Ermittler sollen dem neuen BKA-Gesetz zufolge mit richterlicher Genehmigung heimlich Computer durchsuchen dürfen. Das Bundeskriminalamt wird so zur Bundes-Superpolizei.
Der heutige Tag ist ein bemerkenswerter Tag in der deutschen Rechtsgeschichte. Es ist der Tag, an dem die Entmachtung der Staatsanwaltschaft Gesetz wird - und zwar beginnt diese Entmachtung ganz oben, an der Spitze des Strafverfolgungs-Systems: Die Bundesanwaltschaft verliert ihre Sachherrschaft in den Terrorverfahren an das Bundeskriminalamt (BKA). Das BKA-Gesetz, das an diesem Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll, führt nämlich dazu, dass in Terrorsachen im Zweifel das Bundeskriminalamt, also die Polizei, das Sagen hat - und damit die diesem vorgesetzte Behörde, das Bundesministerium des Inneren.
Überwachung auf Knopfdruck? Bei "konkreter Gefahr" und "schwersten Straftaten" dürfen Ermittler heimlich Computer online durchsuchen. (© Foto: ddp)
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Nicht mehr der Generalbundesanwalt, sondern Minister Schäuble führt künftig das entscheidende Wort. Denn die Verhütung von Straftaten, die das neue Gesetz dem BKA zuweist, schlägt die Verfolgung von Straftaten, für die die Bundesanwaltschaft zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft, die Herrin des Ermittlungsverfahrens, die dafür sorgen soll, dass dem Gesetz Genüge getan wird, wird zur nachgeordneten Behörde.
Hansjörg Geiger hat dies schon vor knapp zwei Monaten penibel herausgearbeitet, bei der Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss des Bundestags. Dieser Professor Geiger ist nicht irgendein Professorenkopf mit der Neigung zu abseitigen Meinungen, sondern einer der besten Kenner, die es auf dem Gebiet der Terrorbekämpfung gibt: Er war Chef des Verfassungsschutzes, Chef des Bundesnachrichtendienstes und zuletzt Staatssekretär im Bundesjustizministerium. In einem glänzend akribischen Gutachten hat er herausgearbeitet, wie das neue BKA-Gesetz ein Dauer-Konfliktfeld zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei schafft, auf dem die Staatsanwaltschaft unterliegt. Der Gesetzgeber hat nicht reagiert. In der Begründung des BKA-Gesetzes findet sich die entlarvende Bemerkung, dass künftig der Generalbundesanwalt erst dann zuständig sein soll, "wenn keine weitere Gefahr" mehr besteht. Das ist der zentrale Entmachtungssatz.
Jetzt hat das Bundesinnenministerium das, was es immer wollte: Es muss sich in Terrorangelegenheiten nicht mehr mit dem Generalbundesanwalt herumschlagen, der womöglich alle möglichen rechtlichen Bedenken vorbringt. Bisher war das Vorgehen gegen echte oder vermeintliche Terroristen von der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungshoheit geprägt. Das ist nun, mit dem BKA-Gesetz, vorbei. Die neue Machtverteilung, die bisher politisch noch nicht thematisiert worden ist, macht das Bundeskriminalamt zur Bundes-Superpolizei mit umfassendsten Kompetenzen: Das BKA darf zu den heimlichen Ermittlungsmethoden greifen, die bislang vor allem Kennzeichen der Geheimdienste waren - ohne dass es die parlamentarischen Kontrollen gibt, denen die Geheimdienste unterliegen.
Der Paragraph 4a des neuen Gesetzes eröffnet dem BKA den Zugriff auf alles, was nach Meinung des Amts nach internationalem Terrorismus riecht. Es gibt aber in diesem Gesetz keine Definition - weder für nationalen, noch für internationalen Terrorismus. Zuständigkeitskonkurrenzen zwischen den Polizeien der Länder und dem BKA sind programmiert, zumal das BKA auch für die lediglich national agierenden Gruppen dann zuständig sein soll, wenn diese "in international propagierte ideologische Strömungen" eingebunden sind. So steht es vage in der Gesetzesbegründung.
