Streit um das BKA-Gesetz:Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß

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Das BKA-Gesetz macht heimliche Grundrechtseingriffe möglich - gegen die sich der betroffene Bürger nicht wehren kann.

Heribert Prantl

Einer der größten, wichtigsten, ja fundamentalsten Sätze des Grundgesetzes steht in Artikel 19 Absatz 4: Dieser Satz garantiert jedem Menschen, der von "von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt" wird, dass ihm "der Rechtsweg offen" steht. Der Satz war, als er vor sechzig Jahren ins Grundgesetz geschrieben wurde, ein kühner Satz. Der große Staatsrechtler Richard Thoma bezeichnete ihn als den "Schlussstein in dem Gewölbe des Rechtsstaats".

Die Heimlichkeit der Computer-Durchsuchung, des Späh- und des Lauschangriffs und der Telefonüberwachung ist ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie. (Foto: Foto: AP)

Ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie

Das neue BKA-Gesetz reißt diesen Schlussstein aus dem Gewölbe. Es ersetzt ihn durch einen Laib löchrigen Käse., der eingewickelt ist in den Satz: Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß. Das neue Gesetz gibt nämlich der obersten Bundespolizeibehörde, also der öffentlichen Gewalt, die Macht zu allen möglichen Grundrechtseingriffen - von denen aber der betroffene Bürger nichts erfährt; also kann er sich auch nicht dagegen wehren.

Das Kennzeichen der Computer-Durchsuchung, des Späh- und des Lauschangriffs sowie der Telefonüberwachung ist die Heimlichkeit. Und die Voraussetzungen für diese Heimlichkeiten sind zum Teil so vage, dass sie ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie sind. Der Bürger erfährt von all diesen Grundrechtseingriffen nichts, er wird nicht informiert.

Das ist nur dann erträglich, wenn die heimlichen Überwachungsmaßnahmen erstens absolute Ausnahmen bleiben, wenn also davor ganz, ganz große Hürden stehen - und wenn zweitens Möglichkeiten gefunden werden, mit denen der fehlende Rechtsschutz halbwegs ausgeglichen werden kann. Das BKA-Gesetz erfüllt keine dieser Forderungen.

Eine grundrechtsgefährliche Erosion

Natürlich gibt es Fälle, bei denen der Betroffene nicht sofort informiert werden kann, weil sonst die Überwachung sinnlos würde. Das liegt in der Natur der Sache. Man könnte aber, zum Beispiel, eine unabhängige Kommission oder Person mit der Wahrnehmung der Rechtes des Betroffenen beauftragen. Ein solcher Bürgeranwalt müsste von der Polizei umfassend eingeweiht werden - und könnte dann an Stelle des unwissenden Betroffenen dessen Rechte wahrnehmen.

Er müsste bei den Datenerhebungen, Computerdurchsuchungen, Späh- und Lauschangriffen von Anfang an eingeschaltet werden. Das Vertrauen der Allgemeinheit in eine grundrechtsschonende Überwachungspraxis würde so wieder ein wenig gestärkt.

Die große Koalition hat über so etwas nicht nachgedacht; ihr Rechtsschutzbewusstsein erodiert. Es ist dies eine grundrechtsgefährliche Erosion. Sie ist so gefährlich wie die Erosion auf den Weltfinanzmärkten - ja, sie ist noch gefährlicher, weil die Regierung Merkel und die Parteien, die diese Regierung stützen, diese Zerstörung selbst betreiben.

"Recht sichert Freiheit"

Die Rechts- und Innenpolitiker der großen Parteien berufen sich, um ihr Handeln zu rechtfertigen, auf ein ungeschriebenes Grundrecht der Bürger auf Sicherheit. Es kann aber nicht sein, dass unter Berufung auf ein solches "Grundrecht auf Sicherheit" die Sicherheit der Bürger im Recht gefährdet wird.

"Recht sichert Freiheit" hieß früher der Leitspruch auf den rechtspolitischen Kongressen der CDU/CSU. Der Satz ist und bleibt richtig. Recht sichert Freiheit - nicht immer mehr Rechts- und Grundrechtseinschränkung. Sicherheit ist kein abstrakter Wert, sie ist keine ominöse Staatssicherheit. Sie ist die Sicherheit der Menschen im Recht. Das BKA-Gesetz schadet dieser Sicherheit.

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