Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot polarisiert. Während die betroffenen Länder und die Kläger zufrieden sind, deutet die Zigarettenlobby den Richterspruch auf eine ganz eigene Art.

Die beiden Beschwerdeführer reagierten erleichtert auf das Urteil: "Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels", sagte der Tübinger Pfauen-Wirt Uli Neu in Karlsruhe. "Meine Existenz ist gerettet." Er hoffe nun auf eine rasche Neuregelung.

Bild vergrößern

Wirt Uli Neu freut sich über das BGV-Urteil (© Foto: ddp)

Anzeige

Auch die Berliner Wirtin Sylvia Thimm zeigte sich erfreut, dass ihre Gäste vor Beginn der kühleren Saison wieder in der Kneipe rauchen dürften.

Das höchste Gericht hatte am Vormittag entschieden, dass die Regelungen für sogenannte Eckkneipen mit nur einem Gastraum verfassungswidrig sind. Das dort geltende Rauchverbot verletze die Berufsfreiheit der Gastwirte. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Ende 2009 dürfe in diesen Eckkneipen von sofort an wieder geraucht werden, wenn sie weniger als 75 Quadratmeter Fläche haben, dort keine Speisen serviert werden und unter 18-Jährige keinen Zutritt haben.

Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing, appellierte an die Länder, nun strikte Rauchverbote zu erlassen. "Es ist ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen Ausnahmeregelungen", sagte sie in Karlsruhe. Das Gericht habe deutlich betont, dass ein absolutes Rauchverbot der richtige Weg wäre, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nun gelte es, die bestehenden Ausnahmen aus den Landesgesetzen zu streichen.

Auch Politiker aus Baden-Würrtemberg begrüßen das Urteil der obersten Richter. Doch über das weitere Vorgehen bestehe noch Unklarheit. "Wir fühlen uns bestätigt, müssen aber nacharbeiten", sagte die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU). Das Gericht habe die Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes betont und die Möglichkeit eines absoluten Rauchverbots in Gaststätten bestätigt.

Die Ministerin machte deutlich, dass sie einer klaren Verbotslösung den Vorzug geben würde: "Je mehr Ausnahmen man macht, desto unklarer und bürokratischer wird ein Gesetz." Allerdings müsse die politische Diskussion der nächsten Monate zeigen, ob im Südwesten ein Gesetz mit den von Karlsruhe angemahnten Ausnahmeregelungen auch für "Eckkneipen" geschaffen werde.

"Das starre Beharren quasi in Luft aufgelöst"

Zustimmung zu dem Karslruher Urteil kommt auch aus der Bundeshauptstadt. Der Berliner Gesundheitsstaatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil. Ob es in Berlin weiter Ausnahmen vom Rauchverbot geben werde, müsse die politische Diskussion zeigen.

Der Vorsitzende der Berliner CDU Ingo Schmitt erklärte, dass "das starre Beharren des Senats" sich mit dem heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil "quasi in Luft aufgelöst" habe. "Die Berliner Regelungswut muss nun umdenken und auch die Rechte der Kneipenwirte und rauchenden Gäste berücksichtigen", sagte er.

Schmitt wertete das Urteil als "ein Zeichen der Ausgewogenheit für die Gastronomen und ihre Gäste". Die Berliner Union habe sich schon frühzeitig auf die Seite der traditionellen Berliner Eck-Kneipen gestellt und in Ein-Raum-Gaststätten ein Wahlrecht pro oder contra Rauchen gefordert, betonte der CDU-Chef. Der rot-rote Senat müsse jetzt schnell handeln, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen.

Debatte weiter angeheizt

Der Berliner Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann hat als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Nichtraucherschutzgesetzen ein generelles Rauchverbot in der Berliner Gastronomie gefordert. Mit seinem Urteil habe das Gericht den Nichtraucherschutz gestärkt, sagte Ratzmann.

Für die Übergangszeit bis zur geforderten Neuregelung der Landesgesetze am 31. Dezember 2009 könne man das Rauchen in Eckkneipen hinnehmen, sagte Ratzmann. Auch der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert eine bundeseinheitliche Regelung. Die Dehoga habe die Klage unterstützt, weil das bisherige Gesetz einen klaren Nachteil für die Wirte der kleineren Kneipen beinhaltete, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas. Nun sei es am Gesetzgeber, Klarheit zu schaffen.

Das Land Berlin könne immer noch ein komplettes Rauchverbot aussprechen. Das wäre eine Reaktion, die die Wettbewerbsverzerrung zwischen kleinen Kneipen und Gaststätten mit Raucherräumen ebenfalls aufhebe. Allerdings schaffe das wiederum einen ungleichen Wettbewerb unter den Bundesländern, zum Beispiel im Vergleich zum benachbarten Brandenburg. Deshalb forderte Lengfelder eine bundeseinheitliche Regelung.

Auf der nächsten Seite lesen Sie, was die Zigarettenindustrie von dem Urteil hält.

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt "Licht am Ende des Tunnels"
  2. "Licht am Ende des Tunnels"
Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...