Am meisten empört mich, dass hier wieder mal eine Einbahnstraße geschaffen wurde - zu Lasten Unschuldiger, die nicht nur nichts erfahren, sondern auch keine Möglichkeit erhalten, im Nachhinein eine Sache aufzuklären.
Wundern tut mich die Argumentation der Kritiker: lauter Grundsätze werden angeführt, aber die fehlenden Auskunftsrechte scheinen niemanden zu stören.
Auf den ersten Blick haben die Gegner des Gesetzes recht. Betrachtet man die Rechtslage in anderen Bereichen, so zeigt sich, dass es bereits heute Situationen gibt, in denen Staatsbeamte die Wohnung betreten dürfen. Nehmen wir den Gerichtsvollzieher, der 100 für einen Gläubiger einziehen will. Wenn der den Schuldner mehrmals zu Hause nicht antrifft, kann er sich einen Beschluss vom Amtsgericht holen, die Wohnung öffnen lassen und pfänden. Und das alles wegen 100 . Die Gerichte haben das für verfassungsgemäß angesehen.
Beim vorliegenden Gesetz geht es aber nicht um 100 , sondern um schwerste Verbrechen wie Kinderpornographie, Mord, Bildung einer terroristischen Vereinigung usw. Sind diese Verbrechen um so viel unwichtiger als die 100, so dass man die Wohnung nicht betreten darf. ????
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