Rätsel der Woche:Wie soll man umgehen mit Öcalan-Bildern?

Am Wochenende werden Demonstrationen von Kurden gegen die türkische Militäroffensive erwartet. Welche Symbole sind verboten?

Von Christian Wernicke, Robert Probst

Die Polizei erwartet an diesem Samstag in Köln mindestens 20 000 kurdische Demonstranten zu Protesten gegen die türkische Militäroffensive in Nordsyrien. Erneut dürfte dann der Umgang mit verbotenen Symbolen, etwa Fahnen der kurdischen Arbeiterpartei PKK oder Bildern ihres in der Türkei inhaftierten Anführers Abdullah Öcalan, problematisiert werden. Die PKK ist in Deutschland seit dem 22. November 1993 verboten. Der Vollzug dieses Verbots liegt bei den Ländern, die damit bisher unterschiedlich umgingen. Im vorigen Jahr in Köln etwa duldeten die Ordnungshüter auf der Bühne ein riesiges Porträt von Öcalan, das den PKK-Führer in schwarzen Tönen auf weißem Grund zeigte. Die Polizeiführung argumentierte, verboten seien nur Darstellungen in den PKK-Farben Blau und Gelb. Die Bundesregierung widersprach dieser Farbenlesart und dringt seither umso mehr auf "eine einheitliche Umsetzung, um einen möglichst einheitlichen Verbotsvollzug" inklusive jedweder Öcalan-Bilder sicherzustellen. Inzwischen hat sich die NRW-Linie verändert. Vor einer Kurden-Demo Anfang November in Düsseldorf verfügten die lokalen Behörden, dass alle Öcalan-Porträts beim Umzug durch die Stadt verboten seien. Beim Einsammeln der Bilder kam es zu Rangeleien. Das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf gab den Behörden recht, unter Verweis auf Urteile in anderen Bundesländern. Der neue Innenminister Herbert Reul (CDU) hat eine "Null-Toleranz-Strategie" ausgegeben: "Wer Bilder ihres Führers Öcalan zeigt, bekundet seine Sympathie mit einer terroristischen Organisation - ganz egal, worauf das Bild gedruckt und mit welcher Farbe es unterlegt ist." Der Veranstalter an diesem Samstag, Nav-Dem e.V. (Demokratisches Gesellschaftzentrum der Kurden in Deutschland), hat dagegen wiederholt behauptet, das Mitführen von Öcalan-Bildern bei Demos sei unverzichtbar.

© SZ vom 27.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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