Es ist eine neue Entwicklung der Kriminalität: Straftaten beim Umgang mit persönlichen Daten haben zugenommen. Die Verbraucher sind empört. Doch es sind nicht neue Gesetze nötig, sondern eine wache Aufsicht und ein klareres Risikobewusstsein.
Eine neue Entwicklung der Kriminalität: Straftaten beim Umgang mit persönlichen Daten haben zugenommen; skandalöse Vorfälle empören mit Recht Bankkunden und Verbraucher. Angaben über Bankverbindungen vieler Tausend Kunden sind rechtswidrig verbreitet und zu unberechtigten Abbuchungen missbraucht worden. Telefonnummern und Adressen, die ein Unternehmen weitergegeben hat, werden zu aggressiver Werbung per Telefon genutzt.
Hans Peter Bull (© Foto: oH)
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Freilich ist es nicht neu, dass es zu den Methoden von Callcentern gehört, beliebige Mitmenschen unangemeldet anzurufen und ihnen alles Mögliche zu versprechen. Solche cold calls sind von den Gerichten schon seit längerem verboten worden. Wir hören jetzt aber - nicht zuletzt infolge der verdienstvollen Recherchen von Günter Wallraff - immer mehr Einzelheiten, etwa dass den Angerufenen unnütze oder weit überteuerte Leistungen und Lieferungen angeboten werden und dass nicht selten ein Vertragsabschluss nur behauptet wird, die Betrogenen sich aber gegen die unbegründeten Rechnungen nicht wehren. Derartige Praktiken müssen mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt und streng geahndet werden, zumal die Opfer zum großen Teil alte und hilfsbedürftige Menschen sind.
Wie bei jedem spektakulären Ereignis wird auch hier sogleich nach den Versäumnissen von Politik und Verwaltung gesucht. Macht unser Recht es den Tätern zu leicht? Müssen die Gesetze geändert werden, damit ihnen schon die Gelegenheit zur Tat verwehrt oder wenigstens erschwert wird?
Wer unberechtigt Geld von einem fremden Konto abbuchen lässt, ist ein Betrüger und kann zu hoher Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt werden. Strafbar sind auch das Ausspähen und das Abfangen fremder Daten, die Manipulation von Computern und der "Computerbetrug". Wer "nur" unbefugt personenbezogene Daten verarbeitet oder sich verschafft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro geahndet werden kann; wer aber solche Datenschutzverstöße "gegen Entgelt oder in der Absicht" begeht, "sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen", ist wiederum ein Straftäter und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Allerdings werden Datenschutz-Straftaten nur auf Antrag verfolgt; antragsberechtigt sind der Betroffene (also die Person, um deren Daten es geht), die verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die übrigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Es muss also jemand aktiv werden, damit die Strafjustiz ihres Amtes walten kann. Bisher ist dies nur ganz selten geschehen, jetzt sind Strafanträge gestellt worden, etwa im Falle der CD mit 17.000 sensiblen Daten von Bundesbürgern vom schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten.
Der Bundesbeauftragte Peter Schaar fordert die Erhöhung der Geldbuße für BDSG-Verstöße. 250.000 Euro seien nicht genug; die Unternehmen könnten solche Beträge "aus der Portokasse" bezahlen. Aber ist das wirklich so? Zwar floriert der Adressenhandel, die Umsätze addieren sich zu Milliardenbeträgen, aber sie verteilen sich auf viele - auch kleine - Firmen, und die einzelne Adresse oder Telefonnummer ist in der Regel nur einige Cent wert.
Es braucht keine schärferen Gesetze
Den Strafrahmen "drastisch anzuheben", wie nun Politiker fordern und wie gewiss viele meinen, hilft wenig, wenn die Taten nicht angezeigt werden oder die Richter - wie meist - diesen Strafrahmen nicht ausschöpfen. Auch aus anderen Kriminalitätsbereichen wissen wir ja längst , dass der Grad der Abschreckung kaum von der angedrohten Strafe abhängt, sondern allenfalls vom Entdeckungs- und Verfolgungsrisiko.
"Das vorrangige Problem sind nicht die Gesetze, sondern deren mangelnde Umsetzung", stellt denn auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert in seinem jüngsten Bericht fest. Es fehle den Unternehmen häufig "an Kenntnis der Regeln und an der Bereitschaft, Datenschutz als gesetzliche Verpflichtung zu beachten", und: "Die Aufsichtsbehörden können mangels personeller Ausstattung nicht den notwendigen Kontrolldruck aufbauen", heißt es weiter.
