Gemäß den Regeln der Dublin-Verordnung müssten Asylbewerber, die es bis Deutschland geschafft haben, eigentlich dorthin zurückgeschickt werden, wo sie zuerst europäischen Boden betraten. In vielen Fällen ist das Griechenland. Doch dorthin darf seit 2011 nicht mehr abgeschoben werden. Gerichte haben das verboten wegen der Mängel im dortigen Asylsystem. Im Dezember empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten jedoch, in diesem Frühjahr zur regulären Praxis zurückzukehren.
Dem Appell will die Bundesregierung nun folgen. Man gehe davon aus, dass Asylsuchende, die nach dem 15. März in Deutschland einreisen, wieder nach Griechenland überstellt werden könnten, erklärte das Bundesinnenministerium. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. Heißt das, es kommt wieder alles in Ordnung und die EU ist auf Kurs in der Flüchtlingsfrage? Nein.
Die Ankündigung der Bundesregierung ist, genauso wie jene der EU-Kommission, zunächst nur eine Absichtserklärung, die auch politisch zu verstehen ist. In Brüssel und Berlin ist man an einer dauerhaften, auf mehr Solidarität basierenden Reform des Dublin-Systems interessiert. Um hier voranzukommen, wäre es hilfreich, wenn das System wieder halbwegs funktioniert. Entscheidender ist aber, ob die Gerichte, die Abzuschiebende sicher anrufen werden, derselben Ansicht sind. Die Kommission verweist auf die Fortschritte in Griechenland. Mit EU-Hilfe entstand auf fünf Inseln das System der Hotspots-Aufnahmezentren, im ganzen Land wurden 60 000 Aufnahmeplätze eingerichtet. Humanitäre Organisationen halten die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge untergebracht werden, aber noch immer für problematisch, nicht nur wegen der Wetterverhältnisse. Außerdem dauert die Bearbeitung ihrer Anträge sehr lang.