Das BKA ist also künftig zuständig für fast alles, für was es zuständig sein will, und es hat fast alle Zugriffs- und Eingriffsmöglichkeiten, die es sich nur wünschen kann: Lauschangriff, Spähangriff, heimliche Computer-Durchsuchung. Die Maßnahmen können auch kumuliert werden, ohne dass das Gesetz für eine solche Rundum- und Totalüberwachung zusätzliche Voraussetzungen formuliert.
Die Innenpolitiker von SPD und Union beteuern, sie hätten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten. Das stimmt nur beim Lauschangriff, für den Karlsruhe in der Tat penible Regelungen vorgeschrieben hat. Das neue Gesetz zieht diese strengen Regeln aber nicht vor die Klammer, auf dass sie für alle anderen heimlichen Grundrechtseingriffe auch gelten würden. Beim Spähangriff und bei der heimlichen Computer-Durchsuchung nimmt das neue Gesetz die Dinge viel lockerer. Der Grund: Da hat ja das Verfassungsgericht noch keine oder keine so detaillierten Vorschriften gemacht. Das Gesetz missachtet also den Geist der Karlsruher Urteile.
Der Schutz des Kernbereichs der Intim- und Privatsphäre, der dem höchsten Gericht so wichtig war, bleibt auf der Strecke. Dabei geht es um die Menschenwürde. Exemplarisch steht Paragraf 20k Absatz 7 BKA-Gesetz, der die Computer-Durchsuchung betrifft: Auf die Durchsuchung muss nur dann komplett verzichtet werden, wenn völlig klar ist, dass "allein" der Kernbereich betroffen wäre. Auf einem Computer gibt es aber nun einmal nicht nur intime Dateien. Computerdurchsuchungen sind daher so gut wie nie unzulässig. Sehenden Auges verletzt der Gesetzgeber den Kernbereich.
Bis zuletzt war in der großen Koalition umstritten, wer die Durchsicht der vom Computer abgegriffenen Dateien vornehmen soll: Ursprünglich sollten das zwei BKA-Beamte machen. In einem Kompromiss wurde geregelt, dass in Zweifelsfällen auch noch der BKA-Datenschützer draufschauen soll. Die Gesetzesmacher glauben offenbar, dass die Intimsphäre umso besser geschützt ist, je mehr Menschen darin herumschnüffeln. Der Kompromiss ist eine Verschlimmbesserung: Die Durchsicht der bei der Online-Durchsuchung gewonnenen Daten hätte allein dem Richter anvertraut werden dürfen.
Das BKA-Gesetz ist wie eine Büchse der Pandora. Heute wird sie geöffnet.
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(SZ vom 12.11.2008/cag)
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Richtervorbehalt - eine Farce?
Schon bei normalen Hausdurchsuchungen droht der Richtervorbehalt zu einer reinen Farce zu werden. Wie soll man es anders nennen, wenn ein bayerischer Richter zur Beurteilung eines Falles nur ein Zeitlimit von zwei Minuten hat? In anderen Bundesländern ist das nicht viel besser.
So fehlen schon heute 4000 Richter. Und so türmen sich beim Bundesverfassungsgericht die Beschwerden über die Verletzung von Grundrechten durch Fehlentscheidungen im Fließbandverfahren..
So können dem Bürger durch eine entsprechende Steuerung der Personalzuteilung Grundrechte verweigert werden.
Um bei einer Online-Durchsuchung gesetzmäßig zu verfahren und um die damit erzielten Ergebnisse bei Gericht verwertbar vortragen zu können, dürfte ein höherer Personalaufwand jedenfalls nötig sein.
Rechtsstaat kostet Geld!
