NSU:Anwalt, nicht Büttel

Die Strafanzeige der Angeklagten - verworfen!

Von Annette Ramelsberger

Beate Zschäpe versteht nicht sehr viel von der deutschen Rechtsordnung. Das muss sie nicht, dafür hat sie drei alte und einen neuen Pflichtverteidiger, die ihre Rechte wahrnehmen. Die aber tun das nicht immer so, wie es ihr gefällt. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess hat ihren Unmut über ihre (bisherigen) Verteidiger sogar in eine Strafanzeige gegossen: Sie hätten im Gespräch mit dem Richter Interna ausgeplaudert.

Nach nur drei Arbeitstagen hat die Staatsanwaltschaft München entschieden, es liege keine Straftat vor, sie nehme deshalb keine Ermittlungen auf. Das ist juristische Nachhilfe für die Angeklagte. Denn der Anwalt ist nicht der Büttel seines Mandanten, er handelt nicht auf Befehl des Auftraggebers. Es gibt kein Ober-Unter-Verhältnis. Der Verteidiger ist ein eigenes Organ der Rechtspflege - mit eigenen Rechten und Pflichten. Und natürlich darf er mit dem Richter sprechen. Das ist sein gutes Recht.

Damit einher aber geht die Pflicht. Die Pflicht, auch eine unbequeme Mandantin nach allen Regeln der Kunst weiter zu verteidigen. Die Angeklagte und ihre mittlerweile vier Verteidiger werden vermutlich bis zum Ende des Prozesses zusammenbleiben müssen. Der Richter hat Zschäpe zwar, quasi zur Seelenmassage, einen vierten Anwalt beigeordnet, noch mehr Entgegenkommen aber ist von ihm nicht zu erwarten. Zschäpe und ihre Anwälte werden sich zusammenraufen müssen.

© SZ vom 30.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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