Sterbehilfegesetz:Um Tod und Taktik

Der Bundestag entscheidet am Freitag über die Neuregelung der Sterbehilfe, vier Entwürfe stehen zur Debatte. Die Vertreter der liberaleren Vorschläge befürchten eine Niederlage - und verfolgen nun eine neue Strategie.

Von Kim Björn Becker

Wenn in der Politik eine wichtige Entscheidung unmittelbar bevorsteht, dann wird das Grundrauschen in den Tagen zuvor meist spürbar lauter. So ist es auch derzeit wieder: Am Freitag stimmt der Bundestag nach langer politischer und gesellschaftlicher Debatte darüber ab, ob - und wenn ja, wie - die Sterbehilfe in Deutschland gesetzlich geregelt werden soll. Das Thema ist so heikel, juristisch wie ethisch, dass man sich darauf verständigt hat, die übliche Fraktionsdisziplin auszusetzen. Die Abgeordneten sollen ihrem Gewissen folgen, nicht dem Fraktionschef. Vier Parlamentariergruppen legten jenseits der üblichen Fraktionsgrenzen unterschiedliche Entwürfe vor, diese reichen von einem strikten Verbot bis zu einer umfassenden Freigabe des assistierten Suizids. Alles schien möglich, doch nicht gleichermaßen wahrscheinlich zu sein.

Dass es in der Frage, ob Ärzte einem Todkranken dabei helfen dürfen, sein Leben zu beenden, am Ende doch auch um Politik ging, wurde am Dienstag deutlich, drei Tage vor der entscheidenden Abstimmung. Am Morgen schickten die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen einen gemeinsamen Brief an alle Abgeordneten und äußerten darin ihre Sorge, dass man ein "falsches Signal" setzen würde, sollte der Bundestag "das geschäftsmäßige Angebot von Sterbehilfe" weiterhin zulassen.

Geschäftsmäßig. Der Begriff machte sofort klar, worum es den Unterzeichnern Volker Kauder (CDU), Thomas Oppermann (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) in dem Schreiben ging: Es zielte darauf, die Parlamentarier davon zu überzeugen, am Freitag für den Gesetzentwurf zu stimmen, der unter anderem von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt wurde. Darin schlagen sie vor, die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" als neuen Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Geschäftsmäßig wird in diesem Kontext als eine Tätigkeit definiert, die auf Wiederholung ausgerichtet ist. Das Gesetz, so sehen es die Initiatoren, soll ausschließlich die umstrittenen Sterbehilfevereine verbieten, die gegen Zahlung einer Mitgliedschaftsgebühr den Sterbeprozess begleiten. Kritiker befürchten, dass von dem Gesetz aber auch Ärzte - insbesondere Palliativmediziner - betroffen sein könnten. Gleichwohl hat der Vorschlag von Brand und Griese unter allen vier Entwürfen die größten Erfolgsaussichten, etwa 270 von 630 Parlamentariern haben ihn unterzeichnet und wollen am Freitag für ihn stimmen. Darunter sind auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD).

Vor der "Neukriminalisierung der Sterbehilfe" warnt ein parteiübergreifendes Bündnis

Dies ist auch den Vertretern der zwei liberaleren Vorschläge nicht verborgen geblieben. Sie befürchten, mit ihren Initiativen nicht durchdringen zu können. So luden am Dienstag sieben Abgeordnete zu einer Pressekonferenz und kündigten darin die Bildung eines Bündnisses gegen die mögliche Verschärfung des Rechts an. Mit dabei waren unter anderem Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die sich für eine weitreichende Freigabe der Sterbehilfe einsetzen und Medizinern Rechtssicherheit geben wollen. Ferner traten Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) auf, sie stehen für ein Verbot der deutlich enger gefassten "gewerbsmäßigen" Sterbehilfe. In einem gemeinsamen Appell forderten sie ihre Parlamentskollegen auf, am Freitag gegen den Entwurf von Brand und Griese zu stimmen. Auf diese Weise solle eine "Neukriminalisierung der Sterbehilfe" verhindert werden. Würde die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt, so wären Ärzte "der ernsthaften Gefahr staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen" ausgesetzt. Peter Hintze sagte, man wende sich mit dem Schritt auch "gegen die Bevormundung der Bevölkerung". Michael Brand widersprach der Darstellung. Man wolle keine Ärzte kriminalisieren, sagte er, der entsprechende Entwurf stelle eine "chirurgisch präzise Regelung" dar, die eben dieses Szenario ausschließe.

Am Freitag wird im sogenannten Stimmzettelverfahren abgestimmt, bei dem in mehreren Durchgängen jeweils die Anträge herausfallen, welche die wenigsten Stimmen erhalten. Nach den Vorstellungen der Gruppe um Hintze, Lauterbach, Künast und Sitte sollen die Anhänger der liberaleren Entwürfe in der ersten Runde für den von ihnen favorisierten und in der zweiten Runde für den übrig gebliebenen Entwurf votieren. In einer möglichen dritten Runde sollen sie dann gegen den Vorschlag von Brand und Griese stimmen, damit dieser keine Mehrheit erhält. In dem Fall bliebe es bei der gegenwärtigen Regelung, wonach die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich straffrei ist und Sterbehilfe-Vereine weiterhin ihre Dienste anbieten dürfen. In diese Richtung geht auch ein fünfter Entwurf, der kurzfristig auf die Tagesordnung kam: Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul schlägt vor, die bestehende Rechtslage beizubehalten.

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