Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher macht der 89-Jährige einen apathischen Eindruck. Sein Anwalt stellt ihn als Opfer des NS-Terrors dar.
Um 11.09 Uhr war es soweit. Der Angeklagte wurde im Rollstuhl in den Schwurgerichtssaal des Landgerichts München II in der Nymphenburger Straße geschoben. Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen im Jahr 1943 wird ihm vorgeworfen. Zuschauer und Journalisten drängen sich, um den Mann zu sehen, der die NS-Verbrechen an den Juden wieder präsent macht.
Der Prozess gegen John Demjanjuk ist eröffnet. Der mutmaßliche Kriegsverbrecher wurde in einem Rollstuhl in den Schwurgerichtssaal geschoben. Sein Körper war mit einer blauen Decke bedeckt. (© Foto: ddp)
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John Demjanjuk hinterlässt einen apathischen Eindruck: Er liegt in seinem Rollstuhl und hat eine blaue Schirmmütze tief in die Stirn gezogen. Sein Körper ist mit einer hellblauen Decke bedeckt.
Sein Verteidiger Ulrich Busch stellt zum Auftakt einen Befangenheitsantrag gegen Staatsanwaltschaft und Gericht. In der Begründung sagt er, Demjanjuk sei "ein Überlebender des Holocaust, nicht aber Täter". Der 89-Jährige habe lediglich Befehle ausgeführt. Die einstigen Auftraggeber könnten heute unbescholten in der Bundesrepublik leben, während sich Demjanjuk vor Gericht erklären müsse.
Laut Staatsanwaltschaft soll Demjanjuk im Sommer 1943 im deutschen Vernichtungslager Sobibor in Polen Tausende Juden aus Deportationszügen in die Gaskammern getrieben haben. 1942 geriet der Angeklagte auf der sowjetischen Halbinsel Krim in deutsche Kriegsgefangenschaft. Nach wenigen Wochen holten ihn SS-Offiziere in das Ausbildungslager Trawniki in Polen. 1943 soll er als Wächter in Sobibor eingesetzt gewesen sein.
Busch begründete seinen Befangenheitsantrag damit, dass in früheren Verfahren vor dem Münchner Gericht Vorgesetzte und Ausbilder Demjanjuks freigesprochen worden seien. "Man fragt sich, wie es sein kann, dass der Befehlsgeber unschuldig, der Befehlsempfänger aber schuldig ist", so Verteidiger Busch.
Es bestehe kein Unterschied zwischen Männern wie Demjanjuk und den Juden, die Leichen aus Krematorien entfernen mussten. Beide hätten lediglich auf Befehl der Nazis gehandelt, führte Busch aus. Ein Anwalt der Nebenklage wies diese Argumentation zurück. Es habe sehr wohl Unterschiede zwischen Juden und den Trawniki-Wärtern gegeben: "Die Trawniki waren gut ernährt, aßen und tranken, hatten Urlaub. Die Juden nicht."
Der leitende Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz weist den Vorwurf der Befangenheit zurück: Selbst wenn deutsche Gerichte in der Vergangenheit anders geurteilt hätten, sei das kein Argument für die Gegenwart.
Der Prozess beginnt am Montagvormittag unter chaotischen Begleitumständen und mit über einer Stunde Verspätung. Es gibt einen Ansturm von Hunderten Journalisten und Zuhörern.
Sie kämpfen um einen der lediglich 147 Plätze im Gerichtssaal. Für die mehr als 200 angemeldeten Medienvertreter stehen nur 68 Sitze zu Verfügung. Die Justizbehörden zeigen sich überfordert. Es kommt zu erheblichen Drängeleien und Schubsereien. "Es war brutal", sagt ein Prozessbeobachter.
Bevor der Richter das Verfahren eröffnet, bittet er Demjanjuks Arzt um eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand des Angeklagten. Der 89-Jährige leide unter mehreren altersbedingten Gebrechen, darunter Herzinsuffizienz und Gicht, so der Mediziner. Er habe starke Probleme, zu laufen - sei aber geistig "vollständig orientiert". Nach längeren Gesprächen sei allerdings eine Verlangsamung und Ermüdung festzustellen.
Der Arzt empfiehlt daher, die Sitzungen vor Gericht in Blöcken von 90 Minuten bis zwei Stunden abzuhalten und nicht mehr als zwei Blöcke pro Sitzungstag anzuberaumen.
