Rettungskosten:"Da wird mit zweierlei Maß gemessen"

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Susanne Osthoff braucht für ihre Rettung angeblich nichts zu bezahlen. Das ärgert eine jener Geiseln, die vor zwei Jahren in der Sahara entführt wurden. Der Mann musste nach seiner Rettung 1092 Euro an den Staat überweisen.

Martin Reim

Eine Geisel aus einem früheren Entführungsfall hat sich bei sueddeutsche.de gemeldet und sich über Pläne der Bundesregierung beschwert, von Susanne Osthoff keine Rettungskosten zu verlangen. Der Mann, der namentlich nicht genannt werden will, spricht von einer "offensichtlichen Ungleichbehandlung".

Im August 2003 flogen ein Teil der Sahara-Geiseln aus dem afrikanischen Staat Mali heim. (Foto: Foto: AP)

Er war im Jahr 2003 mit Dutzenden anderen Deutschen und Österreichern in der Sahara verschleppt worden. Algerisches Militär holten ihn und einige andere Verschleppte heraus. Nach monatelangen Verhandlungen kam auch der Rest der Gruppe frei.

Die Nachrichtenagentur AP hatte einen Sprecher des Auswärtigen Amtes zitiert, wonach die Bundesregierung Osthoff die bisher geleistete Hilfe nicht in Rechnung stellen wird. "Kosten, die nachweisbar belegt sind, sind bisher nicht angefallen", sagte der Sprecher demnach. Allenfalls Flugkosten könnten später von der aus der Geiselhaft im Irak freigelassenen Archäologin eingefordert werden.

Für Telefon und Dienstfahrten bezahlen

Das Sahara-Entführungsopfer hingegen musste auf Anforderung des Auswärtigen Amtes - das Schreiben liegt sueddeutsche.de vor - 1092 Euro an die Bundeskasse überweisen. Unter anderem wurden Kosten für Telekommunikation, Verwaltung und Dienstfahrten in Rechnung gestellt.

"Da ist im Falle von Frau Osthoff sicherlich auch einiges aufgelaufen", sagt der Mann. Er stört sich auch an der damaligen Formulierung, das Auswärtige Amt sei aus rechtlichen Gründen "gezwungen", Auslagen zurückzufordern.

Nach Mitteilung von AP sieht das Auswärtige Amt bei Osthoff einen Ermessenspielraum. Allerdings steht im Konsulargesetz, dass der Empfänger konsularischer Hilfe zum Ersatz verpflichtet ist. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei Naturkatastrophen, Kriegen, Revolutionen "oder vergleichbaren Ereignissen", wie es im Gesetz heißt. Nur dann liegt es im Ermessen des Auswärtigen Amts, ob die Kosten geltend gemacht werden.

"Nicht einmal eine Reisewarnung"

Die ehemalige Geisel sagt: "Ich habe den Eindruck, hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Das stößt sauer auf." Der Fall Osthoff sei aus seiner Sicht noch eindeutiger, weil es vielfältige Warnungen vor einem Irak-Aufenthalt gegeben habe. "In der Region, in der wir unterwegs waren, gab es nicht einmal eine Reisewarnung ders Auswärtigen Amtes."

Eine Sprecherin des Amtes sagte sueddeutsche.de lediglich, die Kostenfrage stehe "derzeit nicht im Vordergrund" und werde in absehbarer Zeit "nach gesetzlichen Maßstäben geprüft". Kommentare zu "Fällen aus der Vergangenheit" lehnte die Sprecherin ab.

Unterschiedliche Tarife bei Sahara-Geiseln

Die Sahara-Geiseln bekamen zwei verschiedene Kostenhöhen in Rechnung gestellt - die freigelassene Gruppe pro Person 1092 Euro, die später befreite je 2013 Euro. Im Fall der auf den Philippinen entführten deutschen Familie Wallert forderte die Bundesregierung knapp 13.000 DM - unter anderem für Renate Wallerts Krankenrückflug, Ausgaben für den Kauf und Transport von Lebensmitteln, Medikamenten und Kleidung.

Lösegeld hat der deutsche Staat solchen freigelassenen Geiseln noch nie in Rechnung gestellt. Allerdings gibt es seit Jahrzehnten keine offiziellen Informationen darüber, ob und wann tatsächlich Lösegeld bezahlt wurde. Die Bundesregierung begründet diese Geheimhaltung mit der Wunsch, keine Nachahmungstäter zu provozieren.

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