Straßenverkehrsordnung:Bremsen vor den Schulen

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Das Bundeskabinett erleichtert die Einrichtung von Tempo-30-Zonen auch vor Altersheimen und erlaubt E-Bikes auf Fahrradwegen. Auch wie Rettungsgassen aussehen sollen, ist per Novelle geklärt.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Mit 148 Sachen statt erlaubter 100 Kilometer auf der Landstraße, mit Tempo 90 durch eine geschlossene Ortschaft oder an einer Schule vorbei - immer wieder ertappt die Polizei Raser, die andere und sich gefährden. "Mit Bleifuß setzt man alles aufs Spiel", warnt deshalb Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD). Das soll sich in Zukunft ändern. Vor Schulen, Kitas und Altenheimen soll bald häufiger Tempo 30 gelten. Auch für Fahrradfahrer, E-Bikes und Rettungsgassen auf der Autobahn gibt es neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung. Das Bundeskabinett hat die Vorschriften am Mittwoch auf den Weg gebracht. Was sie den Verkehrsteilnehmern bringen - ein Überblick:

Tempo 30

Auf Hauptverkehrsstraßen ist Tempo 30 bislang alles andere als selbstverständlich. Vom Gas mussten Autofahrer hier nur, wenn sich dort Unfallschwerpunkte nachweisen ließen. Diese hohen Hürden fallen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums künftig weg. Vor Schulen, Kitas und Altenheimen dürfen die Länder wie schon jetzt auf Nebenstraßen leichter Tempolimits einführen. Der besondere Schutz muss aber nicht unbedingt ununterbrochen gelten, sondern zum Beispiel nur zu bestimmten Öffnungszeiten. Außerdem sollen die Tempo-30-Zonen nicht länger als 300 Meter direkt vor der schutzbedürftigen Einrichtung sein, um den Verkehrsfluss nicht zu hemmen. Dies halten manche Verkehrsexperten allerdings für völlig unzureichend.

Fahrräder

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen, Erwachsene aber nicht. In Zukunft dürfen mindestens 16 Jahre alte Aufsichtspersonen solcher Kinder ebenfalls auf dem Gehweg fahren. So sei der Sichtkontakt zum Kind beim Aufpassen nicht mehr erschwert.

Elektroräder

Radler mit E-Bikes dürfen künftig Radwege nutzen, außerhalb von Orten immer, innerhalb, wenn die Wege mit einem neuen Hinweisschild freigegeben sind. Die Regelung gilt aber nicht für Elektroräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können.

Rettungsgasse

Autofahrer wissen oft nicht, wann sie wie Rettungsgassen für Polizei und Sanitäter bilden müssen. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung, müssen die Fahrzeuglenker künftig "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden". Bei drei Fahrspuren ist somit eine Gasse zwischen der ganz linken und den beiden rechten frei zu halten.

© SZ vom 16.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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