Schäubles innere Sicherheit:Recht sichert Freiheit

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Prävention ist es, das Land und seine Bürger vor Gesetzen des Innenministers Schäuble zu bewahren.

Heribert Prantl

Wolfgang Schäuble hat eine grotesk falsche Vorstellung davon, was Sicherheit ist. Er glaubt, Sicherheit herrsche dann, wenn nichts und niemand mehr vor staatlichen Zugriffen sicher ist.

Der Verfechter eines zu starken Staates: Innenminister Wolfgang Schäuble. (Foto: Foto: dpa)

Also sollen künftig vom Bundeskriminalamt auch Geistliche abgehört werden dürfen, auf dass der Staat erfahre, was Verdächtige ihnen in der Beichte und im seelsorgerischen Gespräch gestehen. Also sollen künftig auch Strafverteidiger belauscht werden dürfen, auf dass der Staat erfahre, was Beschuldigte ihnen anvertrauen.

Das Zeugnisverweigerungsrecht, das seit 150 Jahren das Berufsgeheimnis schützt, soll nun also komplett weggeräumt werden. Der aufgeklärte Staat hatte sich verpflichtet, die besondere Vertraulichkeit zu achten, auf die bestimmte Berufe angewiesen sind, eine Vertraulichkeit, die zum Selbstverständnis dieser Berufe gehört.

In den neueren Sicherheitsgesetzen ist dieser Schutz für Ärzte, Steuerberater und Journalisten aufgerissen worden. Nun soll er vollends und für alle zerrissen werden. Schäuble setzt sich so über klare Entscheidungen des Verfassungsgerichts hinweg. Im Urteil zum Lauschangriff sind die Gespräche mit dem Geistlichen und dem Strafverteidiger zum absolut geschützten Kern der Lebensgestaltung gezählt worden.

Der Minister klagt, das Bekanntwerden seiner Pläne sei eine "Störung des gedeihlichen Miteinanders" in der Koalition. Diese Einlassung ist frivol. Seine Pläne stören und zerstören etwas viel Wichtigeres: das gedeihliche Miteinander in der Gesellschaft.

Die Maßlosigkeit des Ministers, der alles zu Gesetz machen will, was in den vergangenen zwanzig Jahren die Politik noch verworfen und das Bundesverfassungsgericht aus Rechtsstaatsgründen verboten hat, gefährdet die innere Sicherheit des Gemeinwesens, sie ruiniert die Geborgenheit der Menschen im Recht. Die Sicherheit im Recht ist der Kern des Grundrechts auf Sicherheit, von dem Schäuble so gern redet.

Nur die Sicherheitsapparate eines Polizeistaates dürfen alles, was sie können. Die Sicherheitsapparate eines Rechtsstaates können alles, was sie dürfen. Sie dürfen und können ziemlich viel, aber das hat eine Grenze. Es ist traurig, wenn man das einem Verfassungsminister sagen muss.

Schäuble betrachtet das Recht als willfährigen Diener der Ordnung. Weil er die Ordnung für hochgefährdet hält, ist ihm jede staatliche Eingriffsmaßnahme Recht. Wenn eine ordentliche gesetzliche Grundlage da ist, ist für Schäuble alles in Ordnung: Deshalb ist es für Schäuble Recht, wenn ein Gesetz den Abschuss von entführten Flugzeugen samt Passagieren regelt.

Deshalb ist es ihm Recht, wenn ein Gesetz die heimliche Durchsuchung von Computern erlaubt. Und deshalb ist es ihm Recht, wenn ein Gesetz erlaubt, dass Geistliche und Verteidiger belauscht werden. Der Minister hört dabei nicht seine eigene Schand' - er meint, er könne so die Sicherheit wachsen hören.

Schäuble redet viel von Prävention. Prävention ist es, das Land vor den Gesetzen dieses Ministers zu bewahren.

© SZ vom 21.01.2008/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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