Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot polarisiert. Während die betroffenen Länder und die Kläger zufrieden sind, deutet die Zigarettenlobby den Richterspruch auf eine ganz eigene Art.
Die beiden Beschwerdeführer reagierten erleichtert auf das Urteil: "Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels", sagte der Tübinger Pfauen-Wirt Uli Neu in Karlsruhe. "Meine Existenz ist gerettet." Er hoffe nun auf eine rasche Neuregelung.
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Wirt Uli Neu freut sich über das BGV-Urteil (© Foto: ddp)
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Auch die Berliner Wirtin Sylvia Thimm zeigte sich erfreut, dass ihre Gäste vor Beginn der kühleren Saison wieder in der Kneipe rauchen dürften.
Das höchste Gericht hatte am Vormittag entschieden, dass die Regelungen für sogenannte Eckkneipen mit nur einem Gastraum verfassungswidrig sind. Das dort geltende Rauchverbot verletze die Berufsfreiheit der Gastwirte. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Ende 2009 dürfe in diesen Eckkneipen von sofort an wieder geraucht werden, wenn sie weniger als 75 Quadratmeter Fläche haben, dort keine Speisen serviert werden und unter 18-Jährige keinen Zutritt haben.
Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing, appellierte an die Länder, nun strikte Rauchverbote zu erlassen. "Es ist ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen Ausnahmeregelungen", sagte sie in Karlsruhe. Das Gericht habe deutlich betont, dass ein absolutes Rauchverbot der richtige Weg wäre, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nun gelte es, die bestehenden Ausnahmen aus den Landesgesetzen zu streichen.
Auch Politiker aus Baden-Würrtemberg begrüßen das Urteil der obersten Richter. Doch über das weitere Vorgehen bestehe noch Unklarheit. "Wir fühlen uns bestätigt, müssen aber nacharbeiten", sagte die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU). Das Gericht habe die Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes betont und die Möglichkeit eines absoluten Rauchverbots in Gaststätten bestätigt.
Die Ministerin machte deutlich, dass sie einer klaren Verbotslösung den Vorzug geben würde: "Je mehr Ausnahmen man macht, desto unklarer und bürokratischer wird ein Gesetz." Allerdings müsse die politische Diskussion der nächsten Monate zeigen, ob im Südwesten ein Gesetz mit den von Karlsruhe angemahnten Ausnahmeregelungen auch für "Eckkneipen" geschaffen werde.
"Das starre Beharren quasi in Luft aufgelöst"
Zustimmung zu dem Karslruher Urteil kommt auch aus der Bundeshauptstadt. Der Berliner Gesundheitsstaatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil. Ob es in Berlin weiter Ausnahmen vom Rauchverbot geben werde, müsse die politische Diskussion zeigen.
Der Vorsitzende der Berliner CDU Ingo Schmitt erklärte, dass "das starre Beharren des Senats" sich mit dem heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteil "quasi in Luft aufgelöst" habe. "Die Berliner Regelungswut muss nun umdenken und auch die Rechte der Kneipenwirte und rauchenden Gäste berücksichtigen", sagte er.
Schmitt wertete das Urteil als "ein Zeichen der Ausgewogenheit für die Gastronomen und ihre Gäste". Die Berliner Union habe sich schon frühzeitig auf die Seite der traditionellen Berliner Eck-Kneipen gestellt und in Ein-Raum-Gaststätten ein Wahlrecht pro oder contra Rauchen gefordert, betonte der CDU-Chef. Der rot-rote Senat müsse jetzt schnell handeln, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen.
Debatte weiter angeheizt
Der Berliner Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann hat als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Nichtraucherschutzgesetzen ein generelles Rauchverbot in der Berliner Gastronomie gefordert. Mit seinem Urteil habe das Gericht den Nichtraucherschutz gestärkt, sagte Ratzmann.
Für die Übergangszeit bis zur geforderten Neuregelung der Landesgesetze am 31. Dezember 2009 könne man das Rauchen in Eckkneipen hinnehmen, sagte Ratzmann. Auch der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert eine bundeseinheitliche Regelung. Die Dehoga habe die Klage unterstützt, weil das bisherige Gesetz einen klaren Nachteil für die Wirte der kleineren Kneipen beinhaltete, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas. Nun sei es am Gesetzgeber, Klarheit zu schaffen.
