Rechtsextreme Anwältin Stolz:Rechts jenseits des Rechts

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Mehr als drei Jahre zieht sich ihr Schaukampf hin: Die wegen Volksverhetzung verurteilte Anwältin Sylvia Stolz streitet mit dem Rechtsstaat.

Jonas Reese

Schon lange beschäftigt sie die deutschen Gerichte. Mehrmals nutzte Sylvia Stolz, Rechtsanwältin und überzeugte Rechtsextremistin, den Verhandlungssaal als Bühne, um antisemitische Hetze und Holocaust-Leugnungen loszuwerden. Zunächst als Verteidigerin eines ebenfalls rechtsextremen Propagandisten und Holocaust-Leugners - anschließend selbst als Angeklagte wegen Volksverhetzung.

Nutzte den Gerichtssaal als Bühne für ihre nationalsozialistischen Hetze: Die verurteilte Ebersberger Rechtsanwältin Sylvia Stolz. (Foto: Foto: dpa)

Am 14. Januar 2008 wurde Stolz vom Mannheimer Landgericht unter anderem wegen Volksverhetzung, versuchter Strafvereitelung, Nötigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem entzog man ihr für fünf Jahre ihre Zulassung als Anwältin. Sylvia Stolz erwiderte auf das Urteil den Hitlergruß und legte Revision ein.

Im Dezember 2008 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) zwar das Berufsverbot, bemängelte aber diverse Rechtsfehler. Von einem bestimmten Vorwurf sprach der BGH die Anwältin außerdem frei: von der Beihilfe zum Verstoß gegen das Berufsverbot ihres Lebensgefährten, des bekennenden Rechtsextremisten und NPD-Anwalts Horst Mahler.

Der Strafschutzsenat hob die vom Mannheimer Landgericht verhängte Freiheitsstrafe auf und erwirkte damit eine Neuverhandlung des Strafmaßes.

Seit ihrer ersten Verurteilung im Januar 2008 Jahres sitzt Stolz deshalb in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im März 2009 hat das Landgericht Mannheim das Hauptverfahren wiederaufgenommen. Aufgrund zahlreicher Anträge seitens der Verteidigung wurde der Prozess jedoch wieder vertagt. Nächster Termin ist der 21. April.

An der geforderten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren hält der Mannheimer Staatsanwalt Michael Grossmann fest. Für die aufgehobenen Anklagepunkte sei Stolz nur zu Geldstrafen verurteilt worden, so Grossmann nach der Urteilsverkündung des BGH im Dezember.

Sie unterschrieb mit "Heil Hitler"

Bis zur Verurteilung der Anwältin Anfang 2008 war es ein mühsamer Weg. Stolz war im Februar 2007 noch im Gerichtssaal während des Hauptverfahrens gegen jenen Rechtsextremen, den sie verteidigt hatte, festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim begründete den Schritt folgendermaßen: "Der Beschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, im Verlauf des Prozesses selbst wiederholt öffentlich den Massenmord an den Juden wahrheitswidrig bestritten, zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgerufen und einen Anwaltsschriftsatz mit 'Heil Hitler' beendet zu haben."

Schon beim ersten Tag der Verhandlung am 8. November 2005 entzog der Vorsitzende Richter der Pflichtverteidigerin Stolz das Mandat. Sie hatte sich selbst in ihrer eingereichten Beschwerde der Volksverhetzung verdächtig gemacht. Mehrmals soll Stolz trotz Redeverbot das Wort ergriffen und Erklärungen mit teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben haben.

Im März 2006 folgte dann der endgültige Ausschluss. Das Oberlandesgericht Karlsruhe warf Stolz vor, ihre Verteidigungaufgabe für antijüdische Hetze missbraucht und das Verfahren durch "prozessfremdes Verhalten" sabotiert zu haben. Stolz nahm dennoch wieder auf der Anklagebank Platz und widersetzte sich dem Rauswurf des Vorsitzenden Richters Ulrich Meinerzhagen mit den Worten: "Ich stehe hier im Namen des Deutschen Reichs, und Sie, Herr Meinerzhagen, verkörpern hier die Fremdherrschaft, Sie treten in die Fußstapfen der Henkersknechte."

Daraufhin mussten zwei Polizeibeamtinnen die Juristin hinausgeleiten.

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