Parteienfinanzierung:Bundesrat will NPD Staatsgeld entziehen

Bisher finanzierte die rechtsextreme Partei einen großen Teil ihrer Aktivitäten mit Geld vom Staat. Ob die Finanzierung ausgesetzt wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Von Jan Bielicki, München

Die rechtsextreme NPD soll nach dem Willen des Bundesrates kein Geld mehr vom Staat erhalten. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin einstimmig, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Das ist möglich, nachdem der Bundestag im Juni das Grundgesetz geändert hatte. Seither können "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", den Zugang zu staatlichen Zuwendungen verlieren.

Ein Versuch der Bundesländer, die Neonazi-Partei zu verbieten, war im Januar 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Damals hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ausdrücklich auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hingewiesen - und zwar auch auf den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung.

Die NPD hatte zuletzt einen großen Teil ihrer Aktivitäten mit Geld vom Staat bezahlt. 2016 bekam sie vom Bund gut eine Million Euro und dazu noch einmal etwa 110 000 Euro von den Ländern. Laut ihrem jüngsten Rechenschaftsbericht kamen 2015 fast die Hälfte ihrer Einnahmen aus staatlichen Quellen. Allerdings hatte die Partei schon damals mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen. Seit sie 2016 den Wiedereinzug in den Schweriner Landtag verpasste, ist sie in keinem Landesparlament mehr vertreten - und damit auch nicht mehr in der Lage, Anhängern Fraktionsjobs auf Staatskosten zu verschaffen.

© SZ vom 03.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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