Prozess in Celle:Wegen Werbung für al-Qaida vor Gericht

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In Celle hat ein Prozess gegen einen Mann begonnen, der im Internet für das Terrornetzwerk al-Qaida geworben haben soll. Zum ersten Mal könnten terroristische Handlungen im Web bestraft werden.

Vor dem Oberlandesgericht Celle hat der Prozess gegen einen gebürtigen Iraker begonnen, dem die Bundesanwaltschaft vorwirft, das Terrornetzwerk al-Qaida unterstützt zu haben. Sein Mandant wolle zunächst nichts sagen, sagte Anwalt Karl Rüther am Mittwoch. Er betonte, der Prozess sei wegweisend für die Zukunft weil nur Internethandlungen bestraft werden sollen. Es gehe in erster Linie darum, dass Reden von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen weitergegeben worden sein und nicht etwa um das "Basteln von Bomben".

Vom heimischen Computer aus für terroristische Vereinigungen geworben? (Foto: Foto: AP)

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 36 Jahre alten Familienvater aus Georgsmarienhütte bei Osnabrück vor, im Internet Mitglieder oder Unterstützer für al-Qaida geworben zu haben. Der Mann hat nach Überzeugung der Ermittler von seinem Computer aus Botschaften von Terror-Drahtziehern, darunter Osama bin Laden, verbreitet. Der 36-Jährige war im Oktober festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Vom heimischen Computer aus hat der Mann nach Überzeugung der Ermittler Botschaften von al-Qaida-Drahtziehern, darunter Osama bin Laden, verbreitet. Er habe sich Audio- oder Video-Dateien aus dem Internet gezogen und diese in einen allgemein zugänglichen Chatroom gestellt. Darin seien Terroranschläge gerechtfertigt und Aufrufe zum Hass gegen Juden verbreitet worden. Teilweise habe der Mann selbst zur Teilnahme am Dschihad (Heiliger Krieg) aufgerufen.

Insgesamt werfen ihm die Ankläger 28 Straftaten vor. Stundenlang soll der Arbeitslose im Internet gesurft haben; in dem Chatroom sei er unter sieben Pseudonymen aufgetreten.

Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) sind zwar allgemeine Aufrufe zum Dschihad wegen gelockerter Gesetze nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar. Der Verdächtige habe aber für zwei konkrete Organisationen geworben - und sei somit der Werbung für ausländische terroristische Vereinigungen dringend verdächtig. Darauf stehen laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft.

Der Anwalt des Beschuldigten betonte, einige der Reden der al-Qaida-Führer seien auch von dem arabischen Fernsehsender Al-Dschasira verbreitet worden. Jeder hätte sie sich ansehen können. Die Botschaften seien von den Ermittlern als Aufrufe interpretiert worden, al-Qaida zu folgen.

Sein Mandant habe nicht von sich aus zur Gefolgschaft für die Terroristen aufgerufen. Der Prozess wird voraussichtlich bis Ende Januar dauern. Das Gericht hat insgesamt 26 Verhandlungstage angesetzt.

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