Aber sollte man den Handel mit persönlichen Daten nicht einfach ganz verbieten? Eben das will die Bundestagsabgeordnete Ulrike Höfken von den Bündnis-Grünen. Viele werden ihr zustimmen; der Adressenhandel gilt weithin als Sünde wider den Datenschutz, und dass unsere Briefkästen so manches Mal mit Reklame verstopft werden, finden viele ärgerlich. Besser ist es jedoch, zwischen riskanten und harmlosen Methoden der Datenverwendung zu unterscheiden und nur diejenigen zu unterbinden, die wirklich relevante Gefahren für Individualrechte begründen. Der gesetzeskonforme Adressenhandel gehört nicht dazu. Bei bloßer Adressenweitergabe für Zwecke der Werbung oder des Marketings ist das Risiko der Adressaten minimal; die Missbrauchsgefahr allein rechtfertigt kein Totalverbot einer an sich sozialverträglichen Praxis.
Die Wirtschaft oder zumindest einige Wirtschaftszweige meinen, auf die gezielte, scheinbar persönliche Ansprache potentieller Kunden nicht verzichten zu können. Künftig sollte jedoch gelten, dass diese Daten ausschließlich mit Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen (und nicht mehr nach den zu pauschalen Generalklauseln des BDSG). Niemand ist genötigt, in Werbesendungen einzuwilligen. Sie schaden niemandem, solange sich die Adressaten rational verhalten und nicht auf jedes obskure Angebot hereinfallen. Ungerechtfertigte Abbuchungen kann man rückgängig machen. Wer aber an die Versprechungen riesiger Gewinne glaubt und dafür sein Geld hergibt, ist selbst schuld.
Bei aller berechtigten Empörung über die aktuellen Skandale sollte klar sein: Nicht mehr, sondern bessere Gesetzgebung ist nötig. Der Gesetzgeber bemüht sich immerhin. In dem Entwurf einer BDSG-Novelle, den die Bundesregierung Anfang dieses Monats beschlossen hat, werden zwar die Regelungen über den Adressenhandel nicht verschärft, aber andere wichtige Gegenstände wie die Datenverarbeitung der Auskunfteien und die automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfung (das "Scoring") neu geregelt. Die neuen Vorfälle werden hoffentlich dazu beitragen, dass diese Novelle des Datenschutzgesetzes besonders kritisch beraten wird.
Hans Peter Bull war von 1978 bis 1983 der erste Bundesdatenschützer, von 1988 bis 1995 war er Innenminister Schleswig-Holsteins. Bis 2002 arbeitete er als Professor für Öffentliches Recht.
(sueddeutsche.de/mati)
Verrückter Eisladen in der Maxvorstadt
"Ist das ein Problem, oder will man die Betrüger schützen?"
Das Problem ist, dass keiner zugeben will, dass die zurückgegangen Arbeitslosenzahlen hauptsächlich auf solche Geschäftsmodelle zurückzuführen sind.
Den Satz "Der Gesetzgeber bemüht sich immerhin. " finde ich trollig, weil sich Firmen, die sich Verträge erschleichen beim Eintreiben ihrer erschlichenen Forderungen auf das scheinbar rechtsstaatliche System stützen.
Die Aussage der Bundesjustizministerin, dass das Bestellen einer Pizza am Telefon nach einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich sei ist vermutlich wirtschaftsgesteuert und hat wenig mit der Realität zu tun. Ebenso wie ein Vertrag, der über das Telefon angestoßen wird erst durch eine schriftliche bestätigung rechtsgültig werden sollte, kann der Vertrag eine Pizza zu kaufen an der Türe getätigt werden. Man müsste nur einen Satz wie "Am Telefon abgeschlossene Verträge sind nicht rechtlich wirksam" in das BGB einfügen.
Ist das ein Problem, oder will man die Betrüger schützen?
In unserer sogenannten "sozialen? Marktwirtschaft" werden leider zu oft gewerbsmäßige Betrüger vor natürlichen Personen(normalen MENSCHEN) geschützt. Gegen Betrüger, die Insolvenz gewerbsmäßig betreiben wird leider auch nicht vorgegangen. Der Baubranche würde es auch besser gehen, wenn die scharzen Schafe, die leider in der Überzahl sind keine Chance mehr hätten.
