Strafvollzug in Deutschland:Im Keller der Gesellschaft

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Wer in Deutschland in Haft gerät, landet in einer Blackbox. Doch Strafvollzug und Resozialisierung müssen ein Thema sein. Denn es gilt der Satz: Morgen sind sie wieder Nachbarn!

Heribert Prantl

Und man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht: Dieser Satz aus der "Dreigroschenoper" trifft es ziemlich gut. Der Strafvollzug in Deutschland geschieht in einer Blackbox. Im Lichte stehen die Insassen der Gefängnisse nur dann, wenn sie revoltierend aufs Dach klettern. Oder bei Brutalitäten hinter Gittern. Natürlich gibt es dann punktuelle öffentliche Erregung; aber die ist nicht Anlass für ein anhaltendes allgemeines Interesse. Strafvollzug kümmert kaum noch jemanden, Resozialisierung ist kein Thema mehr. Es gilt das Motto: aus den Augen, aus dem Sinn. Das ist kurzsichtig, weil bloßes Einsperren gar nichts löst: Gefangene bleiben nicht ewig Gefangene. Morgen sind sie wieder Nachbarn - nicht alle, nicht die Schwerkriminellen, aber die meisten.

Insassen von Gefängnissen werden nur dann bemerkt, wenn sie revoltierend aufs Dach klettern. (Foto: Foto: AP)

"Knastfeste" an den Universitäten

Morgen sind sie wieder Nachbarn: Das Bewusstsein dafür ist verschwunden. Das war vor Jahrzehnten anders. An den Universitäten gab es "Knastfeste", die auf Missstände im Strafvollzug aufmerksam machten. Und Bundespräsident Gustav Heinemann sagte den wegweisenden Satz vom "Staatsbürger hinter Gittern". Das war der Geist, in dem das Strafvollzugsgesetz von 1976 geschrieben wurde. Es wollte das Leben hinter Gittern "den allgemeinen Lebensbedingungen so weit als möglich" anpassen. Der Gefangene solle "im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen". Das waren die anspruchsvollsten Sätze, die je in einem deutschen Gesetz gestanden haben. Sie waren teuer, so teuer, dass das Gesetz kaputtgespart wurde - auch deshalb, weil das Geld zu RAF-Zeiten für Sicherheitsmaßnahmen verbraucht wurde.

Wie geht das Lernen im Gefängnis? Ausbildung, Arbeit, Behebung von Defiziten - Resozialisierung also! Das war ein großes Ziel, eine Vision; eine Utopie, sagten viele. Wie soll sie in einem Acht- Quadratmeter-Wohn-Ess-Schlaf-Klo Wirklichkeit werden? Und wie geht Resozialisierung, wenn einer nie sozialisiert war? Es war freilich besser, sich nach Utopien zu recken, als Sätze zu formulieren, wie sie einst das Berliner Kammergericht formulierte: Uneingeschränkt stünde Gefangenen nur noch ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu.

Furchtbare Rückfallstatistik

Das Strafvollzugsgesetz von 1976 war ein großer Werkzeugkasten, in dem die unterschiedlichsten Werkzeuge lagen, die der Resozialisierung und der Sicherheit dienten. Man muss in der Vergangenheit über dieses Gesetz reden, weil es nicht mehr existiert. Die Föderalismusreform hat die Zuständigkeit für die Gesetze auf die Länder übertragen. Die Befürchtungen der Fachwelt waren gewaltig: Man warnte vor dem Wettlauf der Schäbigkeit. Der hat bisher nicht stattgefunden. Es ist aber auch keines der neuen Ländergesetze so, dass sich an der furchtbaren Rückfallstatistik (zumal im Jugendstrafvollzug) etwas grundlegend ändern wird: Drei von vier Jugendlichen werden binnen zwei Jahren rückfällig.

Bisher erleben nur dreißig Prozent der Jugendlichen in der Haft eine Behandlung, die das Wort Betreuung verdient. Wenn Nacherziehung hinter Gittern ausnahmsweise funktioniert, dann ist das ein Wunder, für das man dem knappen Gefängnispersonal, den Ausbildern und Sozialarbeitern dankbar sein muss. Sie sind Helden des Alltags. Wahlkämpfende Politiker wie zuletzt Roland Koch vor einem Jahr sind Maulhelden. Sie wissen eigentlich ganz gut, wie man guten Jugendstrafvollzug macht: Es gibt ihn, gerade auch in CDU-regierten Ländern; er ist wunderbar erfolgreich, aber er kostet. Weil diese Kosten gescheut werden, wird lieber der Wunderglaube an Härte und Wegsperren gefördert. Sicherlich gibt es Fälle, in denen Sicherungsverwahrung, also das ewige Einsperren, unumgänglich ist. Die legislative Explosion der Sicherungsverwahrung lässt sich mit diesen Fällen aber nicht erklären.

Die Familie wird mitbestraft

Die Stärke eines Strafvollzugs zeigt sich weniger in der Dicke der Anstaltsmauern denn in der Dicke der Haushaltspläne: Er zeigt sich in Zuwendung, Ausbildung, in der Zahl von Sozialtherapie-Plätzen. Ein starker Strafvollzug ist der, der dafür sorgt, dass Artikel 6 Grundgesetz, der Ehe und Familie unter den Schutz des Staates stellt, nicht vor Gefängnismauern endet. Wer unten sitzt, der fällt auch tief: Die Familien werden mitbestraft, und das liegt nicht in der Natur der Sache, sondern an unzulänglichen Gefängnisbauten und fehlender Grundrechts-Sensibilität. Die Besuchszeiten sind knapp, für Nöte der Familien bleibt kein Raum: Begrüßung, Zärtlichkeiten - alles vollzieht sich in Gegenwart von Aufsichtsbeamten. Das ist Sippenhaft. Im sechzigsten Jahr des Grundgesetzes wäre es Zeit zu überlegen, wie Haft familienerträglich gestaltet werden kann.

Warum ist das kein Thema? Die soziale Bedürftigkeit der Gesellschaft insgesamt hat zugenommen. Es gibt neue Armut außerhalb der Gefängnisse - Hartz-IV-Gestrandete, Ausländer, Flüchtlinge. Der Keller der Gesellschaft hat etliche neue Stockwerke bekommen. Häftlinge sitzen jetzt noch weiter unten, sie werden noch weniger beachtet als früher. Es gibt also eine neue Konkurrenz des Elends.

Und trotzdem gilt der Satz: Morgen sind sie wieder Nachbarn! Diese Erkenntnis muss die Gefängnisse und die Politik für die Gefängnisse verändern.

© SZ vom 20.11.2008/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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