Rechtslage:Welche Hilfe steht Asylbewerbern eigentlich zu?

Flüchtlinge erhalten in Deutschland weniger als den Hartz-IV-Satz.

Das Asylrecht gilt für Menschen, die verfolgt oder anderweitig in Lebensgefahr sind. Doch viele Bewerber kommen aus anderen Motiven, etwa, weil sie arbeiten oder der Armut entfliehen wollen. Unionspolitiker, aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sagen, Flüchtlinge aus den Staaten des Westbalkan kämen oft wegen der Sozialleistungen nach Deutschland. Doch wie viel steht einem Flüchtling überhaupt zu? Das hängt davon ab, wie lange jemand bereits da ist und in welchem Bundesland. Geregelt ist dies im Asylbewerberleistungsgesetz, das einen gewissen Spielraum lässt. Grundsätzlich gilt: Asylbewerber erhalten etwas weniger als Hartz-IV-Bezieher. Die ersten Monate verbringen sie in der Regel in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen, wo Kleider, Essen und Möbel gestellt werden. Dieses sogenannte Sachleistungsprinzip hat dort Vorrang. Zusätzlich gibt es Taschengeld. Für den persönlichen Bedarf bekommen Alleinstehende 143 Euro im Monat, Partner jeweils 129 Euro, Kinder je nach Alter 84 oder 92 Euro. Wenn Asylbewerber aus den Unterkünften ausziehen, etwa in eine Wohnung, entfallen diese Sachleistungen und sie erhalten mehr Bargeld: Alleinstehende 216 Euro monatlich, Partner je 194 Euro. Ärztliche Behandlung gibt es nur in dringenden Fällen. Bis 2012 hatten Asylbewerber deutlich weniger Geld erhalten, dann verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Staat, fast Hartz-IV-Niveau zu zahlen. Bamf-Präsident Manfred Schmidt forderte am Freitag erneut, das Taschengeld für Asylbewerber ohne Bleibeperspektive zu kürzen. Alleine im Juli seien 79 000 Asylbewerber gekommen, eine Rekordmarke seit Beginn der Zählungen 1993. Grüne, Linke und Flüchtlingsorganisationen argumentieren dagegen, dass das Existenzminimum nicht eingeschränkt werden dürfe und niemand wegen Hartz IV seine Heimat verlasse.

© SZ vom 01.08.2015 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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