- Dennoch können ein paar Regelungen wirksam schützen.
Sind in Deutschland Kalt-Anrufe verboten, wird eben vom Ausland aus angerufen.
Sind sie EU-weit verboten, wird von Drittland aus angerufen. Der Angerufene weiss nicht, von wo aus er angerufen wird, wen er eigentlich anzeigen soll.
Genauso ist es mit Werbemüll. Mit Gesetzen läßt sich so etwas kaum verhindern.
Dennoch kann man was tun:
Ruft jemand an, den man nicht zu den "Berechtigten" zählt, einfach auflegen. Ganz extrem kann man viele Telefone auch so einstellen, dass überhaupt nur Anrufe von bekannten Nummern ankommen. Mit so einem technischen Schutz könnte man auch erreichen, dass jeder der nicht "berechtigt" ist, eben erst einmal auf Band spricht.
Werbemüll im Briefkasten:
Hier ist man ziemlich chancenlos. Man kann nur versuchen, im Vorfeld schon die eigene Adresse nicht überall anzugeben und zu hinterlassen.
Hier würde die Opt-In-Regelung helfen. Nur wenn ich auf einem Formular extra ankreuze, dürfen Daten weiter gegeben werden und sonst nicht. Die Schriftgröße hierbei müßte auf mindestens 10 oder 11 festgeschrieben werden. Jegliche Klausel, die kleiner gedruckt ist, dürfte nicht zählen.
Außerdem: Alles kopieren, was man ausfüllt und unterschreibt. (Beweissicherung!)
Verträge am Telefon:
Gesetzlich sollte geregelt werden, dass am Telefon mit Privatpersonen keine Verträge geschlossen werden können. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn anschließend ein Stück Papier geschickt wird, das der private Vertragspartner erst noch unterschreiben und zurück schicken muß.
Hier kommt dann immer wieder das Beispiel des Pizzabäckers:
Natürlich kann ich mir am Telefon weiterhin meine Pizza bestellen. Wenn es das Geschäftsmodell des Pizzabäckers vorsieht, dass auch ohne Vertrag gebacken und geliefert wird und der Vertrag eben dann an der Haustür zustande kommt, dann wird auch das funktionieren. Der Hunger sorgt dafür.
Ansonsten ist es doch auch jetzt schon so: Bestellt man eine Regina und bekommt eine Quattro Stagione geliefert, nützt es auch nichts, wenn der Bote an der Tür sagt, "aber Sie haben doch eine QS bestellt...". Entweder er hat Glück und die QS wird anstelle der Regina genommen oder er muß wieder fahren und eine Regina bringen oder auf das Geschäft endgültig verzichten.
Genauso ist es mit Handwerkern. Das wird sich regeln, aber es kann einem kein Vertrag mehr untergeschoben werden, nur weil man am Telefon einmal versehentlich "Ja" gesagt hat.
solange werden wir auch immer wieder die selbe Politik bekommen!
sollte dem Staat wichtiger sein, nicht aber der Schutz einzelner Schmarotzer.
Leider ist dies aber oft nicht der Fall. Dennoch wer bereitwillig die Daten der Bürger ans Ausland (USA) weiter gibt, braucht sich nicht wundern wenn diese dann Anlass ist für deutsche Betriebe das selbe zu tun.
Wer zudem den Bürger bespitzelt (Bundestrojaner) und ablichtet (Neue Ausweise) der darf sich auch nicht wundern wenn der Bürger sich nicht mehr frei fühlt.
Ich glaube das mehr Menschen durch die neue Überwachung leiden als das sie durch Terroristen bedroht werden.
Tatsächlich geht es ja ums Geld. Daher nicht um die Sicherheit, sondern darum sich am Volk zu bereichern, bzw. an den Parteispenden.
Wer glaubt ernsthaft noch daran das Politiker sich um Grundrechte kümmern. Kaum wird ein Schutzgesetz erlassen, bemühen sich Politiker schon wieder um Sonderregelungen für die Amigos.
Wir haben eine 2 Klassengesellschaft und bekanntlich ist dies keine Demokratie sondern eine Aristokratie. Es wird Zeit das Politiker sich der Bekämpfung dieser Machtstrukturen widmen und Konzerne, Krankenkassen, Verbänden und Großbanken den Kampf ansagen.
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