Im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die drei Angeklagten mehrjährige Gefängnisstrafen verhängt.
Das Gericht verurteilte den 32-jährigen Hauptangeklagten Ibrahim Mohamed K. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten bandenmäßigen Betruges in 28 Fällen zu sieben Jahren Haft. Der 34-jährige Yasser Abu S. erhielt wegen der gleichen Vorwürfe eine sechsjährige Gefängnisstrafe. Sein Bruder Ismail Abu S. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und versuchten bandenmäßigen Betruges zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft hatte in dem bereits seit Mai 2006 andauernden Prozess Haftstrafen zwischen fünf und neun Jahren gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Mit ihrer "Flut von Beweisanträgen" habe die Verteidigung die Hauptverhandlung monatelang hinausgezögert, kritisierte Richter Ottmar Breidling. Das Beweisantragsrecht müsse "straffer und effektiver" werden, meinte er.
Das Verfahren ist das erste der Bundesanwaltschaft, das auf Erkenntnissen aus einem sogenannten Großen Lauschangriff fußt. Der Senat habe bei der Wohnraumüberwachung die größten Schwierigkeiten gehabt, den Angeklagten ihre Täterschaft nachzuweisen, sagte Breidling. Dabei habe sich das Gericht in einer "rechtlichen Grauzone" bewegt; die Neuregelung des Großen Lauschangriffs ist nach Ansicht des Richters "ein eher stumpfes Schwert". Der Gesetzgeber solle die jetzige Regelung erneut überarbeiten, meinte Breidling.
Ibrahim Mohamed K. hatte laut Anklage im Auftrag von al-Qaida neue Terrorhelfer für Selbstmordanschläge in Europa rekrutiert. Außerdem bemühte er sich um radioaktives Material.
Yasser Abu S. wurde vorgeworfen, einen Anschlag im Ausland geplant zu haben. In Abstimmung mit Ibrahim Mohamed K. und seinem Bruder Ismael Abu S. soll er außerdem einen Versicherungsbetrug in Höhe von 4,3 Millionen Euro eingefädelt haben.