Rätsel der Woche:Wie gefährlich sind "Gefährder"?

531 islamistische Gefährder, so das BKA, leben in Deutschland. Oft haben sie nichts Strafbares getan, aber ihnen ist Terror zuzutrauen.

Von Ronen Steinke

Es gibt Zahlen, die Präzision suggerieren. 531 islamistische "Gefährder" zählt das Bundeskriminalamt derzeit bundesweit. Die allermeisten stammten aus Großstädten, 97 von ihnen seien Konvertiten. Als Gefährder bezeichnen Polizeibehörden Personen, denen sie Terrorakte zutrauen. Aber anders als bei Vergewaltigern oder Schlägern, die in Sicherungsverwahrung sitzen, weil sie schon einmal ein Verbrechen begangen haben und ihnen von Psychologen nach eingehender Untersuchung eine Wiederholungsgefahr attestiert worden ist, haben "Gefährder" oft nichts Strafbares getan. Geschweige denn, dass sie von Psychologen begutachtet worden wären. Sie sind keine Straftäter, sie leben in Freiheit und verhalten sich legal. Gefährder sind - mutmaßlich - zukünftige Straftäter. Diese Behauptung ist immer schwierig, oft heikel und jedenfalls nie präzise.

Es geht um eine Verhaltensprognose. Wie sie ausfällt, bestimmt sich nach durchaus variierender Politik der zuständigen Polizeibehörde; wie nervös die Zeiten sind, spielt auch eine Rolle. Auf konkrete terroristische Vorbereitungshandlungen kann sich diese Prognose jedenfalls nie stützen. Denn konkrete Vorbereitungshandlungen sind nach den deutschen Terror-Strafparagrafen, die in den vergangenen Jahren weit ausgedehnt wurden, schon ihrerseits strafbar. Wer also Grundstoffe für Waffen oder Bomben beschafft - "dies kann, im Extremfall, eine Spiralfeder sein, die einen Zündmechanismus auslöst", schreibt Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, in seinem juristischen Kommentar zum Strafgesetzbuch -, der kann schon bestraft werden wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Dann ist er kein Gefährder mehr, sondern bereits ein Tatverdächtiger, so wie auch Dschaber al-Bakr vor seiner Ergreifung. Gefährder sind Leute, die so etwas nicht getan haben.

© SZ vom 22.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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