Stichwort:Genfer Konvention

Die USA wollen sich im weiteren Umgang mit Saddam Hussein an die Vorgaben der Genfer Kriegsrechtskonvention halten, die Standards für die Behandlung von Kriegsgefangenen vorschreiben.

Laut Genfer Konvention von 1949 ist als Kriegsgefangener zu behandeln, wer als Mitglied der Streitkräfte eines Landes gefangen genommen wird. Die Gefangenen müssen mit "Menschlichkeit" behandelt werden, Vergeltungsmaßnahmen, Folter oder wissenschaftliche Versuche sind verboten. Sie müssen vor "Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigung und der öffentlichen Neugier" geschützt werden.

Die Kriegsgefangenen haben laut dem Abkommen "Anspruch auf Achtung ihrer Person und ihrer Ehre". Zum Schutz der Würde gehört auch, dass Kriegsgefangene vor "öffentlicher Zurschaustellung" bewahrt werden. Ein Pentagon-Sprecher räumte inzwischen ein, dass die Veröffentlichung der Videoaufnahmen des festgenommenen Saddam Hussein am Sonntag in dieser Hinsicht heikel gewesen sei. In einem Fall von derartiger Bedeutung sei die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und der Einhaltung der Rechte eines Kriegsgefangenen schwierig.

Laut Genfer Konvention muss der Staat, der die Soldaten gefangen hält, unentgeltlich für deren Unterhalt und ärztliche Versorgung aufkommen. Die Unterbringung muss jener der eigenen Truppen im gleichen Gebiet entsprechen. Die Gefangenen müssen aus der Kampfzone gebracht werden, so dass für sie keine Gefahr besteht. Persönliche Gegenstände - außer Waffen - dürfen den Gefangenen nicht weggenommen werden.

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