Papst Johannes Paul II.:Missachtung des Testaments

Entgegen des Willen des verstorbenen Papst Johannes Paul II. wurden dessen private Aufzeichnungen nicht verbrannt. Vielmehr sollen die Schriftstücke nun für die Nachwelt aufbewahrt werden.

Der Privatsekretär des gestorbenen Papstes Johannes Paul II., der polnische Erzbischof Stanislaw Dziwisz, hat die persönlichen Aufzeichnungen des Kirchenoberhauptes entgegen dessen Willen nicht verbrannt.

Stanislaw Dziwisz widersetzt sich dem Wunsch von Papst Johannes Paul II. (Foto: Foto: AP)

Die Schriftstücke seien "ein großer Schatz, der für Nachwelt erhalten bleiben muss", sagte Dziwisz, der engste Vertraute und Testamentsvollstrecker des Papstes, am Samstag im polnischen Rundfunk.

Alles werde gründlich untersucht und geordnet werden. "Nichts davon eignet sich zum Verbrennen." Es handele sich um "ein großartiges Erbe" und um "große Texte", die den vielfältigen Charakter des Papstes widerspiegelten. Die Schriftstücke könnten auch bei der Seligsprechung von Johannes Paul II. nützlich sein.

Der im April gestorbene Heilige Vater hatte in seinem Testament verfügt, dass die Aufzeichnungen verbrannt werden sollen. Dziwisz war Johannes Paul II. jahrzehntelang treu zu Diensten gewesen.

Der damalige Erzbischof von Krakau und spätere Papst hatte ihn 1963 zum Priester geweiht; drei Jahre später wurde er Karol Woytilas Privatsekretär. Am Freitag hatte Papst Benedikt XVI. den heute 66-jährigen Dziwisz zum Erzbischof von Krakau ernannt.

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