Rätsel der Woche:Sind Computerspiele auch Sport?

Bei Turnieren geht es schon mal um Millionen-Preisgelder, doch ist das Computerspiel auch als olympische Sportart vorstellbar? Das Groko-Programm hat hierfür den Weg bereitet.

Von Caspar von Au

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, E-Sport, den virtuellen Wettkampf zwischen Computerspielern, künftig als Sportart anzuerkennen. Das folgt einem internationalen Trend: Das sogenannte Gaming könnte bis 2024 sogar olympisch werden. Der Ausschuss, der die Olympischen Spiele in Paris plant, untersucht, ob E-Sport als offizielle Disziplin taugen könnte. Bei den Asienspielen 2022 steht bereits fest, dass Computerspieler um Medaillen kämpfen werden. In Frankreich ist E-Sport seit einem Jahr als Sportart anerkannt, der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verweigerte sich bislang. Das will die mögliche neue Bundesregierung offenbar ändern: Der E-Sport solle "künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht" anerkannt werden, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrags.

E-Sport, den virtuellen Wettkampf zwischen Computerspielern, gibt es seit etwa 20 Jahren. Die E-Sportler treten in sogenannten Ego-Shootern wie "Counter-Strike", Strategiespielen wie "League of Legends" oder Sportsimulationen wie dem Fußballspiel "Fifa" gegeneinander an. Auf den größten Turnieren spielen sie um Preisgelder in Millionenhöhe.

Kritiker bemängeln, dem E-Sport fehle eine "sportartbestimmende motorische Aktivität", wie es in der Aufnahmeordnung des DOSB heißt. Sportwissenschaftler sehen das anders: Die Spieler sitzen zwar vor dem Computer, klicken und tippen dabei aber 200 bis 300 Mal pro Minute. Sie weisen während Wettkämpfen erhöhte Cortisol-Werte auf und erreichen Studien zufolge eine Herzfrequenz wie Spitzensportler.

Ende November 2017 hat sich der E-Sport-Bund Deutschland (ESBD) gegründet. Vorderstes Ziel des Verbands ist es, dass E-Sport als gemeinnützig und als Sportart anerkannt wird. Der DOSB signalisierte am Freitag: Wir stehen dem Thema offen gegenüber.

© SZ vom 10.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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