Rätsel der Woche:Hat Barack Obama die Arktis gerettet?

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Der scheidende US-Präsident hat Teile des arktischen Meers zur Sperrzone für Ölbohrungen erklärt. Die Wirksamkeit des Schritts ist umstritten.

Von Johannes Kuhn

Der US-Präsident entscheidet, was auf dem Meeresgrund passieren darf. Das gilt zumindest für die amerikanischen Hoheitsgebiete, die weiter als drei Meilen von der Küste entfernt sind. So steht es im "Outer Continental Shelf Lands Act", einem 1953 unter Präsident Dwight Eisenhower verabschiedeten Gesetz. Der scheidende Amtsinhaber Barack Obama wendet es nun an, um "permanent" Öl- und Gasbohrungen in amerikanischen Gewässern nördlich von Alaska zu verbieten.

Die Erschließung arktischer Bodenschätze wird für Energiefirmen wegen des abschmelzenden Eises immer interessanter. Weil das Ökosystem sensibel ist, und die Verbrennung von Arktis-Öl den Klimawandel beschleunigt, will Obama Tatsachen schaffen. In der Regel stellen Präsidenten nur Fünf-Jahres-Pläne für die Erteilung von Bohrlizenzen auf. Das Gesetz erlaubt aber, Flächen "von Zeit zu Zeit" komplett aus dem Verkehr ziehen.

Eine Klausel, dass Nachfolger eines Präsidenten dessen Entscheidung widerrufen können, gibt es nicht. Sollte Donald Trump, kein Freund des Umweltschutzes, den Arktis-Erlass kassieren wollen, müssten Gerichte über die Interpretation des "Outer Continental Shelf Lands Act" entscheiden. Theoretisch könnte auch der US-Kongress das Gesetz verändern. Doch das wäre ein hoher politischer Aufwand angesichts dessen, dass Alaska die Ölförderung bis zu drei Meilen vor der Küste erlaubt und die teure Hochsee-Erschließung sich dort angesichts des niedrigen Ölpreises derzeit nicht lohnt.

Die Öl- und Gasreserven im Golf von Mexiko und das Festland-Fracking sind Standbeine der US-Petrowirtschaft. Anders in Norwegen und vor allem Russland: Beide Länder sind auf der Suche nach neuen Ölvorkommen und treiben deren Erschließung in der Barentssee voran. Selbst wenn also Obamas Entscheidung Bestand hat - für eine "Rettung" genügt sie nicht.

© SZ vom 24.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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