Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen den SPD-Parlamentarier Jörg Tauss - offenbar wegen Besitzes von Kinderpornographie. Tauss kann das "nicht nachvollziehen".
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen den baden-württembergischen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es gebe einen "Anfangsverdacht", dass "strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte", sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss wartet die Ermittlungen gegen ihn mit Gelassenheit ab. (© Foto: dpa)
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Nach Informationen des rbb und der Bild-Zeitung wurden auch die Privatwohnung des Medienexperten aus Baden-Württemberg durchsucht, ebenso wie sein Wahlkreisbüro. Der Bild zufolge geht es um das Empfangen von sogenannten MMS-Fotos und -Filmen per Handy und eine CD ROM, die Tauss aus Bremerhaven erhalten haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wollte dies so nicht bestätigen, berichtete aber von laufenden Durchsuchungen. "Es kann herauskommen, dass er komplett unschuldig ist", betonte der Sprecher. "Wir stehen ganz am Anfang."
Die Aktion sei vom Immunitätsausschuss des Parlaments genehmigt worden. Die Entscheidung fiel mit nur einer Gegenstimme bei zwei Enthaltungen.
Tauss kann den Verdacht der Kinderpornografie im Zusammenhang mit einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung "nicht nachvollziehen". Er bestätigte der dpa zugleich, dass derzeit sein Büro in Berlin von der Staatsanwaltschaft durchsucht wird. "Ich warte mit Gelassenheit ab", sagte Tauss.
Zu möglichen Hintergründen der Ermittlungen sagte Tauss, der medienpolitischer Sprecher der Fraktion ist: "Ich beschäftige mich seit Jahren mit dieser Szene." Ob es sich hier unter Umständen um eine "Revanchehandlung" handelt, könne er nicht sagen.
Die Vorsitzende von Tauss' SPD-Landesverband Baden-Württemberg, Ute Vogt, sagte der dpa: "Für uns ist klar: Das muss jetzt aufgeklärt werden. Bis dahin gilt aber die Unschuldsvermutung." Sie fügte hinzu: "Persönlich ist es für mich nicht vorstellbar."
Tauss gehört seit 1994 dem Bundestag an und ist Sprecher für Bildung, Forschung und Medien der SPD-Fraktion. Seit Januar 2008 ist er Mitglied im SPD-Fraktionsvorstand. Der frühere Gewerkschaftssekretär ist zudem Generalsekretär der SPD in Baden-Württemberg.
Der 55-Jährige bezeichnet sich auf seiner Homepage als ersten Bundestagsabgeordneten mit einer eigenen Internetpräsenz. Außerdem betont er, dort bereits seit Jahren seine Einkünfte offenzulegen und dafür zu kämpfen, dass dies zu einem Standard für alle Mitglieder des Deutschen Bundestages wird.
(dpa/bosw)
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Nachdenkliche: ich denke mir, dass es hier um eine Rufmord-Kampagne geht. Im Laufe der Zeit wird alles ans Tageslicht kommen, aber selbst wenn sich heraussstellt, dass er unschuldig ist, dann bleibt etwas an ihm hängen, das ist meist in solchen Fällen so,
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wichtig wäre vor allem ,dass sich dieses ganze prozedere nicht über wochen hinzieht, sondern schnellstens geklärt wird, damit die wahrheit ans licht kommt.
das einzige was mir dabei zu denken gibt, dass es erst vor kurzem diesen anonymen vorwurf von einem spd-ler gegen banzer vor der hessenwahl gab...
und jetzt derselbe vorwurf gegen einen spd-politiker..
....... bis seine Schuld erwiesen ist. Ich denke mir, dass es hier um eine Rufmord-Kampagne geht. Im Laufe der Zeit wird alles ans Tageslicht kommen, aber selbst wenn sich heraussstellt, dass er unschuldig ist, dann bleibt etwas an ihm hängen, das ist meist in solchen Fällen so, und das sind dann die schlimmen Neben-/Nachwirkungen von Verleumdungen. Ich kann nur hoffe, dass sich seine Unschuld herausstellt!
Wie wollen Sie sonst belegen, dass Sie den Kram rechtmäßig auf der Platte haben?
§184b STGB hilft weiter. Da steht in den Absätzen 4 und 5:
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."
Sie sind damit in der Beweispflicht zu dokumentieren, dass die Beschäftigung mit diesem Zeugs ihre rechtmäßige dienstliche oder berufliche Aufgabe ist. Als Beamter im LKA leicht, als Forscher / Jurist an einer Uni über dieses Thema auch leicht, als Politiker mit "Medien/Internet" als politischem Arbeitsgebiet sehr grenzwertig. Ihre einzige Versicherung ist vorher zu belegen, dass Sie sich damit beschäftigen MÜSSEN, dieses an angeeigneter Stelle kundtun und ein eventuelles "Veto" abwarten.
Ich gehe übrigens davon aus, dass dieser Typ schuldig ist. Sollte er tatsächlich unschuldig sein, dann ist er der sicher einer der dümmsten deutschen Politiker.
Dass Herr Tauss alle seine Ämter zur Verfügung gestellt hat... Bis auf sein BT-Mandat (denn von irgendwas muss man ja leben). Ein Schelm, wer böses dabei denkt?!
was wirklich Sache ist - die Heckenschützen dürfen schon mal die Champagnerkorken knallen lassen.
Jörg Tauss gibt auf!
Genau das war ja wohl das Ziel der unbekannten Verleumder! Treffer -versenkt.
Paging