Das Land Berlin könne immer noch ein komplettes Rauchverbot aussprechen. Das wäre eine Reaktion, die die Wettbewerbsverzerrung zwischen kleinen Kneipen und Gaststätten mit Raucherräumen ebenfalls aufhebe. Allerdings schaffe das wiederum einen ungleichen Wettbewerb unter den Bundesländern, zum Beispiel im Vergleich zum benachbarten Brandenburg. Deshalb forderte Lengfelder eine bundeseinheitliche Regelung.
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Debatte um Militärintervention in Syrien
die 8% der FDP in Bayern und die -17% teilweise zeigen schon wohin der Wind dreht. Statt sich wie die letzten Jahre ausgrenzen und niedermachen zu lassen suchen die Raucher (endlich!) den Konflikt.
Niemand zwingt Nichtraucher sich mit Rauchern zusammenzusetzen. Und genauso dürfen Raucher sich auch Vergnügen und Entspannen, ohne dass Ihnen der Verstand in Preussenjunker Manier abgesprochen wird.
"Er ist Raucher, daher ist er zu dumm um über sich selbst zu entscheiden" - "Die Arbeiter sind zu dumm in der Politik mitzureden"
Nunja auch wenns langsam vorangeht, die Richtung scheint derzeit zu stimmen. Wenn nun endlich der Arbeitsstättenschutz auf ALLE abhängig Beschäftigten ausgeweitet wird, hats endlich auch ein Ende mit den unsäglichen Raucherclubs und anderen Umgehungstatbeständen. Soll doch der (alleinige!) Inhaber (ohne Personal) von mir aus die Qualmerei in seinem Laden erlauben. Ist doch bloß eine Frage der Zeit, bis dann die größeren Kneipen wegen Ungleichbehandlung klagen :-D.
In diesem Sinne, liebe militante Raucher(versteher): manchmal ist das Licht am Ende des Tunnels der herannahende Zug...
"Bleibt vielleicht nur die Tabaklobby, die Frau Merkel sicher ein schön ausformuliertes Gesetz, vorläufig noch als Entwurf getarnt, in die Hand drücken wird."
Lustig war ja, als der inzwischen aufgelöste Lobby-"Verband der Cigarettenindustrie" ein Positionspapier erstellte, das in die initale Diskussion von CDU unter lediglicher Auswechselung des Seitenkopfes wörtlich und inklusive Rechtschreibfehler eingebracht wurde! :-)
Genauso interessant, dass der wohl am häufigsten durch "Gefälligkeitsstudien" aufgefallene Wissenschaftler von den Gegnern des Rauchverbots ins Rennen geschickt wurde, um die auf nachlesbaren Fakten basierenden Zahlen des Krebsforschungszentrums in Zweifel zu ziehen und tatsächlich zu behaupten, Passivrauchen sei nicht gefährlich. Es war im übrigen ein ähnliches Manöver, als die Tabaklobby noch abstritt, Rauchen mache nicht süchtig.
...aber bei dieser Berichterstattung ist ja klar, dass die meisten das falsch verstehen.
Zum Glück habe ich Zugang zu einigen Parteiinterna bei verschiedenen Lagern und alles deutet darauf hin, dass die Verbote nun verschärft werden. Denn die Zustände im Saarland werden aus Brüssel schon mit Argwohn beobachtet.
Schließlich gibt es noch die ausstehende Klage der Bediensteten in der Gastronomie, die sich zurecht fragen, warum sie explizit von einer Regelung im Arbeitsschutzgesetz ausgenommen sind, nur damit ein paar Junkies sich nicht für ihre Suchtbefriedigung vor die Türe bequemen müssen. Von den anderen Gästen ganz zu schweigen...
Eine Frage der Zeit; die Naivlinge, die heute noch dümmlich jubeln werden es morgen schon sehen.
... bis der EuGH einem Kneipenbediensteten das Recht auf einen permanent rauchfreien gewährt und die ganze hiesige Föderalhuberei zugunsten eines flächendeckenden, ausnahmefreien Rauchverbots nivelliert. Dieses Duodezgetue unserer Landesfürstlein ist ja nur noch peinlich.
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