Skiunfall von Dieter Althaus:Althaus soll FIS-Regeln missachtet haben

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Thüringens Ministerpräsident kommt wegen des tödlichen Skiunfalls vor Gericht: Ihm wird zur Last gelegt, gegen die Verhaltensregeln des Skiverbandes verstoßen zu haben.

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hat vor seinem Skiunfall laut Anklage gegen grundsätzliche Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS verstoßen. Das geht aus einer Mitteilung des Landesgerichts im österreichischen Leoben hervor.

Dieter Althaus wird vorgeworfen, sich nicht an die Verhaltensregeln der FIS gehalten zu haben. (Foto: Foto: ddp)

Die Staatsanwaltschaft hatte Althaus demnach bereits am 25. Februar wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Dem Politiker wird vorgeworfen, bei dem Skiunfall in der Steiermark am Neujahrstag fahrlässig den Tod der gebürtigen Slowakin Beata Christandl (41) verursacht zu haben.

Althaus erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und befindet sich noch immer zur Rehabilitation in einer Klinik am Bodensee.

Ein Gutachten zum Hergang des Unfalls hatte vor wenigen Wochen festgestellt, dass Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten bergauf gefahren war. Dabei kam ihm die Frau entgegen.

In einer am Montagabend veröffentlichten Erklärung der Gerichtssprecherin in Leoben heißt es, Althaus habe es entgegen der FIS-Regeln versäumt, sich "beim beabsichtigten Einfahren in eine Skiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist".

Nach dem Zusammenprall war Dieter Althaus wochenlang nicht vernehmungsfähig gewesen. Inzwischen liegt der Staatsanwaltschaft jedoch eine schriftliche Stellungnahme von ihm vor.

Darin erklärt der CDU-Politiker, dass er sich an den Unfall nicht erinnern und insofern auch "keine sachdienlichen Angaben dazu machen" könne, wie die Staatsanwaltschaft jetzt berichtete. Althaus habe jedoch die Ergebnisse eines von den Ermittlern in Auftrag gegebenen Sachverständigen-Gutachtens "zur Kenntnis genommen" und sei bereit, "die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen".

Wann die Verhandlung gegen Althaus stattfindet, ist noch unklar. Der Anwalt von Althaus, Walter Kreissl, sagte der Süddeutschen Zeitung, der Ministerpräsident müsse nicht persönlich anwesend sein. Es genüge, wenn ein "bevollmächtigter Vertreter" an der Verhandlung teilnehme, sagte Kreissl. Allerdings dürfte die Anklage, die nach Paragraph 80 des österreichischen Strafgesetzbuches erfolgte, zumindest für die politische Situation des Ministerpräsidenten nicht ohne Folgen bleiben.

In Thüringen wird Ende August dieses Jahres ein neues Landesparlament gewählt, schon jetzt hat der Wahlkampf dafür begonnen. Mitte März wollen die Christdemokraten auf einer Landesdelegiertenkonferenz ihre Kandidatenliste aufstellen, für Platz eins ist Dieter Althaus vorgesehen.

© dpa/sueddeutsche.de/gba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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