Streit über geplanten Neonazi-Aufmarsch:"NPD darf uns nicht aus dem Reichstag vertreiben"

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Der neue CDU-Generalsekretär Volker Kauder lehnt die Pläne von Bundeskanzler Schröder ab, die Gedenkfeier zum 8. Mai ans Brandenburger Tor zu verlegen.

Von Susanne Höll und Reymer Klüver

Zwischen Bundesregierung und Union bahnt sich neuer Zwist über den Umgang mit Rechtsradikalen an. Anlass ist die für 8. Mai geplante NPD-Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin.

Die CDU lehnt eine Idee von Kanzler Gerhard Schröder ab, die Gedenkfeier des Bundestages zum 60. Jahrestag der deutschen Kapitulation aus dem Bundestag an das Brandenburger Tor zu verlagern und damit den Aufmarsch der Rechtsextremen zu verhindern.

Der neue CDU-Generalsekretär Volker Kauder sagte, eine solche Aktion löse nicht das Problem von Versammlungen Rechtsextremer. "Wir können nicht immer demonstrieren, wenn die NPD aufmarschiert. Ich hielte es für eine jämmerliche Botschaft, wenn sich der Bundestag mit der Gedenkveranstaltung von der NPD aus dem Reichstag vertreiben ließe", sagte Kauder der Süddeutschen Zeitung.

Eine andere Gegenveranstaltung an dem Berliner Wahrzeichen am Jahrestag des Kriegsendes mit Beteiligung der Union schloss Kauder aber nicht aus: "Ich bin mir ganz sicher, dass am 8. Mai kein NPD-Aufmarsch am Brandenburger Tor stattfindet."

Auf den politischen Aschermittwochsveranstaltungen der Parteien spielte der 8. Mai keine Rolle. Es mehrten sich Zeichen, dass der Streit über die Äußerungen von CSU-Chef Edmund Stoiber über eine vermeintliche Verantwortung des Kanzlers für das Erstarken der Rechtsextremisten dem Ende zu geht.

Stoiber sagte zwar in Passau, Arbeitslosigkeit sei ein Nährboden für Extremismus, wiederholte jedoch nicht seinen umstrittenen Vorwurf, die Regierung sei direkt verantwortlich für das Erstarken der NPD.

Kauder betonte, dass auch die Union die NPD nicht am Brandenburger Tor marschieren lassen wolle. Deshalb müsse das Versammlungsrecht schärfer eingeschränkt werden, als es Innenminister Otto Schily, SPD und Grüne planen. Demonstrationen müssten nicht nur an Gedenkstätten für NS-Opfer, etwa dem Holocaust-Mahnmal, untersagt werden, sondern auch am Brandenburger Tor.

In der Koalition wird für Aufmärsche an anderen Orten als Gedenkstätten eine Klarstellung des Versammlungsrechts erwogen. Danach sollen Kundgebungen verboten werden können, wenn zu erwarten ist, dass die Würde der NS-Opfer verletzt werde.

Die grüne Innenexpertin Silke Stokar sagte, SPD und Grüne wollten am Montag Möglichkeiten zur Änderung des Versammlungsrechts ausloten. Das Innenministerium habe bis Freitag kommender Woche einen Formulierungsvorschlag für eine Gesetzesänderung zugesagt. An diesem Tag wird der schärfere Vorschlag der Union im Bundestag beraten.

Die Grünen zeigten sich überzeugt, dass am 8. Mai eine Veranstaltung der Demokraten am Brandenburger Tor mit Unterstützung der Union stattfinden wird. Fraktionssprecher Dietmar Huber sagte: "Wir wollen explizit keine eingeschränkte rot-grüne Initiative, sondern alle gesellschaftlichen Kräfte einbeziehen." Er sprach aber nicht ausdrücklich von einer Verlagerung der Bundestags-Gedenkstunde.

© SZ vom 10.2.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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