Reform:Teurer Finanzpakt

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Der Bund muss den Ländern noch einmal mehr Geld überlassen. Autobahnen und Fernstraßen sollen in eine Verkehrsgesellschaft des Bundes überführt werden.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will nichts davon wissen, dass sich die Konferenz der Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer mittlerweile zu einer Art neuem Gesetzgebungsorgan entwickelt hat. Die nach dem einstigen SPD-Fraktionschef Peter Struck benannte Regel, wonach der Bundestag noch jede Gesetzvorlage ändern könne, sei weiter gültig, sagte der CDU-Politiker am Montag in Berlin. Und im Übrigen seien solche Veränderungen an Gesetzen kein Risiko, sondern "der normale Verlauf". Schäuble sah sich zu diesen Ausführungen veranlasst, weil das Bundeskabinett an diesem Mittwoch ein Gesetzespaket verabschieden soll, das erst nach langen Verhandlungen auf einem jener Gipfel im Kanzleramt geschnürt wurde - und in dem nun möglichst nicht mal mehr ein Komma geändert werden sollte. Das Paket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschreibt nicht nur die größte Reform der laufenden Legislaturperiode, sondern auch die komplizierteste. Das Grundgesetz muss geändert werden, dazu gibt es Begleitgesetze, die Einzelheiten regeln.

Finanzschwache Kommunen soll der Bund künftig direkt fördern können

Kern der vereinbarten Reform ist, dass der Bund den Ländern von 2020 an jährlich zusätzlich 9,751 Milliarden Euro überweist, das sind noch einmal 230 Millionen Euro mehr als der Bund bei der ursprünglichen Einigung im Oktober zugesagt hatte. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Haushalt um diese Milliarden zusätzlich belastet wird. Denn einige Zahlungen, die der Bund heute schon leistet, sind in der neuen Summe enthalten, etwa die Überweisungen für den 2019 auslaufenden Solidarpakt sowie zum Ausbau von kommunalen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die tatsächlichen zusätzlichen Zahlungen des Bundes an die Länder betragen von 2020 an damit jährlich etwa 4,5 Milliarden Euro.

Zur Reform gehört, dass Autobahnen und Fernstraßen in eine Verkehrsgesellschaft des Bundes überführt und dort verwaltet werden. Der Bund darf finanzschwache Kommunen direkt fördern und bekommt Kontrollrechte in Länder und Kommunen über den Bundesrechnungshof. Über ein bundesweites Online-Portal sollen Bürger alle Verwaltungsleistungen abrufen können. Bis 31. März 2017 soll das Paket verabschiedet sein, mit oder ohne Änderungen.

© SZ vom 14.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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