Rechtsstreit um enteignete Immobilien:Münchner gewinnt gegen Russland

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Ende eines filmreifen Rechtsstreits: Nach zwölf Jahren spricht ein Gericht dem Unternehmer Franz Sedelmayer eine Entschädigung in Millionenhöhe zu.

Frank Nienhuysen

Der Münchner Kaufmann Franz Sedelmayer hat in seinem jahrelangen Rechtsstreit mit Russland einen entscheidenden Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Köln urteilte nun, dass ein Grundstück in Köln, in dem einst die sowjetische Handelsvertretung ihren Sitz hatte, zu seinen Gunsten zwangsversteigert werden darf. Sedelmayer besitzt rechtlich anerkannte Entschädigungsansprüche gegen Russland in Höhe von 4,9 Millionen Euro. Bisher hatte er sich vergeblich darum bemüht, das Geld zu bekommen. Das dürfte sich nun ändern.

"Es ist eine bedauernswerte Geschichte": Franz Sedelmayer in seinem Büro, um sich herum Akten und Erinnerungsstücke aus seiner Zeit in Russland. (Foto: Foto: nien)

"Das Ganze ist eine bedauernswerte Geschichte, aber langsam kommen wir zum Ende, und das gegen alle Widerstände", sagte Sedelmayer der Süddeutschen Zeitung. "Ich rechne damit, dass die Zwangsversteigerung der sieben Gebäude auf dem Grundstück in den nächsten Monaten stattfindet." Der Gesamtwert der Immobilie wird auf mindestens 30 Millionen Euro geschätzt, wovon ein Teil an Sedelmayer gehen wird.

Der 44-jährige Geschäftsmann war Anfang der neunziger Jahre nach Russland gegangen. Als Leiter einer deutsch-russischen Sicherheitsfirma stattete er unter anderem die Miliz mit Uniformen, kugelsicheren Westen und Fahrzeugen aus. Zusammen mit seinem russischen Partner erwarb Sedelmayer in bester St. Petersburger Lage eine Gründerzeitvilla für den Firmensitz, die er für viel Geld renovierte.

Pfändung von Staatskarossen und Flugzeugen ist nicht möglich

Russlands damaliger Präsident Boris Jelzin ließ das Grundstück jedoch enteignen, weil er es als Staatsresidenz nutzen wollte. Sedelmayer wurde darüber telefonisch von Wladimir Putin informiert, der zu jener Zeit in der Petersburger Stadtverwaltung zuständig war für den Kontakt mit ausländischen Geschäftsleuten.

Moskau bot Sedelmayer ein Ersatzgrundstück ab, das dieser jedoch ablehnte. Stattdessen zog er gegen Russland vor Gericht. Das internationale Schiedsgericht in Stockholm verurteilte das Land zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 4,9 Millionen Euro, was durch das Berliner Kammergericht in Form von Vollstreckungstiteln später anerkannt wurde.

Sedelmayer machte sich dann auf die Suche nach pfändbarem russischem Eigentum. Spektakuläre Versuche, etwa russische Satellitenmodelle auf der internationalen Raumfahrtausstellung in Berlin zu konfiszieren, scheiterten. Die Pfändung von Staatskarossen, Flugzeugen oder Botschaftsgebäuden ist nicht möglich, weil diese hoheitlichen Zwecken dienen und geschützt sind. In Köln wurde Sedelmayer schließlich erstmals fündig.

Revision ausgeschlossen

Er beantragte die Zwangsversteigerung des Grundstücks der ehemaligen sowjetischen Handelsvertretung, das inzwischen an eine Kölner Wohnungsbaugesellschaft vermietet ist und überwiegend von Spätaussiedlern bewohnt wird. Früher war es Eigentum der Sowjetunion, Russland als ihr Rechtsnachfolger aber übertrug die Verwaltung des russischen Auslandsvermögens an ein staatliches Unternehmen, das nach russischem Recht als eigenständige Rechtspersönlichkeit gegründet wurde.

Dieses Unternehmen argumentierte deshalb, dass es nicht mit dem Staat Russland identisch sei, also auch nicht für Schulden des Landes hafte. Und so klagte es gegen die bereits eingeleitete Zwangsversteigerung. Das Oberlandesgericht wies dies jetzt zurück. Die Richter erklärten, dass Russland "nach wie vor im deutschen Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist". Die Mieteinkünfte dürfen allerdings nicht gepfändet werden, hieß es im Urteil. Eine Revision ließen die Kölner Richter nicht zu, wenngleich die russische Seite dies theoretisch noch beim Bundesgerichtshof erzwingen könnte.

Für Sedelmayer zeichnet sich damit ein Ende des jahrelangen juristischen Kampfes ab, in dem er insgesamt mehr als 30 Anwälte beschäftigt hat, ehe er sich schließlich doch selbst vor Gericht vertrat. "Fünf Jahre habe ich in Russland gearbeitet, um dann zwölf Jahre mit dem Land gerichtlich zu streiten. Das ist ein krasses Missverhältnis", sagte Sedelmayer. "Und es hat sich gezeigt, dass ich mich am Ende doch nur auf die deutschen Gerichte verlassen konnte." (Az. OLG Köln: 22 U 98/07)

© SZ vom 20.3.2008/ihe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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