Selbst wenn unsere Medien ihren Kurs der Political Correctness verlassen und unsere Regierungs-Politiker etwas hartnäckiger mit diesem Missstand konfrontieren würden, wäre auch das leider nach aller Erfahrung fast vergebens: In der Regel kneifen diese Damen und Herren vor konfrontierenden Interviews und lassen Ihre Pressesprecher nichtssagende Faxe verschicken.
Bleibt nur eine Hoffnung:
2009 ist Wahltag und das ist Zahltag!
WALTER KOHZ
Wird unser neuer "Herrscher" Schäuble heissen??
Kann man den Machthunger dieses Mannes, den er mit seinem Anspruch nach "Sicherheit" zu kaschieren versucht, noch stoppen??
Ist ein Politiker, der nach einem Anschlag auf sein Leben, seine Ängste noch nicht überwunden hat, als führender Politiker in diesem Amt überhaupt tragbar?
--oder brauchen wir einen "Beschützer", der genau weiss, wann wir zu Bett/auf Toilette/in Urlaub gehen, wann wir chatten/mit wem, wie lange/welche Seiten im Internet wir besuchen?? Als nächstes wird möglicherweise ein elektronisches Bussgeld eingeführt, falls wir verdächtige Seiten besuchen.
Wenn wir einen Urlaub in islamische Staaten im Internet buchen, ist während unserer Urlaubszeit vielleicht unsere Wohnung vom BKA auf Verdächtiges durchsucht worden.
Wenn wir uns Heute nicht gegen diese Grundgesetztverstösse wehren, haben wir MORGEN das, worüber SIE gerade eben noch gelacht haben.
Danke, dass Sie auch die Kommentare lesen
Schreibt an Köhler, schreibt an Baum, schreibt an Euren Bundestagsabgeordneten! Schreibt Emails und Briefe, bittet andere ebenfalls darum, tretet den Verfassungsbeschwerden bei, macht mit! Auch wer nicht demonstrieren will - eine Email schreiben kostet nichts! Egal was Ihr tut, tut irgendetwas! Wenn ein Köhler 10000 Emails bekommt, wird es ihn beeindrucken!
......deshalb habe ich seit 20 Jahren kein Kreuz bei Bundestagswahlen gemacht (ungültige Stimme) und werde dies erst wieder machen, wenn sich eine Partei das Bürgerbegehren und die Bürgerbefragung wie die Volksabstimmung über alle das Grundgesetz tangierende Gesetze einführt und dies als oberstes Ziel im Parteiprogramm hat.
Sollte eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes das Vorhaben nicht stoppen, ist die einzige legitime Möglichkeit des Bürgers sich gegen den heraufkommenden Faschismus zu wehren Artikel 20 des Grundgesetzes.
Nachdem die Bundesregierung und deren hörige Abgeordnete das BKA Gesetz genehmigt haben, hat Deutschland den Scheidepunkt zwischen Rechtsstaatlichkeit und Diktatur überschritten!
Ein System funktioniert solange, bis die Gewaltenteilung nicht mehr gegeben ist. In der Marktwirtschaft spricht man hier von Marktmacht (Monopole, Oligopole, Polypole). Ein Monopol kann in einer Wirtschaft bestimmen, was und wie das Unternehmen aggiert. Preise werden nicht mehr durch Angebot und Nachfrage festgelegt, sondern beim Gewinnmaximum.
Das gleiche ist es mit der Gewaltenteilung in einem Staat. Ist eine Behörde zu mächtig, dann kann man schon davon ausgehen, dass auch illegale Vorgehensweisen irgendwan zur Tagesordnung werden.
Wenn jetzt das BKA über die Staatsanwaltschaft gestellt wird (in manchen Bereichen), bedeutet es nichts anderes, als man jede mögliche Person unter dem Vorwand des Terrorismus festnehmen, anklagen und verurteilen darf, ohne die Möglichkeit dem Angeklagten zu geben, sich verteidigen zu können. Auch wenn der Fall vor einem Gericht verhandelt wird, muss man sich fragen, von wem die Beweise überhaupt/ausschließlich kommen werden.
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