NPD-Verbot:Eine Frage des Mutes

Die Schlange am Busen der Demokratie: Um die NPD zu verbieten, muss der Staat zuerst seine V-Männer entlarven - oder die Partei schlicht und einfach dulden.

Heribert Prantl

Die Sache ist, bei allen Schwierigkeiten, einfach: Wenn die NPD eine kriminelle, gewaltfördernde, verfassungsfeindliche Organisation ist, gehört sie verboten.

Verbot oder Nicht-Verbot: etwas Drittes gibt es gegen die NPD nicht. (Foto: Foto: ddp)

Wenn das nicht oder nicht in ausreichendem Maß zutrifft, dann kann sie nicht verboten werden, dann muss die Demokratie die NPD aushalten, weil Demokratie auch eine unerträgliche Dummheit ertragen muss. Es gibt also nur Verbot oder Nicht-Verbot - etwas Drittes gibt es nicht. Es gibt auch nicht die Möglichkeit, eine nicht verbotene Partei von der Parteienfinanzierung aus politischen Gründen auszuschließen.

Genau das versucht der niedersächsische Innenminister; die Skepsis vieler seiner Kollegen ist berechtigt - weil der Zweck nicht die Mittel heiligt. Auch dann, wenn es im Namen des Rechtsstaats gegen eine rechtsstaatsfeindliche Partei geht, müssen dabei die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden, und zwar strikt und ohne Rabatt für die gute Sache.

Es ist verständlich und richtig, wenn die Demokratie nicht die Schlange an ihrem Busen nähren will. Aber: Es gibt die in der Verfassung vorgesehene Form, sich ihrer zu entledigen. Entweder man hat den Mut, diese Methode, also das Parteiverbot, zu wählen, oder man hat ihn nicht.

Wenn man ihn hat, dann muss man die Sache besser anstellen als vor fünf Jahren. Das Verbotsverfahren ist ja damals nicht an der Sache gescheitert, sondern daran, dass der Staat nicht bereit war, seine V-Männer aufzudecken. So billig aber war und ist, bei aller Widerwärtigkeit der NPD-Ideologie, ein Parteiverbot nicht zu haben. Der Preis für ein NPD-Verbot ist die Enttarnung der vom Staat in diese Partei eingeschleusten V-Männer. So einfach ist das.

© SZ vom 21.11.2008/cag - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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