Dann geht es für John Demjanjuk und die anderen Anwesenden in die Mittagspause. Es wird wieder geschubst.
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(sueddeutsche.de/pak/ddp-bay/mikö)
Youtube-Hit aus USA
"ucr" schrieb im Forum vom " tief verwurzelten Antisemitismus der Ukrainer. "
Hierzu kann man sagen das dieser Antisemitismus nie so tief verwurzelt war wie in Deutschland. Hier will man wohl den Völkermord, den Nazi-Deutschland zu verantworten hat, an einzelne nicht-deutschen KZ-Schergen zuschieben. Erbärmlich und revisionistisch ist ein solches Vorhaben.
Kommt Ihnen ueberhaupt nicht in den Sinn, dass Leute wie Demjanjuk sich ueberhaupt garnicht die Frage stellten ob das richtig oder falsch ist?
Weil solche Leute ganz anders und mit anderen Werten aufgewachsen sind? Weil von Ihnen noch viel mehr Konformitaet verlangt wurde? Weil der Vorgesetzte per se die Verantwortung fuer seine Befehle hatte?
Und zum Thema Befehlsnotstand, ich habe es gerade nicht im Kopf, aber die Anzahl der durch Feldgericht exekutierten deutschen Soldaten wurde nur noch von den Russen uebertroffen.
Aber eigentlich reicht ja aus das er die Uniform der Verfemten getragten hat, oder?
Ich nehme an die Hintergruende des ukrainischen Judenhasses sind Ihnen bekannt.
Zum Thema Befehlsnotstand empfehle ich Ihnen sich mal mit der gaengigen Praxis in den Armeen des WKII zu befassen, ist auch auf das Heute bezogen interessant.
Die Bundeswehr ist auf die Grundsaetze der inneren Fuehrung nicht umsonst so stolz, aber schon mehr als einmal hat sich das hinderlich erwiesen.
Armeen die im Krieg sind, leisten sich diesen Luxus aller Regel nach nicht.
Verstaendniss ist eine Sache, aber wie gesagt da gebe es andere die auf die Bank gehoeren.
Also warum er, warum jetzt, warum so?
Sie scheinen sich mit ihrer empörungsschwangeren Einfachpolemik immer entlang des Mainstreams einfach nur selbst im Wege zu stehen. .
Denn im Fall D. geht es um alles Mögliche, nur nicht um das hohe Gut der Gerechtigkeit, denn Gerechtigkeit entsteht immer nur dann, wenn ihre Maßstäbe allgemeingültig sind. Das sind sie aber so ganz und gar nicht, wie alleine das Strafverfolgungsverbot in Treuenbrietzen zeigt, das ist eben die Lehre aus dem Potsdam Verweis, was mehrere parallel aufgestellte Ursachen hat. Beide Aspekte unterstreichen nämlich zuvorderst eine Erkenntnis: Es gibt keine Justiz ohne politische Vorgaben und keine ohne politische Implikation. Dies ist eben ein politischer und kein Strafprozess
Der Hinweis auf den gescheiterten Jerusalemer Prozess fehlt zudem grundsätzlich, vorsätzlich und konsequent in der Berichterstattung, da scheint wohl eine Art disziplinierender Fortbildung stattgefunden zu haben, einfach weil der Leser sich generell fragen würde, ob hier jemand solange angeklagt werden soll, bis der Einduck verwischt ist, daß irgendjemand mal fälschlicherweise wegen NS-Verbrechen angeklagt wurde. Das ist eben eine weitere wichtige politische Implikation mit pädagogischem Zug. In Jerusalem wurde er auf Grund der Zeugenaussagen zum Tode verurteilt, die aber durch Recherchen in Moskauer Archiven völlig widerlegt wurden
Und wieder spielt im Münchener der umstrittene Ausweis eine Rolle, zu dem nun widersprüchliche Gutachten vorliegen... Im Jerusalemer Verfahren wurde D. von mehreren Zeugen mit absoluter Sicherheit wiedererkannt, an Orten aber, wo er sich nach der jetzigen Anklage aber gar nicht aufgehalten haben kann. Solche absurden Prozesse kennt man in der Regel aus autoritären Systemen, das Münchener Landgericht zeigt, daß diese Regel auch Ausnahmen zulässt.
Das war's zu dem hiesigen degoutanten Thema: Anklagen bis der Bestatter kommt. ..
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